Begehung durch Vorstand

Begonnen von pepperstorm, 22. Juni 2009, 20:26:00

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Hans

Hallo,

@ Pepperstorm: "..laube inszpizieren dürfen...."

Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Ist Deine Laube vielleicht von Ihrer Ausstattung her zum Dauerbewohnen geeignet ?

Wenn ja, dann hat der Vorstand ja seine Gründe.
Wenn nicht, warum probst Du dann den Aufstand ?

Trotz allem finde ich die Vorgehensweise des Vorstandes unangebracht.

Hans

eckhard

hallo pepperstrom,
alle Mitglieder eines Vorstandes sind für alle Geschäfte des Vereins gleichermassen verantwortlich.
und:
Die Laube  gegen deinen Willen zu betreten, wäre Hausfriedensbruch, den Garten gegen deinen Willen zu betreten m E auch, weil man Feststellungen auch vom Weg aus machen kann und:
Wenn du dich bereitwillig zeigst, Fragen diesbezüglich zu beantworten.
z B "Ist Strom oder Wasseranschluss IN der Laube?"
wenn ja, wäre dass ein Kriterium für unerlaubte Wohnutzung.
Durch Augenscheinnahme von aussen und durch normale höfliche , partnerschaftliche Korrespondenz (daran hapert es bei vielen Vorständen) lässt sich alles klären.
Grundsätzlich will doch jeder seinen Garten gesetzeskonform halten, nur darf dann nicht ein Vorstand etwas verlangen, was nicht das Gesetz AUSDRÜCKLICH verlang, oder, pepperstrom?



Hallo Horst, deine Tabellen sind sicher eine zusätzliche Hilfe, sind aber auch verwirrend für Laien und häufig nur bedingt geeignet.
Vorstände, wie Sven oder Uwe können Fragen im offenen Gespräch sicher besser klären.


gruß eckhard

Uwe

Hallo Leute

Die Diskusion hierrüber ist so schön weiter gegangen und sogar über die Beiträge von Eckhard habe ich mich gefreut. Nun tauchen aber wieder Sachen auf wie: neue Gartenordnung, unerlaubte Wohnnutzung, Ablehnung gegen den Widerspruch, Aufstand provozieren usw.
pepperstrom hat ein dickes Problem mit sein Vorstand der jetzt sogar seine Laube von innen besichtigen will. Oder muss? Und jetzt tauchen meine Frage bzw. Fragen auf. Wer schreibt den Vorständen eigentlich vor ob er jährlich eine Kontrolle vornimmt, sind es die Pachtverträge, GO oder sogar das BKleingG? Entschuldigt bitte das ich es nicht genau weiß aber ich habe mich damit nochnicht befasst weil ich solche Kontrollen grundsätzlich ablehnen. So nun die nächste/n Frage/n. Wer will es den wissen ob Kontrollen durchgeführt worden sind? Der Verband, die Stadt oder die Gemeinden und Kommunen? Ich bin bis jetzt noch nie von einen von denen gefragt worden ob ich sowas regelmäßig durchführe. Sollte es mal passieren das ich gefragt werde dann sage ich einfach ja, egal ob ich es gemacht habe oder nicht. Letzten Samstag bin ich zu unser Schriftführer gegangen, um was mit ihn zu besprechen, auf den Rückweg bin ich dann durch die anderen Wege gegangen und habe kurz über den Zaun geguckt und bin von vielen Gartenfreunde zum Gespräch und ein Bier eingeladen worden. Dieser Rückweg hat 2 Stunden gedauert und in allen Gärten habe ich Ackerbau, Rasen und Blumenbeete gesehen. Ob sie jetzt der 1/3 Regelung entsprochen haben weiß ich nicht, ich hatte ja kein Zollstock dabei aber damit muß doch gut sein. Was ich damit sagen will ist, die kleingärtnerische Nutzung darf nicht aus den Auge gelassen werden aber muß ein Vorstand denn päpstlicher sein als der Papst? Bei Wasser und Stromanschlüsse in den Lauben sollte man eins bedenken und wieder zu der nächsten Frage kommen: Wer hat es denn ermöglicht das solche Anschlüsse in der Laube sein können? Solche Versorgungen kommen doch nicht aus der Luft sondern sie müssen doch an den Hauptleitungen, die sich höchstwahrscheinlich in den Vereinswegen befinden, angeschlossen sein und wer hat sie genehmigt? Eine Laube von innen muss Privat sein und bleiben, egal ob mit Strom und Wasseranschluß oder nicht. Das muss Der Vorstand er mal beweisen, denn wir sind doch immernoch ein Rechtsstaat und da heißt es doch "Ich bin solange unschuldig bis meine Schuld bewiesen ist".

Gruß Uwe    

Sven

Hallo Eckhard

Ich sage immer wo kein Kläger dort kein Angeklagter. Das was hier gemacht wird ist schlafende Hunde zu wecken. Lies doch mal im Internet bei den Kleingartenanlagen was unter Kosten steht. Es gibt überall ein Kostenpunkt Wasser und Strom. Die Gesetze schreiben etwas anderes vor ist mir bekannt. Ich denke hier sollten die Gesetze der heutigen Zeit angepasst werden. Oder sollte man Strom und Wasser den tausend Kleingärtnern wieder wegnehmen?
In der heutigen Zeit gehören Strom und Wasser dazu. Und zum Dauerhaften Wohnen kann ich nur sagen das dies ein Gummi Paragraf ist. Was ist dauerhaftes Wohnen? Wo steht das ich im Garten nicht zu schlafen habe. Wenn meine Mitglieder einige Nächte im Garten schlafen begrüße ich das. Wir hatten letzte Woche bei uns drei Laubeneinbrüche bei der 4. Laube war ein Mitglied anwesend, da sind die Drei Leute geflüchtet als Sie es bemerkten dank diesen Gartenfreundes blieb es bei den 3 Lauben. Das war früh um 5.00 Uhr bis um 6.00 Uhr haben sich die 3. Leute an weiteren Lauben in einer anderen Gartensparte zu schaffen gemacht. Ins gesamt wurden von denen 9 Lauben aufgebrochen. Den Schaden haben die Besitzer. Schlafen im Kleingarten bedeutet für mich auch Einbruchsschutz für die Anlage. Ich gebe hier Uwe Recht pepperstrom hat es doch erklärt das der Vorstand in Aufgeklärt hat und das wird so hoffe ich mit Paragrafen  und wo es steht geschehen sein. Jetzt hier wieder sich auf andere Punkte zu Berufen hilft pepperstrom auch nicht.

Hallo Horst

Wie ich festgestellt habe hast Du deinen Garten beim Bayrischen Landesverband der Kleingärtner. Ich bin in Sachsen habe andere Gesetze und Verordnungen, und nur mit den Mitteln werde ich  argumentieren, Wir brauchen keinen Aufstand, wir brauchen Vorstände die sich darum bemühen die Gesetze und Verordnungen der heutigen Zeit anzupassen. Die sich darum bemühen das die Hauptverbände sich nicht in alles reinhängen und uns mit Gesetzen und Verordnungen die Luft zum Atmen nehmen. Das die Kleingärtnerische Nutzung festgelegt wird dagegen habe ich nichts. Das man uns Vorschreiben  möchte wo wir was hinbauen und in was für Abständen zum Nachbarn, dagegen habe ich schon was dies sollte man den Mitgliedern und seinen Vorstand Überlassen.

Mit freundlichen Gruß

Sven

Horst

Liebe Freunde;

lieber Eckhard;
du bist ein wenig zu flott,
denn du hast nicht richtig gelesen:
Der letzte Stand meiner Ausarbeitungen
ist vom 10.06.2009.
Du hast wahrscheinlich ältere vom Januar 2008
oder noch ätere. Die waren etwas umständlich.
In meinen Folien war aber früher und ist auch jetzt nichts über "Begehung durch Vorstand".
Du solltest einfach den neuesten Stand anfordern.
Ich habe durch einen PC-Crash deine Daten
einschliesslich E-Mail-Adresse nicht mehr.
So einfach ist das.
Meine Ausarbeitungen sind Ergebnisse von Kontakten mit Gartenfreunden und eigenen Recherchen.

Lieber Sven;
es geht mir und anderen nicht um einen Aufstand.
Es geht uns um Vorschläge zur Verbesserung
der Grundlagen: Modernisierung, Anpassung an die heutige Zeit.
Sieh\'s dir doch an.
Vielleicht kannst du was für die neue RahmenGO des LSK brauchen. Der LSK hat meine Sachen schon.

Ich wiederhole hier nochmals mein Angebot
an alle über die ,,Hilfsmittel Vereinsarbeit".
Setzt euch mit mir in Verbindung.
Es sind keine zusätzlichen Gängeleien.
Im Gegenteil.
Falls ihr welche findet, dann sagt\'s mir bitte.

Übrigens:
Warum soll ich dem BDG und anderen und
auch hier keine Vorschläge unterbreiten?
Warum soll ich dazu keine Qualifikation haben?
Was hat das mit Laien zu tun?
Wir können alle dazu lernen, auch ich.
Schon vergessen? glasnostj i perestroika!

Euer
Horst
mit den Wünschen für eine schönes Wochenende
und besseres Wetter
und erfolgreiche Ernte

veronika

Hallo an alle
Ich habe auch mal eine Frage ,wie ist es der Vorstand wollte bei mir eine Gartenbegehung durchführen,was wir auch zuließen aber als die bei uns im Garten standen wollte der Vorstand in meine Laube was ich verneint habe ,Jetzt habe ich eine Kündigung erhalten und die Raümungsklage Anwalt ist eingeschaltet .Ich hoffe das ich den Garten behalten darf Liebe Grüße aus Bayern

Sven

Hallo Veronika  

Dein Garten kann nur mit dem § 8 / 2 des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden. Dazu muss aber irgendwo in der Satzung, Unterpachtvertrag oder der Kleingartenordnung ein Punkt stehen dass der Vorstand in deinen Garten darf. Das was du schreibst ist zu wenig und zu pauschal das heißt der Kündigungsgrund und auf welche Paragrafen sich dein Vorstand bezieht müsste man schon wissen um Dir die Frage zu beantworten.

Gruß Sven

veronika

Ich wurde mit dem §22 gekündigt da der Vorstand nicht in meine Laube durfte,bei uns in der Satzung ist schon festgelegt das der Vorstand Zutritt zu Gartenlaube ,Schuppen oder andere Gebaüde hat .Wo bleibt da meine Privatsphäre.Danke für Deine Antwort veronika

Sven

Hallo Veronika

Mit Unterschrift unter den Pachtvertrag hast du die Satzung anerkannt. somit auch den Punkt das der Vorstand in Deine Laube darf.Eine Kündigung rechtfertigt das aber nicht. Es sei du hast im Vorfeld schon irgendwelche Verstöße begangen.Deine Anwälte werden das kind schon schaukeln.

Gruß Sven

veronikafehst

Danke für Deine Anrwort
Die Satzung habe ich nicht unterschrieben,und ich habe vorher auch nichts getan,wir sind ruhige Gartenbesitzer

Hans

Liebe Veronika,

lies doch bitte mal richtig, was Sven geschrieben hat.
Wenn Du den Pachtvertrag unterschreibst, erkennst Du mit Deiner Unterschrift auch die geltenden Vereinsgesetze an. Da mußt Du nicht extra die Satzung unterschreiben.
Ich kann Dir in Deinem Falle nur raten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Hans            

veronika

Lieber Hans
Ich habe verstanden was er geschrieben hat ,ha,ha .Ich habe nichts unterschrieben also ,habe ich recht und ein Anwalt ist damit schon beschäftigt.Danke nochmals ich hoffe nur das der Richter das dann auch so sieht Liebe Grüße veronika

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