Wahl des Vorstandes

Begonnen von Widder14463, 21. April 2020, 11:17:07

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Widder14463

Hallo an alle hier.Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.In unserem Verein hat eine Vorstandswahl stattgefunden ,wenn man diese so nennen kann.Durch Corona hat der Vorstand beschlossen eine Briefwahl durchzuführen.Diese ist Folgendermaßen abgelaufen.Der 1.Vorstand ist zu einigen Mitgliedern gegangen und hat abstimmen lassen ,dabei stand kein Name des neuen Vorstandes auf den Wahlzetteln ,dieser wurde nur Mündlich genannt.Im Nachhinein habe ich erfahren das nur ein Teil der Mitglieder die Möglichkeit zur Wahl hatte.Nach Auskunft des 1. Vorstandes reicht eine bestimmte Anzahl an Mitgliedern für die Wahl.Ich habe ja nichts gegen eine Briefwahl in der Coronazeit ,aber nach meiner erkennt niss müssen alle Mitglieder schriftlich benachrichtigt werden ,und mindestens 2 drittel der Mitglieder müssen gewählt haben.Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.

Rosa

Hallo,

wie schon richtig erkannt, müssen
1. alle Mitglieder benachrichtigt werden
2. bei der Briefwahl muss der neue Vorstand mit Namen benannt sein, dies ist genauso wie bei einer ganz normalen MV, wo in der Einladung auch konkret den neuen Vorstand benennt.

Die Frage wie viel Mitglieder den neuen Vorstand mindestens wählen müssen, steht in der Satzung.