gekündigte Mitglieder

Begonnen von cadies, 04. Januar 2020, 21:55:00

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Gemeinschaftsarbeit und Jahresrechnung für Nichtmitglieder

Gemeinschaftsarbeit Nichtmitglieder
1 (100%)
Rechnung für Nichtmitglieder; Zahlung Vereinshaus und Vereinsanlage
0 (0%)

Stimmen insgesamt: 1

cadies

Hallo,
ich habe meine Mitgliederschaft im Kleingartenverein zusammen mit dem Pachtvertrag zum Jahresende 2019 gekündigt. Der Garten wurde noch nicht abgegeben, die Wertermittlung ist bereits erfolgt.

1.
Der Satzung kann ich nicht entnehmen, dass ich als Nichtmitglied an den Gemeinschaftsarbeiten teilnehmen muss.
Da ich Bandscheibenvorfälle und Skoliose habe, bin ich stark eingeschränkt, was dererlei Arbeiten betrifft. Daher meine Frage, muss ich als Nichtmitglied die GMA leisten?

2.
Die neue Jahresrechnung liegt vor. Muss ich als Nichtmitglied die Posten der Umlage Kostenbeitrag/Nutzungsgebühr 65 Euro, Vereinshaus 50 Euro und Vereinsanlage 20 Euro bezahlen?

Mit freundlichen Grüßen

Tine987

Hallo,

habe so ein ähnliches Anliegen bei meinen Verband nachgefragt. Ein Pächter hat ebenfalls fristgerecht zum 30.11.2019. Er sorgt sich noch weiterhin um den Garten und sucht einen Nachpächter. Aber wahrscheinlich wird er diesen in den nächsten 1 bis 2 Jahre an seine Tochter bzw. Enkelin übergeben.

In unseren Pachtverträgen steht drin, das nach einer Kündigung ohne Nachpächter eine Verwaltungsgebühr in Höhe der Pachtbeiträge berechnet werden darf.

Mein Verband hat mir auch mitgeteilt, das ich keine Pachtrechnung mit den sonstigen Kosten erstellt darf, sondern nur ein Rechnung mit einer Verwaltungsgebühr. Diese darf nicht höher sein als die eigentliche Pacht mit Grundstückssteuer usw.

Die anderen Umlagen (Vereinshaus, Gemeinschaftarbeit o. ä.) für den Verein darf ich nicht berechnen lt. Vereinssatzung, weil er kein Mitglied mehr ist.

Erkundige dich daher mal bei deinem Gartenverband.

Viele Grüße
Tine

diabel

Hallo,

auch nach der Kündigungsfrist ist der Kleingärtner von Arbeits- und Zahlungspflicht nicht entbunden, es sei denn der Garten wird beräumt übergeben.

Aufwuchs, Gartenlaube und sonstige Einrichtungen sind Eigentum des scheidenden Pächters, welche nach Ablauf der Kündigungsfrist  auf fremden Boden stehen. Daher kann der Verein statt des Pachtzinses eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Pacht und statt des Mitgliedsbeitrags eine Verwaltungsgebühr verlangen. Auch Gemeinschaftsarbeit an den Wegen sollte geleistet werden, jedoch nicht an den Vereinseinrichtungen.

Weil der Garten auch an einen neuen Pächter gebracht werden soll, sollte dieser in Ordnung gehalten werden.

DIABEL

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