Vorstandsrechte

Begonnen von Altgärtner, 19. Dezember 2009, 12:59:00

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Horst

Liebe Freunde;
der Passus verstößt nicht gegen andere Gesetze.
Die Frage ist mit " Vorstandrechte" etwas provokativ.
Es geht beim Zutritt anderer zum Garten nicht nur um Rechte des Vorstandes, sondern auch um die Rechte anderer Personen einschliesslich des Pächters.
Das ist in unserer Gartenordnung etwas genauer geregelt:
   
a) Nur bei Unwetterschäden, Leitungsbruch,        Einbruch o. ä. hat jedes Mitglied das Recht,
andere Kleingärten sofort  zu betreten, um dort für erste Abhilfe zu sorgen.
Der betroffene Pächter ist unverzüglich herbeizuholen. 
 
b) Vorstandmitglieder sind berechtigt, den Kleingarten und die baulichen Anlagen            im Beisein des Pächters zu besichtigen, soweit Anhaltspunkte vorhanden sind, daß die Gartenordnung verletzt wurde.
Bei Feststellung rechtswidriger Bebauung o
der sonstiger rechtswidriger Nutzung          
einschließlich erheblicher Bewirtschaftungsmängel ist der Pächter zur unverzüglichen
Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes auf seine Kosten verpflichtet.
 
c) Diebstähle, Beschädigungen und Schadensfälle sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.

Schöne Tage
Horst

gino

WARUM SOLL MAN SICH DIESEN STRESS ANTUN UND HIER NOCH POSTEN????? gino

Altgärtner

Und nun habt Ihr doch wieder gestritten !
Trotzdem ist es gut, weiter zu machen. Man lernt immer wieder dazu.

A.

dora

Hallo Kleingärtner und Vorstände

in unserem Pachtvertrag steht:

"(2)Dem Verpächter bzw. seinem Bevollmächtigten
ist im Rahmen ihrer Verwaltungsbefugnis der
Zutritt zum Kleingarten nach vorheriger
Ankündigung zu gestatten. Bei Gefahr im Verzug
kann der Kleingarten auch in Abwesenheit des
Pächters ohne vorherige Ankündigung betreten
werden."

Verstößt das gegen andere Gesetze?

Altgärtner

so wie du es hier geschrieben hast ist da ok. Bei uns ist es auch so in der Satzung, und das ist absolut in Ordnung.

Dir auch eine schöne Weihnachten und noch dazu einen guten Rutsch

Viola

gino,

DAS frage ich mich auch schon seit einiger Zeit !!!

Spontan fällt mir dazu ein:
Nicht Kleingarten sondern Kindergarten...Steigerung wäre Elternabend.

Schöne Feiertage
Viola

Uwe

Hallo Freunde

Ich glaub es ist noch nicht lange her (Juni 2009) da wurde über das selbe Thema diskutiert. Es wundert mich immer wieder das über alte Kamellen erneut gestritten wird.

Aber trotzdem ein frohes Fest und ein guten Rutsch ins neue Jahr

Uwe

Eckhard

einige haben meinen Beitrag nicht richtig verstanden.
Nach Absprache meint: Wenn mich der Vorstand um einen Termin bittet und ich den angegebenen Grund des Besuches nicht nachvollziehen kann, muss ich dem Besuch nicht Zustimmen, keine Abaprache zustande gekommen.
Ein Recht auf Eindringen aus einer "Ankündigung" abzuleiten ist absurd.

Viele Gärtner haben mit mir die Erfahrung gemacht, dass Vorstände ohne "vernünftigen" Grund - einfach, weil sie es wollen -  den Garten in allen Winkeln  - auch in der Laube- anschauen wollen.
Sie geben sich sozusagen selbst den Auftag, eine Begehung zu machen und führen ihn dann durch. Zumindest ist das doch sehr komisch.
----
Dieses Verhalten ist in der "normalen" Gesellschaft oder Nachbarschaft nirgends zu finden.


Wenn es um Begehungen zum Zweck der Beurteilung des Gartens und diese Beurteilung auch vom Weg aus gemacht werden kann, gibt es für einen "normalen" Vorstand keinen Grund trotzdem auf Einlass zu bestehen - außer bei Gefahr und Gefährdung. Und deshalb steht dieser Passus ja auch in den GO.
Ich habe  bei den mir bekannten "Begehungen"noch niemals  eine Grund erkannt, das  es nicht vom Weg aus zu machen ist.
Nun verratet  mir doch mal, warum dieser Vorstand denn nun unbedingt in den Garten will.

Bernd

Hallo Peter Pan

Es ist schön wenn du in der Liga mitgespielt hast. Dann kannst Du mir bestimmt erklären warum dieser §2 in fast jeden Pachtvertrag  steht wenn es Ungesetzlich ist. Welche Aufgaben der Zwischenpächter  an die Vorstände durch Verwaltungsvollmacht übergeben hat steht wieder auf einen anderen Blatt oder. Unser Vorstand verwaltet die Parzellen für den Kreisverband also ist er auch berechtigt bei mir eine Gartenbegehung durchzuführen. Ich hätte damit erst einmal kein Problem. In meinen Garten befindet sich nichts Ungesetzliches. Wir hatten vor 4 Jahren einen Begehung durch den Vorstand und ein Mitglied des Kreisverbandes Sie sind nicht in die Gärten gekommen und haben alle Gärten von außen Beurteilt, es geht also. Ich habe noch eine 2 Frage warum spielst du in dieser Liga nicht mehr mit und würdest du auch so Antworten wenn du noch dabei wärst. Ich schätze deine Antworten so ein dass Sie deinem Kreisverband bestimmt nicht gefallen. Du musst mir nicht Antworten wen du nicht möchtest

Ich wünsche Dir ein schönes Weihnachtsfest

Bernd  

Bernd

Hallo Eckhard

Das Klingt ja schon mal ganz anders und ist auch nachvollziehbar. Die letzte Frage kann Dir Dein Vorstand beantworten oder glaubst du das sich hier Vorstände melden die mit Ihren Gärtner umspringen als wenn Sie Freiwild  sind.


Auch Dir ein schönes Weihnachtsfest

Bernd


Uwe

Hallo Bernd

Ich muß Eckhard da recht geben. Was kann ein Vorstand im Garten mehr sehen als von Weg aus. Bei einer Heckenhöhe von 1,10m (so ist bei uns) kann man fast alles sehen. In der heutigen Zeit schreckt es nur neue Mitglieder, besonders den jüngeren, ab wenn mansoweit in der Privatsfähre einzudringt. Ich lehne eine solche Begehung deshalb ab. Eine Frage habe ich da noch: Was kann ein Vorstand machen wenn ein Mitglied eine solche Begehung verweigert?

Gruß Uwe  

Bernd

Hallo Uwe das kann ich nicht beantworten ich bin kein Vorstand. Ich verstehe nicht wieso man aus einer Gartenbegehung ein Problem machen kann. Wenn ich nichts zu verbergen habe kann ich den Vorstand doch reinlassen. Wegen den Paar Minuten auf meine Privatsphäre zu pochen ist doch Kindisch.

Bernd

Eckhard

nein, ist es nicht. Auf die Art und Weise wird Druck entstehen und mit kollektivem Druck haben gerade wir unangenehme Erfahrungen.
Man kann die Privatsphäre gar nicht hoch genug einstufen.
Ausserdem: Warum machen wir (die Vereine) das alles? Doch nur, damit eine "Begehung" der Anlage durch den Grundbesitzer nicht dazu führt, das er augenscheinlich  erkennen kann , dass die Gesetze eingehalten werden. Das tut der auch vom Weg aus.
Die  GO   ist nur ein Hilfsstruktur, um den Umgang zu erleichtern und nicht umgekehrt.

gruss eckhard

Uwe

Ich finde es auch nicht kindisch. Auch wenn der Vorstand einmal in Jahr für ein paar Minuten vorbei kommt kann man das Gefühl kriegen das man unter ständiger Kontrolle steht. Hinzu kommt noch, wenn der Vorstand Kleinigkeiten bemängelt, das Gefühl der Erziehung. Wo bleibt da die Gedankenfreiheit besonders bei jüngeren Gartenfreunde die noch wenig Erfahrung haben. Aus diesen Grunde halte ich nichts von derartigen Kontrollen. Sie sind meines erachtens auch nicht mehr zeitgemäß.

Gruß Uwe

Bernd

Hallo Uwe Hallo Eckhard

Ja es ist Eure Meinung, unter diesen Punkten habe ich es noch nie Betrachtet. Eigentlich habt Ihr auch Recht damit den das Forum zeigt ja das es nicht überall so läuft wie bei uns. Ich habe da keine Probleme, am Ende sollen sich die Gärtner auch wohl fühlen.


Bernd  

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