Rückbau nach Unterpächterwechsel

Begonnen von Andy, 23. Juli 2005, 17:25:00

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Andy

Hallo Gartenfreunde, wir haben einen Garten übernommen wo einige Auflagen existierten, u.a. Abriss von Vordächern und Schuppen. Die Arbeiten sin inzwischen erledigt der Verband händigt mir allerdings keinen Vertrag aus da es noch um den Abriss des WC geht.
In der Bewertungsskizze ist dieses WC allerdings als seperater Anbau eingezeichnet worden, das ist falsch es ist unter dem gemeinsamen Dach des Hauses.
Ich habe bisher immer nur gegenteilige meinungen zum Bestansschutz gelesen. Was ist nun richtig ? Muss bei einem Unterpächterwechsel Abgerissen werden, oder nicht ?

Eure Einschätzungen und Erfahrungen würden mich interessieren.

Viele Grüße
Andy

Burchard

Hallo Andy!

In der Tat wird in den meisten Pachtverträgen die Rückbaupflicht - spätestens bei Pächterwechsel - festgelegt. Hier dürfte ein Blick in Pachtvertrag  / Satzung und Garten- und Bauordnung weiter helfen.  Wobei zu beachten ist, daß der SCHEIDENDE Pächter für den Rückbau verantwortlich (auch was die Kosten betrifft).
Das WC muß weg - aber wenn der Raum innerhalb der Laube liegt - reicht es auch die Anlage zu entfernen.

Seit Ihr etwa ohen einen Pachtvertrag zu haben auf der Pazelle aktiv? Habt Ihr schon Geld gezahlt - Ablöse oder für die Entsorgung?

Kett

Wenn es im Vertrag festgehalten ist dann musst du es machen.Wir kämpfen schon 2.Jahre wir haben sogar eine Kündigung bekommen.

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