Einzugsermächtigung erzwingen

Begonnen von Gartenzwerg, 19. November 2008, 14:29:00

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Gartenzwerg

Hallo zusammen,

unter welche Woraussetzungen kann ein KGV seine Mitglieder zum erteilen von Einzugsermächtigungen zwingen?

a) auf der sicheren Seite zu sein, da der Verein für Pacht und Strom in Vorschuss geht.
b) weniger verwaltungsaufwand zu haben
c) natürlich um kosten zu sparen

Danke und Grüße
Gartenzwerg

wurzelsepp

hallo gartenzwerg,
hier meine antwort:garnicht,und schon garnicht
zwingen.
das 1000 jährige reich sowie die ddr sind geschichte.
gruss
wurzelsepp

Ich

aha .....
Das würde ja bedeuten, dass der Verein die Mehrkosten, die dadurch entstehen, aufkommen muss, und der Verein finanziert sich ja durch die Beiträge, und das würde bedeuten dass die Allgemeinheit für die Schmarotzer aukommen muss.
Interessant .....

chris2

WoWerWas !

dora

hallo Gartenzwerg

Es ist immer schlecht, wenn der Verein für die Unkosten der Kleingärtner in Vorlage treten soll.
Wir haben das bei uns so geregelt :
Jeder ist verpflichtet bis zum 31.03. jeden Jahres mindestens 80 € zu überweisen. Wenn das Geld nicht eingeht und angemahnt werden muss gibts 5 € Aufschlag.
Das wurde in der MV mehrheitlich so beschlossen,und es klappt ganz gut. Jeder muss sich daran halten.

Ich bin mir nicht sicher, ob ihr das in einer MV beschließen könnt eine Einzugsermächtigung zu erwirken. Frag doch mal bei eurem Landesverband nach.

Gruß dora

dora

@ Wurzelzwerg

mit deinen Stammtischparolen ist hier wirklich keinem geholfen.

Gruß dora

Gartenzwerg

Hallo dora,

vielen Dank.

Es sind nämliche solche Sch..haus/Stammtisch parollen, die einen vernünftige und ehrenamtliche Vereinsarbeit nur noch erschweren.

Der Tipp mit dem Landesverband ist Super.
Endlich mal eine Aussage mit der was angefangen werden kann.

Super!!!!

Gruß
Gartenzwerg

Burchard

Hallo,

folgendes solltet ihr beachten:

der "Zahlungspflichtige" kann dem Einzug jederzeit widersprechen. Die Bank bucht den Betrag - ohne gprobleem - zurück und belastet dem Verursacher - sprich hier dem Verein - mit den Kosten. Je nach Institut kann das bis zu €15,-- sein.

Bei schlechten Zahlern bringt eine Einzugesrmächtigung nur Probleme für den Verein. Die vergesslichen kann man mit Mahngebühren auf die Sprünge helfen.

   

Eckhard

hier wird das Pferd von hinten aufgezäumt....
und bei so manchem LV sind die auch nicht schlauer...
Natürlich ist es arbeitssparend, wenn man per Lastschrift einzieht, geht immer nur freiwillig.
Wenn vermehrt Arbeit durch säumig Zahler entsteht, dann aber nur, wenn der Vorstand umständlich vorgeht.
Wenn nähmlich ein Pächter seine Beiträge nicht rechtzeitig zahlt, verstößt er gegen das KlGaGesetz, d.h. bei nur einer Mahnung mit Letztem Termin durch den Vorstand wird eine Kündigung ausgesprochen UND auch durchgezogen.
Das hebt gründlich die Moral.

Selbstverständlich wird sowas auf der MV im höflichen Ton als mögliche Konsequenz vorgetragen

So kann der Gärtner erkenne, dass eine Zustimmung zur Lastschrift vorteile bringt:

Durch Krankheit oder Reise kann schon mal unbeabsichtigt der letzte Termin versäumt werden.

Vor Allem: Immer den höflichen Umgang dabei nicht aus dem Auge verlieren.

Hans

@ Eckhard

Beifall !!!

und Grüße von Hans

Achim Lebrun

Hallo wurzelsepp,
das sogenannte 1000 jährige Reich mit der DDR gleichzusetzen ist unredlich und geht an der Frage vorbei. Warte mal ab, wenn hier die Privatisierung von öffentlichem Grund (Gartenanlagen) abgeschlossen ist, dann wirst Du zu Handlungen gezwungen, die Du nie wolltest.
Achim

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