Ruhezeiten

Begonnen von Elisabeth, 08. September 2003, 15:51:00

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Elisabeth

Hallo,<br />
in unserem Verein gilt Nachtruhe ab 22.00 Uhr (gedämpfter Lärm). Was heisst das ? Darf ich mit Freunden auch nach 22 Uhr auf der Terrasse verweilen. Wie wird es bei Ihnen gehandhabt. Wo finde ich Literatur bzw. wo wird das geregelt. <br />
<br />
<br />

Norman

Hallo Elisabeth,<br />
bei uns besteht ebenfalls die von Dir beschriebene Regelung. Dies heisst aber nicht dass man nach 22Uhr die Terasse verlassen muss, sondern nur dass man ab dieser Zeit keine laute Musik oder sonstigen ruhestörenden Lärm machen darf.<br />
mfg Norman

Elisabeth

Vielen Dank Norman,<br />
<br />
wir saßen mit einem weiteren Pärchen abends auf der Terrasse und waren wirklich nicht zu laut. Punkt 22.05 kam unser Nachbarn und beschwerte sich, daß er nicht schlafen könne. Ich hatte wirklich nicht das Gefühl, daß wir lauter waren als wie üblich auf einem Balkon in einem Wohnhaus abends, zumal meine Kinder bei offener Tür sehr gut schlafen konnten. Wie kann ich mit solchen Leuten dieses Problem angehen, ohne gleich ein Kampfgebiet aufzubauen. Mein Nachbarn meint, dass ab 22.00 Uhr keinelrei Störung mehr erlaubt ist. Das ist schwierig, wenn sich jemand gestört fühlen möchte, dann ist er es auch. <br />

susanne

Liebe Elisabeth<br />
Mir scheint,Du hast einen sehr miesgrämigen Nachbarn.<br />
Lese Dir noch einmal die Satzung Deines Vereines durch,damit Du auf der sicheren Seite schwimmst.Entweder<br />
Du findest dort etwas,an dem sich Dein Nachbar nicht hält,<br />
und Du fängst einen Kleinkrieg an und nimmst so diesem Menschen den Wind aus den Segeln.<br />
Oder Du lädst ihn mal zum Grillen oder auf ein Bier ein.Manchmal gibt es welche, die nur sauer sind,weil sie nicht eingeladen werden.<br />
Ansonsten,lass Dich nicht unterkriegen.

Norman

Hallo Elisabeth,<br />
wenn Dein Nachbar so auf die Satzung pocht, kannst Du ihn ja mal darauf hinweisen dass das Übernachten in der Anlage sogar verboten ist!<br />
Ich selbe übernachte den ganzen Sommer in meinem Garten, und ich finde dieses Verbot auch absolut überflüssig, aber so kannst Du ihm recht gut den Wind aus den Segeln nehmen ;-)<br />
mfg Norman

Elisabeth

Vielen Dank Susanne,<br />
<br />
Du hast bestimmt recht, beim nächsten Bier oder was anderes ist er dabei. Den Kleinkrieg spare ich mir auf, wenn nichts mehr geht.

Elisabeth

Vielen Dank Norman,<br />
<br />
ich sehe, mit Gartenarbeit allein ist es nicht getan. Hier muss man mehr mit dem Miteinander arbeiten. Diese Seite hilft mir sehr, auch meine eigene Sicht zu überdenken. Ich werde also versuchen, alles zu lesen, was ich kriegen kann. Übrigen ist diese Vorschrift des Übernachtens wirklich überholt, zumal nicht alle Kleingärten in unmittelbarer Nähe des Wohnortes sind. <br />
Ich freue mich darauf wieder von Ihnen zu hören, ich habe gesehen, dass Sie öfters zu verschiedenen Themen gute Argumente bringen. Vielen Dank für Ihr Interesse an anderen Menschen und deren Problemen. <br />

franz

Liebe Elisabeth<br />
<br />
Das gelegentliche Übernachten im Kleingarten wird auch nirgends verboten. Nur das dauernde Wohnen. Darauf läuft&#39;s hinaus, denn jedes Wochenende und mehr ist schon nicht mehr erlaubt.<br />
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Das Gesetz ist auch nicht veraltet oder überholt. Es ist gerade mal 20 jahre alt und weiss sehr wohl, was es damit bezwecken will. Nämlich die Heraushebung und Stärkung ds sozialen Aspekts im Kleingartenwesen, der leider viel zu oft vergessen wird.<br />
<br />
Danach soll jeder in der Lage sein, zur Selbstversorgung mit z.B. Obst und Gemüse einen Kleingarten zu pachten.<br />
<br />
Wenn Kleingärten nicht vorrangig zu diesem Zweck genutzt werden (kleingärtnerische Nutzung) darf man eigentlich auch keinen Kleingarten haben, weil man diesen sonst einem Willigen verwehrt. Dann muss man in eine Wochenend- oder Ferienanlage ziehen und die dortigen Pachten zahlen.<br />
<br />
Wer die Pachtpreisbindung des BKleinGg will und anfordert, muss sich auch an die restlichen Paragraphen halten.<br />
<br />
Gruß Franz<br />
<br />

Corina

Hallo Elisabeth,ich finde es schade das du Gartennachbarn so erleben mußt.Bei uns ist ab 22.00Uhr nie Schluß und wenn Fußball oder Boxen im Fernsehen läuft dann schon mal die ganze Nacht.Und das nicht nur in einem Garten. Meckerer haben wir auch.Aber die haben keine Chance. Ich glaube du nimmst das alles zu ernst. Es ist nirgendwo verboten nach 22.00Uhr privat auf der Terasse zu sitzen und sich in "Zimmerlautstärke" zu unterhalten.<br />
Wenn mein Nachbar das mit mir machen würde dann würde ich ihn fragen ob er die Polizei holen möchte oder eine Anzeige wegen Ruhestörung riskieren würde.

Horsthemke Ralf

Darf an den Tagen<br />
Mit Kreissägen oder <br />
Rasenmäher gearbeitet<br />
werden

Uwe

Hallo (Garten)Freunde

Auf unsere heutigen JHV ist folgende Frage aufgetaut, worüber ich unbedingt ein guten Rat von euch brauche. Bei uns sind die Ruhezeiten, wie in der Lärmschutzverordnung, in der Gartenordnung vorgeschrieben. Wenn ich aber Handwerker, wie z.B. Dachdecker usw. bei mir habe, dürfen die Ruhezeiten aufgehoben werden. Nun möchte ein Gartenfreund, bei uns, das Rasenmähen und Heckeschneiden von "gewerblichen Leuten" ausführen lassen um die Ruhezeiten legal zu umgehen. Dies möchte ich natürlich vermeiden. Daher meine Frage an euch, weiß jemand einen Rat oder hat jemand das selbe Problem bei sich und wie wird damit umgegangen. Über eure Beiträge bedanke ich mich schonmal im voraus.

Mit freundl. Gruß Uwe

Holger Schubert

Ich möchte gerne wissen wie die Ruhezeiten in einem Kleingarten ist für motorgetriebene Geräte ist(Rasenmäher, Heckenschere usw.)Wo kann mann das nachlesen.Und ich möchte den Gesetzesstand von 2009 haben.

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