Satzungsänderung im Verband

Begonnen von Urian, 30. Januar 2007, 20:26:00

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Urian

Hallo Gartenfreunde,
ich hätte gerne einmal eure Meinung zur folgenden Satzngsänderung,wie sie von unserem Verband als Beschlußvorlage für die nächste MV eingebracht wurde.

z.B.
- Der Verband ist ein Zusammenschluss von eingetragenen Mitgliedsvereinen (neu ergänzt) "...und Nichtmitgliedern der Kleingartenanlage, deren Fläche vom Verband als Zwischenpächter verwaltet werden.

oder

- Aufgabe des Verbandes sind u.a. Teilnahme an MV; Vorstandsitzungen und Veranstaltungen der Kleingartenvereine , bei entsprechender Einladung der Vereinsvorstände. (neu geändert) ...Teilnahme an MV; Vorstandsitzungen u.s.w. sind durch die Vereinsvorstände zu gewähren.

oder

(Ergänzung)
-Bei Austritt wird das bestehende Pachtverhältnis vom Verband als wischenpächter mit dem Verein der Nichtmitglieder fortgesetzt.Sie zahlen eine jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe des jeweiligen Mitgliedsbeitrages.

Ich hoffe auf eine angeregte Diskussion

Urian


Eckhard

Vorschlag für TO punkt:
Jedes Vorstandsmitglied muß  Grundkenntnisse in Vereinsrecht der nächsten Mitgliederversammlung  durch Beantworten von je 10 Fragen zu diesem Thema beweisen.


Urian

Was für Fragen könnten das sein?

Eckhard

Da werden u a  Pachtverhältnisse mit  Vereinsregularien vermischt.
Jeder Verein kann per Beschluß aus dem Verband austreten. Kein Verband kann das durch Gegenbeschluß  (Aufnahme von ,,Nichtmitgliedern" aufheben)

Die Idee einen Verbands aus Nichtmitgliedern zu haben ist toll, das wäre  dann ein Nicht-Verband.
Nächster TO Punkt:  ist Dummheit steigerungsfähig?
Oder:
Lass das doch mal beschließen. Das Ganze geht dann zur Prüfung zum Amtsgericht.
Jeder blamiert sich,  so gut er kann.

Urian

Hallo Eckhard,

ich sehe ja auch, dass sich der Verbandsvorstand damit nur unglaubwürdig macht. Aber leider haben die Damen und Herren vom Verband keine Einsicht und wollen mit allen Mitteln ihre Meinung durchsetzen.
Anmerkungen und Anfragen werden als Stimmungsmache gegen den Verbandsvorstand dargestellt.

Es bedarf dann schon viel Optimismus um die Sinnhaftigkeit eins  Vorstandes (Kleingärtnerverbandes mit fast 3500 Kleingärtnern) zu akzeptieren.

Gruß
Urian

Eckhard

 unter diesen adressen ist viel info über Vereinsrecht:

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C32784701_L20.pdf

http://www.vibss.de/vibss/live/show.php3?id=1

Urian

Hallo Eckhard,

danke für die Info, ich werde nicht aufhören dem Verbandsvorstand die Idee "dieser Satzungsänderung" beschließen zu lassen, auszureden .
Mal sehen, ob es noch andere Verbandsmitglieder gibt, die wenigstens ein bischen die Ideale eines Vereins/Verbandes für die gemeinsamen Interssen der Kleingärtner erhalten wollen.

Ich glaube mit solchen Satzungsändrungen kann die Atraktivität von Kleingartenverbänden nicht gefördert werden.

Gruß
Urian

Re(e)Bell

Hallo Urian,

zunächst wünsche ich dir viel Glück bei der Bekämpfung der geplanten Satzungsregelung, welche für mich darauf hinaus läuft, die Selbstständigkeit der Kleingartenvereine dieses Verbandes zu beschränken.
Allerdings sollte man hier nicht nur die vorgeschlagenen Satzungstexte  diskutieren sondern auch die vom Verband dafür angeführten Begründungen. Ich denke nämlich, dass sich aus der Begründung deutlicher erkennen läßt, wohin der Weg geht, bzw. wo die Schwachstellen liegen. Manchmal passen die Begründungen auch
in keinerweise zu den vorgeschlagenen Texten.

Mit Gruß Re(e)Bell

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