Datenschutz

Begonnen von Omalley, 06. Februar 2019, 10:21:32

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Omalley

Hallo allerseits, in unserer Gartenanlage haben alle die
DSGVO zur Kenntnis genommen. Nur 1 Mitglieder verweigert sich total.
Eine Abrechnung von Strom, Wasser, Führung von Listen kann
meiner Meinung nicht geführt werden. Ist eine Kündigung mit dem Verweis der Totalverweigerung möglich?

Joey

Moin,

spannendes Thema. Und immer wieder erschreckend, welchen "Spaß" man so in der Vereinsführung mit seinen Mitgliedern haben kann...

Also. Ich möchte voraus schicken, daß das Thema DSGVO in vielen Bereichen diskutiert wird und es auch vielfach mehr als eine Meinung dazu gibt. Sicherheit kann Dir da nur ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt und dann ggf. ein Gerichtsverfahren brin