Klage wegen Kürzung einer Korkenzieherweide ...

Begonnen von peludo, 20. Oktober 2009, 12:05:00

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peludo

Hallo!

Zuerst ganz kurz: Bin durch einen Zufall beim Googlen auf dieses Forum gestoßen und nun habe ich eine Frage.

Wir haben den Kleingarten in Berlin schon einige Jahre gepachtet und haben selbst keinerlei Bäume angepflanzt.
Bei Übernahme waren wie üblich div. Obstbäume vorhanden, aber wie sich nun herausstellt, auch eine Korkenzieherweide.

Diese ist inzwischen ca. 6 - 7 Meter hoch und der jetzige Streitpunkt.
Der Nachbar ließ mich im vergangenen Jahr durch den Vorstand auffordern, diese Weide zu verkürzen oder zu fällen.
Ihn stören die im Herbst abfallenden Äste.

Wir wandten uns im vergangenen Jahr an das Gartenbauamt-Berlin und die erteilten eine Genehmigung bis Februar diesen Jahres (2009).
Da wir diesen Baum nicht gepflanzt haben, sondern dieser schon lange vom Vorgänger dort stand, vielleicht sogar noch vorher, sehen wir nicht ein, die Kosten zu übernehmen, d.h. wir sind auch finanziell nicht in der Lage.

-Man müßte wahrscheinlich mit einer Drehleiter auf den Baum und dafür ist garkein Platz, denn der Weg ist ca. 10 m weit weg.

Jatzt hat uns der Nachbar verklagt den Baum zu kürzen oder zu beseitigen und wir haben erst einmal einen Einspruch eingelegt.

Der Vorstand hat es doch damals versäumt, bevor wir den Pachtvertrag unterschrieben haben, für die Beseitigung zu sorgen und niemand hat sich die Jahre bis 2008 darüber aufgeregt.

Wir selbst haben auf der Frontseite gegenüber alles Eichen zu stehen und die Blätter sowie die Eicheln fallen jedes Jahr bergeweis in den Garten. Wir würden auch nicht auf die Idee kommen die Stadt zu verklagen, denn der Weg vor dem Eingang ca. 8 m Abstand zu der Baumreihe, gehört der Stadt und nicht der Kleingartenanlage.

Wer kann uns mit Rat und evtl. Gesetzestext- / Urteil helfen?

bruno