Arbeitsstunden

Begonnen von Hans-D. Flemming, 30. März 2006, 17:59:00

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Hans-D. Flemming

Als langjähriger Kleingärtner mit nunmehr 37 Jahren Erfahrung
als 2. und 1. Vorsitzender - aber Neuling im Internet- verfolge
ich seit kurzer Zeit die Diskussion im Forum.
Zum Thema Arbeitsstunden möchte ich folgendes beitragen:
Es gibt immer Mitglieder, die aktiv sind und sich für die
Belange der Gemeinschaft einsetzen und andere, die das nicht
berührt - egal aus welchem Grunde. Und denen mußten wir jedes
Fahr wegen der Bezahlung der von der Mitgliederversammlung
beschlossenen - aber von ihnen nicht erbrachten- Arbeitsleistungen nachlaufen.
Deshalb Anfang der 70iger Jahre mein Vorschlag, die beschlossenen
Stunden vorab bei der Beitragskassierung zu bezahlen - in der
jährlich festgelegten Höhe und dem ebenso beschlossenen Stundenvergütungssatz.
Mit (damals ohnehin üblicher) Einstimmigkeit beschlossen
verfahren wir bis heute so.
Mehrmals im Jahr werden Arbeitseinsätze durchgeführt, und jeder,
der in der Lage ist, die ausgeschriebenen Arbeiten auszuführen
und dies auch ordnungsgemäß erledigt, bekommt den beschlossenen
Betrag pro erbrachter Arbeitsstunde ausgezahlt.
Dabei werden alle Arbeiten - auch qualifizierte Handwerker-
tätigkeit gleich bewertet.
Damit finanzieren diejenigen, die nicht mitarbeiten können oder wollen das ganze Vorhaben mit und tragen somit auf ihre Weise zum
Vereinsleben bei.
Jeder hat die Möglichkeit, sein eingezahltes Geld wieder
zurückzuholen. Seitdem gibt es keinen Zoff mehr, und ich habe
allen Grund, mich im Rechenschaftsbericht bei allen zu bedanken.
Das Finanzamt hat besher keine Einwände gegen unsere Verfahrens-
weise erhoben.
tschüß aus Dresden












Eckhard

Lieber Hans D!

Ist ja schön, wenn es klappt.
Diese Regelung muß aber in der Satzung eingetragen sein und gilt nur für Pächter, die diese geänderte Satzung  als Teil ihres Pachtvertrages anerkannt haben.

Freiwillig geht alles. Wenn einer aber nicht zahlen will sondern ganz normal seine Std abarbeiten will, kannst Du nichts dagegen machen.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard


Hans-d.Flemming

Danke, lieber Eckard,ich bezweifle zwar, daß das in die Satzung gehört - immerhin ist es ein jährlich neu gefaßter Mitgliederbeschlu8, der m.E. für alle Mitglieder gültig ist.
Immerhin ist es ein Denkanstoß, und wir werden darüber in der nächsten Vorstandssitzung beraten.
tschüß

Hans-d.Flemming

Danke, lieber Eckard,ich bezweifle zwar, daß das in die Satzung gehört - immerhin ist es ein jährlich neu gefaßter Mitgliederbeschlu8, der m.E. für alle Mitglieder gültig ist.
Immerhin ist es ein Denkanstoß, und wir werden darüber in der nächsten Vorstandssitzung beraten.
tschüß

Eckhard

Lieber Hans-D. !
den Ratgeber für Vorstands- und vereinsmitglieder kann ich Dir mailen (ca 500kByte) - meine Eckhard@tv-johannsen.de


gruß Eckhard

Uwe

Hallo Eckhard

kannst du mir das bitte auch mailen. Du weißt ja ,man lehrnt nie aus. Wäre nett von dir.

MfG Uwe

e

Mensch Uwe,
ich kann Deine mail adress nicht wiederfinden .
Hier die  net Seite von der Broschüre:
http://www.justiz.niedersachsen.de/master.jsp?C=4356265&N=8878301&L=20&D=0&I=5978820&Z=5978820&F=&Y=&X=0

an der vierten Stelle – Vereinsrecht -  in pdf downloaden.

Noch was an Hans D.:

Stell Dir vor , Du bist Mieter mit Mietvertrag. Nach 5 Jahren will Dein Vermieter irgend etwas , was bisher galt ändern.
 Das geht rechtlich nicht ohne Einverständnis auf beiden Seiten. Pachtrecht ist entsprechend.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard

Uwe

Ist nicht schlimm Eckhard, Danke für die Adresse.
Gruß Uwe

JHans-D. Flemming

Hallo Eckhard,
danke für das Angebot.
Komme darauf zurück, will mir aber erst noch mal das Handbuch für den sächsischen Kleingärtner vornehmen.
Im übrigen besteht diese Regelung bei uns seit 1972 und wird jährlich durch die Mitgliederversammlung neu beschlossen und keiner hat damit Probleme.
viele Grüße aus dem
z.Zt. wasserreichen Dresden.

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