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Gartenkündigung darf nur der allerletzte Ausweg sein

Gartenkündigung darf nur der allerletzte Ausweg seinFoto: Pulwei – Fotolia Geringverdienern sollte es möglich sein, die jährlich anfallenden Kosten in Raten zu zahlen Aus der Erfahrung derjenigen, die oft mit Gar­ten­kün­di­gun­gen zu tun haben, ergibt sich, dass der häufigste Kün­di­gungs­grund seitens des Vereins die ausbleibenden Zah­lun­gen für den Garten sind. Hinzu kommen die Fälle, in denen die Gartenfreunde selbst kündigen, um einer Kündigung durch den Verein zuvorzukommen. Vielleicht kann die eine oder andere Kündigung durch Ratenzahlungen verhindert werden.

Ferner sollte man sich als Gartenfreund bei finanziellen Engpässen auch nicht scheuen, den Vereinskassierer einmal anzusprechen. Umgekehrt gehört es sich nicht, Gartenfreunde mit solchen Problemen auf der Mit­glie­der­ver­samm­lung namentlich zu nennen, was leider immer noch hier und da geschieht.

Besser ist es, daran zu erinnern, dass man mit dem Garten auch für sich Wertvolles schafft. Obst und Gemüse sollten nicht nur für den Verbrauch im Sommer angebaut werden. Wer einen Teil der Ernte konserviert, kann das Haus­halts­bud­get über den Sommer hinaus entlasten. Das mag zwar nicht so viel bringen, wie der Garten kostet, kann aber einiges dazu beitragen, dass man die Haushaltskosten senkt und in der Gemeinschaft bleiben kann.


Höhere Kosten durch gemeinsames Handeln zurückweisen

Nur die Pachtpreise sind gesetzlich durch das Bundeskleingartengesetz begrenzt. Mit­glieds­bei­trä­ge, Wasser- und Stromkosten, Versicherungsbeiträge usw. entwickeln sich – nach den Regeln der Marktwirtschaft – meist nach oben. Da­gegen können wir nur über unsere Dachorganisationen (Bundesverband Deutscher Gartenfreunde, Landesverbände, Bezirksverbände ...) etwas tun. Das gelingt immer wieder, wie jetzt die GEZ-Gebühren zeigen, die ab 2013 nur noch pro Haushalt erhoben werden (für das Radio in der unbewohnten Laube wird dann also keine Gebühr mehr fällig), oder die Anrechnung von Gartenlauben als Schonvermögen beim Hartz-IV-Bezug (Schon­ver­mö­gen ist der Vermögensanteil, den der Berechtigte vor dem Bezug einer Sozialleistung nicht verwerten muss).


Gemeinschaftsarbeit nach dem körperlichen Können verteilen

Immer wieder wird vom demografischen Wandel gesprochen und geschrieben. Das Durch­schnitts­al­ter der Kleingärtner ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Es ist gar nicht schlimm, wenn viele Menschen bis ins hohe Alter einen Garten bewirtschaften. Wir verkennen nur die Aus­wir­kun­gen des demografischen Faktors, wenn wir es nicht schaffen, Kleingärten als ein Produkt für alle Generationen, sowohl für Rentner als auch besonders für junge Familien und für Singles, mit und ohne Kinder, oder für sogenannte Patchworkfamilien zu sichern.

Dies gelingt nur, wenn wir auf deren Bedürfnisse eingehen, indem wir z.B. ihre Arbeitszeiten mit unseren Gartenordnungen in Einklang bringen. Und indem wir für die schwere Arbeit bei der Gemeinschaftsarbeit die Jungen und Kräftigen einteilen und die Älteren damit beschäftigen, dass sie sich um die Kinder der Jüngeren kümmern, wenn diese für den einen oder anderen Rentner die Arbeit mitmachen. Indem der eine etwas für den anderen macht, kann man Kosten für nicht er­brach­te Gemeinschaftsarbeit sparen.

Ich schließe diesen Artikel gerne mit den Gedanken von Prof. Dr. Klaus Neumann, der in einem Festvortrag anlässlich des 110-jährigen Bestehens des organisierten Kleingartenwesens in Berlin auf der Grünen Woche Anfang des Jahres formulierte, dass der Kleingarten die Chance habe, „zur Oase für Junge und Alte, für Natur-Unerfahrene und vom Fitnessgedanken beseelte Städter zu werden. Es gibt kaum einen Bereich in der Stadt, wo der demografische Wandel so intensiv aufgenommen, gelebt werden kann wie in Kleingärten“. (aus: „Berliner Gartenfreund“, April-Ausgabe 2011, Seite 4/10). Wichtig ist, dass der Verein als tolerante Gemeinschaft in diesem Sinne zusammensteht!

Hans-Jörg Kefeder,
Präsident des Landesverbandes
Niedersächsischer Gartenfreunde

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