Obmann/Frau Wahl

Begonnen von Bienenk, 24. Mai 2013, 15:58:47

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Bienenk

Hallo, wer kann uns helfen.
Wir wollen einen neuen Obmann/frau wählen. Jetzt wurde uns gesagt das wir erst einen Antrag beim Bezirk stellen müssen und eine Abwahl genehmigen lassen müssen. Jetzt haben wir Angst das wir die Dame die diesen Posten seit ein paar Jahren inne hat, nicht losbekommen. Besagte Dame führt sich aber als General auf und hat inzwischen schon alle gegen sich aufgebracht. Sie wurde auch vom Bezirk als Beauftragte ernannt ohne das wir wissen für was sie beauftragt worden ist, welche Aufgaben und Rechte das beinhaltet. Wenn wir den Bezirksbeauftragten danach fragen werden Fragen regelrecht verboten.
Wir wollen wenigsten in unserer kleinen Gruppe von Pächtern wieder Ruhe haben. Den ihren eigentlichen Aufgaben als Obfrau ist sie in den letzten 3 Jahren nicht nachgekommen. Hat noch nie auch nur einen Handbreit Weg saubergemacht. Bekommt es nicht hin rechtzeitig für eine gemeinsame Arbeit zu sorgen. Will von Pächtern die freiwillig 5/6 Std. eigenhändig den Weg saubergemacht haben, sogar Strafzahlungen, weil sie das nicht selbst angekündigt und veranlasst hat.
Von unseren Pächtern haben in den letzten 3 Jahren wegen ihr schon sehr viele den Garten abgegeben. Die Pächter die sie dann in die Gärten gesetzt hat, haben fast alle wieder aufgegeben, weil sie Sie mit so vielen Schikanen/Auflagen belegt hat.
So geht es nicht mehr weiter, wir lieben unsere Gärten, wollen uns aber nicht mehr länger ständig von ihr mit Videokameras bei der Gartenarbeit (angeblich nötig zur Dokumentation?) und vielen anderen Schikanen verärgern lassen. Gestern haben die 5 restlichen (12 waren es) gesagt, das wenn nicht passiert, dann geben sie auch auf, dann stehen alle Gärten in unserer Abteilung leer.
Also wer kann helfen.

Enzio

Hallo Bienenkönigin,

ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um einen Verein handelt. Als Verein seid ihr eigenständig und ihr, die Vereinsmitglieder bestimmt selbst wer, welche Ämter bei Euch im Verein innehat. Eine Zustimmung des Bezirkes braucht ihr nicht, es sei denn, in der Satzung ist es ausdrücklich geregelt.  Auf den Bezirk habt ihr, als Vereinsmitglieder keinen Einfluss, hier ist der Verein Mitglied und wird durch Euren Vorstand bzw. gewählte Delegierte repräsentiert.

Als Verein habt ihr eine Satzung, in der einiges geregelt ist, z.B. Bestellung von Amtsträgern, Amtszeitdauer, Gemeinschaftsarbeit, Entgelt für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit (,,Strafgelder"), usw. In der Satzung steht auch, dass mindestens einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung abzuhalten ist. Hier kannst du den Antrag zur Abwahl der Gartenobfrau rechtzeitig und schriftlich stellen. Begründen musst du den Antrag nicht, solltest aber. In der Mitgliederversammlung kannst du dazu noch Stellung nehmen, musst aber nicht.  Ich würde dir aber empfehlen, dass mehrere Mitglieder es mit unterzeichnen.

Wenn in der Satzung nichts über Abwahl geregelt ist, muss der Vorstand deinen Antrag auf die Tagesordnung setzen und zur Abstimmung bringen. Denn ehrenamtlich Tätige können ohne Begründung durch Mehrheitsbeschluss vor Ablauf der Amtszeit abgewählt werden.

Die Wahl zeigt dann, ob nur einige wenige oder die Mehrheit unzufrieden sind. Wird die Gartenobfrau wiedergewählt und möchte das Amt noch weiter bekleiden, müssen du und die anderen den Mehrheitsbeschluss akzeptieren.

Gruß
Enzio

Hardy

Hallo Bienenkönigin,
um konkreter auf die von Dir geschilderte Situation einzugehen, stell doch bitte mal Satzungsteile: Vorstand und Mitgliederversammlung hier ein.
Für den Erfolg einer Mitgliederversammlung gehört es, Anträge zu begründen. Wie sollen denn die anderen Mitglieder sich ein Bild machen, was den Antragsteller dazu bewegt, die Abwahl und dann letztlich die Neuwahl eines geeigneten Kandidaten, zu bestätigen?

Hardy   

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