Tomatenhaus

Begonnen von Pauli, 15. Mai 2019, 11:01:27

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Baugenehmigung

Gesetzliche Regelung
1 (50%)
Kleingartenverein
1 (50%)

Stimmen insgesamt: 2

Pauli

Hallo, in unseren Verein ist gerade etwas Unruhe. Wenn in einer Parzelle eine Laube von 24 m² steht, ein Gewächshaus von 12 m² und jetzt noch ein begehbares und fest verankertes mit dem Boden verbundenes Tomatenhaus 10 m², stellt sich die frage, ob für das Tomatenhaus einen Bauantrag gestellt werden muss.
Wenn ja, wo würde ich die Gesetzliche Regelung finden?
Vielen Dank!

verbandsfrei

Hallo Pauli,

das BKleingG schränkt lediglich die Anzahl der Gartenlauben ein (nämlich 1). Zu Nebenbauwerken, die der kleingärtnerischen Nutzung dienen (wichtiges Merkmal), wozu dein Tomatenhaus zählen dürfte, wird keine Aussage getroffen.

Derartige Detailregelungen sind üblicherweise in den Ordnungen des Verpächters geregelt (Bauordnung bzw. Kleingartenordnung), welche im besten Fall ausdrücklicher Teil des Unterpachtvertrages sind. In diesen sollte dann auch vorgeschrieben sein, welches Verfahren (bloße Zustimmung Vereinsvorstand oder doch formeller Bauantrag mit Genehmigung) einzuhalten ist, sofern überhaupt derartige zusätzliche