Satzungsinhalt

Begonnen von Ree Bell, 21. März 2003, 21:24:00

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ReeBell

Hallo HD,<br />
Richtig, theoretisch bestimmen die Mitglieder den Inhalt der Satzung. Das Vereinsrecht gibt eigentlich auch Vorgaben für ein ordentliches Miteinander.<br />
Der Widerspruch beginnt aber damit, dass der Vereins durch den Vorstand einerseits Verpächter ist und andererseits durch das Vereinsrecht die Interessen der Mitglieder zu vertreten hat. Leider haben im Laufe der Jahre die Vereins-interessen als Verpächter in den Satzungen die Überhand zu Lasten der Vereinsinteressen der Mitglieder gewonnen.<br />
Natürlich könnten die Mitglieder theoretisch Satzungs-änderungen durchsetzen. Praktisch wird durch den Verband des Landes oder der Stadt aber ein Satzungsentwurf erarbeitet und gedruckt und wenn man als schlichtes Mitglied in dem Verein Änderungen möchte, argumentiert der Vorstand mit den Kosten für den besonderen Druck und ähnlichem.<br />
Glauben Sie wirklich dass die Satzungen der Kleingarten-vereine den Mitgliedern außer dem aktiven und passiven Wahlrecht Rechte einräumt? Oft steht da noch nicht einmal drin, dass man die Einrichtungen des Vereins benutzen darf. Dass man das Recht hat einen Kleingarten zur Pacht überlassen zu erhalten, fehlt wohl immer.  <br />
Pflichten gibt es aber reichlich. Mein Ausgangspunkt war ja die Regelung wonach die Mitglieder den "ANWEISUNGEN" des Vorstandes Folge zu leisten haben. Welche Anmaßung !!<br />
Wie gesagt Theorie und Praxis gehen leider weit auseinander.  

hd

Hallo ReeBell,<br />
schon recht interessant wie es bei einigen Vereinen, Verbänden und Städten gehandhabt wird.<br />
Das Einverständnis muss ich einräumen, dass es zumal zu Widersprüchen kommen kann - Verpächter gleich Vorstand einerseits - andererseits die Interessen der Mitglieder zu vertreten. Gar manchmal begibt man sich hier auf einem recht schmalen Grad - zugegeben.<br />
Unser Satzungursprung (1935) war handgestrickt und wurde im Jahr 1978 anhand den neuesten Vorgaben, Richtlinien, Gesetzen modifiziert. Jedoch im Jahre 1999 wiederum überarbeitet, da die Paragrafen einer Parzellenkündigung sich grundlegend geändert haben. <br />
Aber noch stehe ich dazu, in anderen Ländern, Verbänden, Städten und Vereinen mag es zwar anders sein, unsere Satzungsrichtlinien haben wir mit einem ausgesuchten Mitgliederkreis, auch nach guten Vorlagen des verbandes, selbst erarbeitet und den Mitgliedern zur Abstimmung gegeben. D.h. ein Probeexemplar hat jedes Mitglied vor der Abstimmung bekommen, in der Versammlung selbst wurden dann nur noch einige wenige Änderungen gewünscht und wir rauften uns zusammen.<br />
Bei uns sind sämtliche Einrichtungen von jedem Mitglied nach Wunsch zu erhalten. Hierzu gehört die Freifläche für etwaige Festlichkeiten, die Geräte, Festbänke und dgl. mehr können ausgeliehen werden, elektr. Geräte wird der Obmann selbst händeln (zu hohe Schadensquote).<br />
Wir versuchen mit unseren Mitgliedern eins zu sein, Ausreiser gibt es immer wieder - denen werden mit aller Schärfe auch die Pflichten angetragen.<br />
Sollten Sie vielleicht ein Exemplar unserer Satzung wünschen, nur so zum Vergleich, bin gerne bereit aber dazu benötige ich eine email.<br />
Gruß HD

Re(e)Bell

Hallo H.D.<br />
Ich versuche die Satzungen der Kleingartenvereine mit den Augen eines Eintrittswilligen zu sehen, der zugegeben über einige rechtliche Kenntnisse besitzt und viel über Vereine und Vereinsstrukturen weiss. Dabei bleibt es nicht aus, dass man sich über manche Regelungen sehr wundert und den Eindruck von einen keineswegs mitgliederfreundlichen<br />
Verein gewinnt. <br />

hd

Hallo Re(e)bell,<br />
schon recht hart Ihre Meinung, ich sagte es schon, es mag manch schwarze Schafe unter den Vereinen geben - aber sehen Sie doch bitte nicht allzu schwarz. Es gibt bestimmt auch Vereine die gewillt sind das Richtige für die Mitglieder zu tun. Also nicht alle in einen Topf werfen - Danke.<br />
HD

Burchard

Hallo ReeBell und HD!<br />
<br />
Hier meine persönliche Erfahrung - was Satzungsänderungen angeht.<br />
<br />
Vor ca. 5 Jahren wurde der bis dahin amtierende Vorstand abgelöst. Bis zu diesem Zeitpunkt war eine gewisse "Allmacht" dises Vorstands zu spüren. Da gab es auch Äußerungen wie "Wir sind der Vorstand - wir dürfen das!" Und lt. Satzung durften die das tatsächlich - da es nicht verboten war. Gleichzeitig war beim Amtsgericht eine andere Satzung hinterlegt, als den Mitgliedern ausgehändigt wurde.<br />
<br />
<br />
Als ich dann den Vorsitz übernommen hatte, war einer meiner ersten Handlungen die Satzung entsprechend zu ändern. Vom Stadtverband wird eine Satzung vorgegeben hier sind euch einige Passagen nicht änderbar - die z.B. die Gemeinnützigkeit regeln. Abgesehen davon kann der Verein aber seine Satzung selbst gestallten.<br />
Diese Satzungsänderungen wurden seinerzeit einstimmig (also auch vom alten Vorstand) beschlossen! <br />
<br />
Was die Kosten angeht - zum einen fallen die Notargebühren an - hällt sich aber in Grenzen. Die "Druckkosten" sind im PC-Zeitalter noch günstiger. Wir geben die originakl Pachtbücher des Stadtverbandes aus - wegen der Garten- und Bauordnung - und parallel dazu unsere Satzungen als PC-Ausdruck. Im Pachtbuch ist das entsprechedn vermerkt. Eine Kopie der Satzung wurde an den Stadtverband geschickt und das wars.<br />
<br />
Als "einzelner" kann man sowieso keine Änderungen durchsetzen normalerweise benötigt man eine 3/4 Mehrheit.<br />
<br />
<br />
Ja es gibt Satzungen die den Mitgliedern Rechte einräumt. Nur diese Rechte beinhalten natürlich auch die Pflicht diese Rechte wahrzunehmen.   <br />
<br />
Auf Wunsch kann ich unsere Satzung mal zuschicken da ist auch das Pachtobjekt (Garten) aufgeführt.<br />
<br />
<br />
Gruß<br />
Burchard

hd

Hallo Burchard,<br />
Satzungsänderungen sind immer ein heißes Eisen. Arbeit und Ärger bis ein zustandegekommen ist und dann werden Stimmen laut warum eigentlich eine Satzungsänderung seitens der Mitglieder.<br />
Wenn man in der täglichen Vereinsarbeit steckt entdeckt man fehlerhaftes was man besser machen könnte.<br />
<br />
Einige Passagen sind natürlich festgelegt - ok, aber andere sollte man direkt auf seinen Verein zuschneiden. Hier sind Mitglieder zu suchen die bereit sind, auch ein bisschen Erfahrung gehört dazu, Satzungsänderungen  oder Modifizierungen mit auszuarbeiten.<br />
Die Satzung selbst ist dem Amtsgericht vorzulegen, dies prüft nach evtl. rechtlichen Gegebenheiten und ob der Rahmen eingehalten ist. An weiteren Kosten kann ich micht jetzt nicht erinnern. Nach Prüfung erfolgt die Rückinfo der Zustimmung und Ablage im Gericht.<br />
 <br />
Die seinzelnen Satzungsinhalte kann man sich aus dem Verband oder anderen Vereinssatzungen beziehen.<br />
Sie können sich aber noch so sehr ins Zeug legen, um hundertprozentig und für alle Zeiten und der vielfälligsten Vorkommnissee gewappnet zu sein. Eine derartige Satzung wird es wohl nicht geben.<br />
Am besten ist es natürlich man braucht überhaupt keine, sie ist wohl vorhanden und jeder richtet sich danach, doch es gibt auch Erdenbürger die immer aus der Reihe tanzen müssen und denen sollte dann schon der betreffende Paragraf vorgelegt werden können immer zum Wohle des gesamten Vereines und der Mitglieder.<br />
Vorschriften sind immer nur dafür da um Streitsüchtige im Zaum zu halten, leider.<br />
Gruß HD

Kunibert

Ist ja eine interessante Diskussion geworden und kommt langsam auf entscheidene Punkte.<br />
Hier Vereinsrecht dort Pachtrecht.<br />
Die Versuche in der Satzung Vereinsrecht und Pachtrecht zu mischen, sind untauglich.<br />
Man kann einen Pachtvertag nicht durch Mehrheitsbeschlüsse der Mitgliederversammlung ändern oder ergänzen.<br />
Die Mitgliederversammlung ist allenfalls berufen einen Musterpachtvertrag zu beschließen, nach welchem der Verein Pachtverhältnisse abschließt. <br />
Eine Mitgliederversammlung kann auch nur beschließen, welche Ordnungen künftigen Pächtern im Rahmen des Pachtverhältnisses auferlegt werden sollen, die Übernahme für alle Pächter geht aber nur auf freiwilliger Basis, da der abgeschlossenen Pachtvertrages niucht einseitig geändert werden kann.<br />
In der Satzung haben Regelungen die den Pachtverrag betreffen somit nichts zu suchen, denn Sie führen in die Irre.<br />
RA K.W.    <br />

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