Teilung eines Kleingärtnervereins

Begonnen von kapuzinierkresse, 08. August 2006, 13:53:00

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kapuzinierkresse

Hallo,

bei uns im Verein kursieren Gerüchte, dass zwei Wege vom Verein abgelöst werden sollen und einen eigenen Verein gründen sollen. Diese zwei Wege haben etwa 60 Gärten und der überwiegende Teil der Pächter ist dagegen. Angeblich hätte sich jemand an den Vorsitzenden wegwandt und dieses so gewünscht, es steht aber zu befürchten, dass andere Gründe dahinter stehen. (Die Begründung jemand hätte sich an ihn gewandt wird meisten benutzt wenn er etwas durchsetzen will und niemand die wirklichen Gründe wissen soll)  Es wurden Unterschriften gegen die Teilung in den Wegen gesammelt. Die Annahme der Unterschriften aber vom Vorsitzenden mit dem Kommentar "das interessiere ihn überhaupt nicht" abgelehnt. So nun meine Fragen. Geht das überhaupt gegen den Willen der Betroffenen. Was ist mit dem Rest der Mitglieder können/müssen die befragt werden. Was passiert mit dem Vereinsvermögen. Müsste es in diesem Fall nicht aufgeteilt werden?? Aber am wichtigsten, wie kann man sich wehren??? Schon mal Dank für eure Tips

Kapuzinerkresse

ilex

Hallo Kapuzienerkresse,

so etwas ähnliches haben wir 1994 durchgemacht.
Unsere damals ca. 460 Parzellen umfassende Gartengemeinschaft ist durch eine öffentliche Straße getrennt - eine Seite umfaßt rund 370, die andere Seite rund 90 Parzellen.

Nun bestand der Wunsche des "kleineren Teils" nach Eigenständigkeit.

Die Mitglieder des größeren und einige des kleineren Teils waren gegen die Trennung.
Daraufhin hat der Kreisvorstand entschieden, dass eine Abstimmung  nur mit den Mitgliedern des kleineren Teiles erfolgen soll. Proteste gegen diese Entscheidung wurden ignoriert.
Mit -allerdings- dann deutlicher Stimmenmehrheit des "kleineren Teiles" wurde die Teilung beschlossen. Im Ergebnis ist festzustelllen, dass sich für die einzelnen Gartenpächter nichts geändert hat - lediglich unser Kreisverein besteht nun aus 11 statt aus 10 Gartengemeinschaften und die Vorstände beider Seiten arbeiten gut zusammen.
Allerdings sind aus unserer Sicht als Folge der Trennung weder gravierende Vor- aber auch keine Nachteile erkennbar (abgesehen davon, dass ein weiterer kompletter Vorstand plus Festausschuss usw. gesucht werden musste).

Bezüglich Aufteilung der einzelnen Konten inkl. Rücklagen(Gemeinschaft, Festausschuss und Strom): dieses erfolgte im Verhältnis der Anzahl der Parzellen.

Jetzt -nach gut 12 Jahren Trennung - machen sich beide Vorstände wieder Gedanken darüber, wie noch enger zusammengearbeitet werden kann, u.a. indem beispielsweise eine Verwaltungs-(büro-)gemeinschaft gebildet wird. Vielleicht sogar wieder ein gemeinsamer Vorstand...!

Bereits seit Trennung wird die in der größeren Gemeinschaft vorhandenen Halle für Veranstaltungen von beiden Gemeinschaften gleichberechtigt genutzt.

Was euren Fall angeht: alle Pächter haben ein Recht auf umfassende, sachliche (ehrliche) Information sowohl von eurem Vereinsvorsitzenden, als auch vom übergeordneteten Verband.

Ich bin gespannt, wie es bei euch weitergeht.

Gruß


ilex

Re(e)Bell

Hallo,
zunächst: gegen den Willen der Mehrheit
der aus dem jetzigen Verein ausscheidenen
Mitglieder läuft gar nichts.
Es geht nur so, dass 1. ein neuer (zweiter)Vereins gegründet wird und 2. die Mitglieder des neuen Vereins aus dem alten Verein austreten.
3.) Vorher sollten allerdings die Gründer des neuen Vereins mit dem Vorstand des alten Vereins verbindliche
Absprachen wegen der Aufteilung der Rücklagen und sonstiger Vermögensbestände treffen. Auch die Benutzung von Vereinseinrichtungen (Vereinsheim, Hallen, Geräte usw.) sollte geregelt sein.

Wenn der Alte Vereoin auch gleichzeitig sowohl Pächter als auch Verpächter der Kleingärten ist, müßte auch der Generalpachtvertrag mit dem Hauptverpächter entsprechend geändert werden.
Re(e)Bell

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