Zur Heckenpflege in Nachbars Garten?

Begonnen von Gerhardt, 03. April 2005, 13:29:00

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Gerhardt

Muß ich den Nachbarn für den Heckenschnitt und für das Anbringen/Reparatur von Schilfrohr(oder auch Bambus)-matten den Zutritt zu meinem Garten gestatten?<br />
<br />
Der Nachbar hat auf seiner Seite zwischen unseren Gärten eine Ligusterhecke über 2 m hoch wachsen lassen. Laut Gartenordnung ist eine Höhe von max. 80 cm zwischen den Gärten vorgeschrieben......... Dort, wo keine Hecke ist, hat er über 1,50 m hohe Schilfrohrmatten direkt am Zaun befestigt. <br />
Nachdem ich dem Nachbarn vor einigen Jahren die Erlaubnis erteilt habe, meinen Garten zwecks Heckenschnitt zu betreten, habe ich von anderen Gartenfreunden erfahren, dass besagter Nachbar mit seinem Besuchern weite Ausflüge in meinem Garten während meiner Abwesenheit unternimmt. „Ich habe dazu die Erlaubnis“, war seine Aussage. Aber dann voll ablästern „ wie es dort aussieht, nee....“ <br />
<br />
Seit ich ihm ein Gartenverbot ausgesprochen habe, verschneidet er seine Hecke nur noch auf seiner Seite. Zu uns hängen Äste und Zweige von über 1m Länge herüber. Die Hecke ist mittlerweile voll in den Zaun eingewachsen. „Ich komme da nicht rüber....“ ist des Nachbarn Standardausrede. <br />
<br />
Deshalb meine Frage: Muss eine Hecke nicht so gesetzt und geschnitten werden, dass sie vom eigenen Garten aus gepflegt werden kann oder kann hier billigend in Kauf genommen werden, dazu unbedingt des Nachbars Garten betreten zu müssen?<br />
Oder muss ich letzten Endes die Hecke auf meiner Seite selbst verschneiden?<br />
<br />
Mit freundlichen Grüssen<br />
Gerhardt<br />

Uwe

Hallo Gerhardt<br />
Was die Hecke an dein Zaun betrifft, da müßtest du mal in eure Gartenordnung sehen. Derartige Pflanzen dürfen bei uns nur mit einen ausreichenden Abstand, zur Grenze, gepflanzt werden, damit der Besitzer sie problemlos auf seinen Grundstück beschneiden kann. Und was dein Nachbar betrifft. Er hat eindeutig mit seinen Freunden, Hausfriedensbruch begangen. Da du ihn anfangst nur für den Heckenschnitt eine Erlaubniss erteilt und ihn die zum Schluß entzogen hast. Wenn er dein Garten mit Freunden zum Kontrollieren betreten hat, hat er bestimmt keine Hecke geschnitten<br />
Gruß Uwe

Gerhardt

Danke Uwe für Deine Antwort.<br />
In unserer Gartenordnung wird so detailiert, wie Du es ausführtest, überhaupt nichts aufgeführt. Es gibt nur im Unterpunkt „Einfriedung der Parzellen“ u.a. die Hinweise <br />
- Abgrenzung zu den Wegen nicht höher wie 1,10 m<br />
- Lebende Hecken sind zulässig<br />
- Heckenbögen über Gartentoren sind zulässig<br />
- Abgrenzung zum Nachbargarten maximal 0,80 m hoch<br />
und im Unterpunkt „Pflanzung von Bäumen und Sträuchern“ den Hinweis<br />
- Bei Ziergehölzen ist eine maximale Wuchshöhe von 4m zulässig, dazu beträgt der Grenzabstand 2,5m; bei kleinwüchsigen Ziergehölzen mit einer endgültigen Wuchshöhe von 2,5m ist ein Grenzabstand von 1,5m einzuhalten. <br />
<br />
Ist eventuell der letzte Unterpunkt des Rätsels Lösung?<br />
Ich kenne viele Gärten, wo sich eine hohe Ligusterhecke zum Gartenweg befindet, aber eine solche hohe Hecke zwischen den Gärten habe ich selten gesehen.<br />
Mich stört die Höhe der Hecke nicht, nur das herüberwuchernde Gestrüpp von der Hecke nervt und die konsequente Weigerung des Nachbarn, diese zurückzuschneiden bzw. unbedingt zum Rückschnitt meinen Garten „mit Gefolge“ betreten zu müssen.<br />
Gibt es hierfür eine vernünftige Lösung?<br />
<br />
Mit freundlichen Grüssen <br />
Gerhardt<br />

Peter

Hi Gerhard,

da hast Du doch genügend Aussagen auf der Hand! Wenn in der Gartenordnung steht, dass man Hecken zwischen den Parzellen nur bis auf 80cm wachsen lassen darf ist ja alles klar. Eine 80cm hohe Hecke kann man auch vom eigenem Garten aus schneiden, demzufolge wird dem nachbarn wohl nichts anderes übrig bleiben als seine Hecke einzukürzen.

Uwe

Hallo Gerhardt
Da hat der Peter den Nagel auf den Kopf getroffen. Wenn bei euch eine Hecke als Grundstücksgrenze erlaubt ist (bei uns ist es nicht)Muß du dein Nachbar, zum schneiden, entweder rauflassen, oder sie selber schneiden. Dieses ist dann natürlich leichter wenn sie nur 80cm hoch ist. Ach und wenn in der Gartenordnung Ziergehölze und Hecken aufgeführt sind, kann beides nicht das selbe sein.
Gruß Uwe

Gerhardt

Danke Uwe und Peter für euere Antworten.
Zwischen all dem Geschriebenem befindet sich wohl ein goldener Mittelweg, der auch erst noch gesucht werden muß.
Danke nochmals.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhadt

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