Begehbarmachung eines anderen Gartens in den Pflichtstunden

Begonnen von Ulli50, 26. September 2019, 20:05:15

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Ulli50

Einen schönen guten Abend,
ich habe mal eine Frage zu leerstehenden Gärten in einer Gartenanlage. Kann der Gartenvorstand ein Mitglied dazu zwingen, dass es einen anderen leerstehenden, komplett verwilderten und zugewachsenen Garten wieder begehbar macht? Dies soll in den zu leistenden Pflichtstunden erledigt werden. Der Garten ist extrem mit Büschen, Brombeeren, Unkraut und anderen Gehölzen fast flächendeckend zwischen 2,50 m und 3,00 m zugewachsenen. Nachdem ich dies gesehen hatte kam ich zu dem Schluss, dass hier eigentlich nur noch schweres Gerät hilft. Man kommt noch nicht einmal mehr in den Garten hinein, so verwachsen ist alles. Vorstand besteht außerdem darauf, dass eigenes Werkzeug zu benutzen sei.
Dies ist der Kleingartenverein unserer Nichte und ihrem Freund.
Was habt ihr für Meinungen dazu? Kann man so etwas ablehnen zu machen?
Der Vorstand hat die Gärten jahrelang verwildern lassen ohne etwas zu machen und ist jetzt anscheinend auf die Idee gekommen, man könnte ja mal versuchen neue Pächter zu finden.
MfG Ulli50

Tine987

Grüß dich,

ja man kann sowas auch ablehnen. Allerdings müssen die nicht geleisteten Pflichtstunden dann bezahlt werden an den Verein.

Bei uns regeln wir das so, dass die leerstehenden Gärten in Arbeitseinsätzen in Ordnung gebracht werden.
So hat man dann mehrere Leute zur Verfügung, die sich die unterschiedlichen Arbeiten aufteilen können.

Es wird dann das Vereinswerkzeug aus unserem Geräteschuppen zur Verfügung gestellt.
Also zu verlangen, dass mit eigenem Werkzeug gearbeitet wird, finde ich unverschämt.

Wenn ein Mitglied zu den Arbeitseinsätzen nicht kommen kann zeitlich, dann geben wir denen kleine Projektaufgaben um seine Arbeitsstunden zu leisten. Zum Beispiel Vereinshecke schneiden und aussortierten Müll zur Deponie bringen oder Vereinsflächen mähen.

Viele Grüße

Tine

diabel

Über den Arbeits einsatzentscheidet der Vorstand, Das Arbeitswerkzeug kann man, muss man aber nicht mitbringen.

Wenn der Garten ohne Nachfolger an den Verein übergeben wurde, dann sollte es in jedem Gärtner Interesse sein, den Garten so lukrativ zu machen, dass sich ein Interessent findet, diesen zu übernehmen.

DIABEL
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Kurz, knapp, hart!

michalski0709

Also was mich wundert ist, das der Verein selber für die Instandhaltung der Parzellen zuständig ist. Den die Neuverpachtung regelt im Allgeinen der Regional- oder Bezirksverband. Das einzige was der Vorstand bestimmen kann und daß auch nur wenn der Verband das erlaubt, ist zu bestimmen wer den Garten als Nachpächter bekommt. Die Plichtstunden dürfen sich nur auf die Gemeinschaftsflächen oder Baulichen Aufgaben beziehen.

diabel

Die Verpachtung von  Parzellen ist regional unterschiedlich und kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Von daher ist durchaus möglich, dass der Vereinsvorstand die Verträge mit dem neunen Pächter schließt.

Natürlich kann ein scheidender Pächter seine Parzelle beräumt, d.h. ohne Laube,  Bäume, etc.  unter Einhaltung der Kündigungsfrist abgeben. Für die Pflege und Pacht ist dann der Verein zuständig und die Pacht wird anteilig auf alle Mitglieder umgelegt.

DIABEL

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