Abrechnung Wasser - Wasserschwund

Begonnen von Winterkind, 28. August 2017, 16:48:10

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Winterkind

Liebe Mitglieder,

ich habe folgendes Problem, dass etwas anders gelagert hier auch schon diskutiert wurde, und erhoffe mir Klärung bei meiner Problematik.

Wir haben in einer Anlage mit ca. 60 Gärten (der eine oder andere steht ja immer mal leer) seit 10 Jahren einen Garten gepachtet. Während der gesamten Zeit gab es einen nicht unerheblichen Wasserschwund, der zu gleichen Teilen auf alle Pächter umgelegt wird. So weit so gut.
Bis vor 6 Jahren war ich selbst aktiv bei der Erfassung der Zählerstände aktiv und konnte dabei feststellen, das ein Großteil der Wasseruhren bereits sehr alt war. Trotz mehrmaliger Aufforderung wurden diese jedoch nicht von allen Pächtern erneuert. Weiterhin wiesen einige Zähler keine bis sehr geringe Wasserabnahme aus, obwohl der Garten die ganze Saison über sehr geplegt war und die Gärten weder über Brunnen noch andere alternative Bewässerungsmöglichkeiten verfügten. Eine von mir angeregte Verblombung sämtlicher Wasseruhren wurde vom Vorstand abgewiesen. Über den Zustand der Wasserleitungen selbst kann ich keine Angaben machen.

Nun hat der Vorstand eigenmächtig entschieden, dass ab diesem Jahr die Erfassung der Zählerstände für Wasser und Strom von den Pächtern selbst durchgeführt  und an den Vorstand weitergeleitet werden soll.
Wohin dies führt, bleibt abzuwarten.

Nun meine Fragen:

1. Muss in der Satzung oder Gartenordnung stehen, wie die Verbrauchsabrechnung erfolgt und wie der Schwund, egal ob bei Wasser oder Strom, auf die Mitglieder umgelegt wird? Oder kann der Vorstand dies selbst entscheiden?

2. Kann der Wechsel zur "Selbstablesung" vom Vorstand verordnet werden, oder muss darüber in einer Mitgliederversammlung abgestimmt werden?

3. Mein Verdacht ist, dass immer noch nicht alle Wasseruhren ausgetauscht wurden. Auf Nachfrage wird dies vom Vorstand allerdings verneint. Müssen die Wasseruhren und deren Eichdatum, Einbau, ... erfasst werden und kann ich gegebenenfalls Einblick in diese Unterlagen verlangen?

4. Wie viel Wasserschwund gibt es in Anlagen, die mit unserer vergleichbar ist? Dies nur für mich zur Orientierung und Einschätzng...

Ich wäre dankbar für viele Rückmeldungen, da ich mich mit der Problematik überhaupt nicht auskenne und man beim Vorstand leider wie gegen eine Wand rennt.

Grüße, Winterkind

Hardy

https://www.energieverbraucher.de/files_db/dl_mg_1104745329.pdf

Der Vorstand sollte sich mal den § 823/2 des BGB ansehen und aus dieser Sicht seiner Verantwortung nicht den GF überlassen.

Übrigens nutze die o.a. Suchfunktion, weil darüber hier schon viel geschrieben wurde.

Hardy 

Hardy

Hallo Winterkind, es wäre ja schön, wenn von Dir mal ein Feedback kommt!
Hardy

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