EILT! Frage zur Kündigung!

Begonnen von nicole, 07. September 2002, 14:47:00

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nicole

Hallo.<br />
Hab da mal eine Frage. Zu 100 % muß ich meinen Kleingarten kündigen. Habe die Gesetze durchgelesen und habe immer nur gelesen, wann der Verpächter kündigen kann. <br />
Wann kann ich denn kündigen? In meinem Pachtvertrag steht: "(1) Die Kündigung richtet sich bei Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes nach Bestimmungen dieses Gesetzes. (2) In den übrigen Fällen sind Verpächterin und Pächter bereichtigt den Pachtvertrag unter einer Einhaltung von 6 Monaten zum Schluß des Pachtjahres zu  kündigen (in diesem Falle 1. 12. bis 30.11. eines jeden Jahres)."<br />
Gibt es eine Möglichkeit auch früher aus dem Pachtvertrag zu kommen. Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.<br />
Nicole

Russell

Hallo Nicole,<br />
Du hast Recht, die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des Monats Juli des betreffenden Jahres schriftlich beim Verpächter eingegangen sein. Wenn Du das noch nicht gemacht hast, kannst Du erst zum Nächsten Jahr kündigen. Vielleicht sprichst Du mal mit dem Vorstand, vielleicht kann man auch ein Aufhebungsvertrag machen. Hängt aber bestimmt davon ab ob der Verein den Garten schnell wieder weiter verpachten kann. Vielleicht weißt Du ja jemand der den Garten übernehmen möchte.<br />
Viele liebe Grüße<br />
Russell

Nicole

Lieber Russell.<br />
Vielen Dank für Deine Antwort. Das wegen dem Aufhebungsvertrag werde ich in jedem Falle tun. (Bin nämlich im 9. Monat schwanger). Ich habe am 20.10. ein Gespräch beim Vorstand. Ich hoffe, daß ich diesen Termin noch wahrnehmen kann.<br />
LG Nicole

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