Dauerbewohnen einer Gartenlaube

Begonnen von Enzio, 06. März 2014, 10:37:03

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Enzio

Laut Satzung ist das Dauerbewohnen der Laube unzulässig; gelegentliches
Übernachten jedoch erlaubt.

Aber was ist unter ,,Dauerbewohnen" zu verstehen? Spricht man auch dann vom Dauerbewohnen, wenn das Gärtnerpaar vom Wasserauf- bis Wasserabdrehen die Gartenlaube bewohnt?

Enzio

Peter, Pan

Hallo miteinander, Hallo Enzio,

Die Satzung sagt doch schon alles. Dauerhaftes wohnen in der Laube ist das von Wasser anstellen bis Wasser abstellen ganz klar. Mann schaut nur darüber weg in den Vereinen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Pan

Grufti-MG

Laut Satzung ist das Dauerbewohnen der Laube unzulässig;
es wird aber während der Gartensaison geduldet,wenn du einen festen Hauptwohnsitz hast. ;)

Enzio

Danke Peter Pan,

aus diesem Blickwinkel habe ich es bisher nicht betrachtet.

Viele Grüße
Enzio

Fabrizia

Dauerbewohnen bedeutet, dass man die Gartenlaube als Wohnsitz nutzt, eben so wie man in seiner Wohnung oder in seinem Haus lebt und das über die Gartensaison hinweg.

Denke, so kann man sich das gut vor Augen führen.

Beste Grüße,
Fabrizia

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