Ausgliederung einer Teilanlage aus dem Verein

Begonnen von Stefan S., 20. August 2002, 10:17:00

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Stefan S.

Hallo Gartenfreunde,<br />
<br />
<br />
Ich habe ein großes  Problem mit dem Vorstand meines Gartenvereins.<br />
Angesichts der Hochwasserkatastrophe und deren Opfer ist mein Anliegen eher unbedeutend, aber ich bitte trotzdem um schnelle HILFE.<br />
<br />
Nun zu meinem Problem,<br />
seit kurzer Zeit bin ich Mitglied in einem Gartenverein und habe auch eine Parzelle gekauft, welche ich nach meinen Möglichkeiten bewirtschafte.<br />
<br />
Meine und 7 weitere Parzellen befinden sich auf einem ehemaligen „staatlichen Forstbetrieb“ der von 1966 bis 1980 als Baumschule genutzt wurde.<br />
Im März 1983 wurden diese Parzellen langfristig einer Kleingartenanlage zugeordnet.<br />
Natürlich stehen auf diesen Parzellen noch jede menge sogenannter „Waldbäume“(Robinien, Eschen, Birken, Buchen und Blautannen.)<br />
Auf meiner Parzelle steht unter anderem eine Rotbuche mit einem Stammdurchmesser von über einem Meter.<br />
Da wir als Gartenverein den Status der Dauerkleingartenanlage anstreben, wurde am 16.05.2002 eine Gartenbegehung durch den Vorstand, Bürgermeistervertreter und untere Naturschutzbehörde durchgeführt und folgende Festlegungen getroffen.<br />
<br />
1. Alle Nadelbäume bzw. Laubbäume mit einem Stammdurchmesser bis ca. 15cm auf den Parzellen sind zu entfernen.       Termin  ist Januar 2003<br />
<br />
2. An den Außenseiten ist die Umzäunung von Wildwuchs und durchwachsende Äste bis in erreichbare Armhöhe frei zuschneiden. Termin ist Sept. 2002<br />
<br />
Ich werde diese Festlegungen befolgen, aber habe ich am 19.08.2002 eine Einladung zu einer außerordentlichen<br />
Mitgliederversammlung bekommen: Thema ist Ausgliederung der Teilanlage „Forstgarten“ also ich und die anderen 7 Mitglieder. Bei der Einladung war ein Abstimmungszettel dabei, „Abstimmung zum Beschluß der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 06. Sept. 2002“. Die Mitglieder die nicht erscheinen können, sollen mit diesem Zettel abstimmen, obwohl keiner den „Beschluß“ kennt.<br />
<br />
Also zusammengefaßt, ich und 7 weitere Mitglieder sollen aus dem Verein ausgeschlossen werden.<br />
Den genauen Grund kann ich nur vermuten. Meiner Meinung nach ist das Entfernen einiger Bäume (die direkt an der Bundesstraße stehen) mit  Kosten für den Verein verbunden.<br />
<br />
Ich bitte euch Gartenfreunde um schnelle Hilfe jeglicher Art, denn am 06.09.2002 geht es uns an den Kragen.<br />
Im Voraus vielen Dank für die Hilfe.<br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen  Gartenfreund Stefan<br />

Horst

Anfechten, formal und wie es scheint auch sachlich.<br />
<br />
Der Text des Beschlusses für die schriftliche Abstimmung muß in der Einladung zur MV wörtlich (Wort für Wort) genannt sein. (Abänderung in MV nicht zulässig).<br />
Zusätzliche Begründung muß wegen der schriftlichen Abstimmung in der Einladung auch vorhanden sein, falls nicht schon im Beschluß genannt, warum man euch los haben will. Das mit den Kosten für die Bäume wäre m.E. Unsinn. <br />
Da kann man doch eine Menge regeln, vereinbaren.<br />
<br />
Satzung genau lesen.<br />
Benachbarte Vereine aufsuchen. <br />
Dort Rat holen, falls möglich.<br />
Verband fragen.<br />
Notfalls eigenen Verein mit 8 Gärten gründen?<br />
<br />
Horst

Stefan S.

Hallo Horst,<br />
<br />
besten Dank erst einmal für die Antwort, wir werden uns auf jeden Fall gegen einen Ausschluß wehren, wenn nötig mit einem Anwalt.<br />
Mit der Gründung eines eigenen Vereins hab ich als "Neuling" keine Ahnung aber vielleicht bekommt mann ja auch bei euch Gartenfreunden dazu Hilfe.<br />
Ein weiteres Problem bei einer Neugründung könnten auch die ungeklärten Besitzverhältnisse des Grund und Bodens sein, denn es gehört nicht der Stadt sondern jemanden privat, und diese Person ist jetzt schon nicht mit der Pacht einverstanden, Sie möchte natürlich mehr Geld.<br />
Wenn wir einen eigenen Verein gründen, denke ich, wird Sie die Pacht erheblich erhöhen.<br />
Ob Sie das einfach so kann weiß ich nicht.<br />
Alles sehr verstrickt.<br />
<br />
MfG Stefan<br />

Tom

Hallo Stefan !<br />
<br />
Eure Probleme mögen im Vergleich zum Hochwasser zwar gering wirken, für den normalen Kleingartenalltag habt Ihr aber schon eine Menge Ärger am Hals. Angesichts der Vielzahl der Probleme und auch des Schwierigkeitsgrades muss ich aber ehrlich sagen, können hier wohl nur Denkanstöße gegeben werden, Ihr braucht professionelle Hilfe (Anwalt). Hier einige Gedanken:<br />
<br />
a)Wenn Ihr wirklich einen Anwalt beauftragen wollt, nehmt nicht den erst besten Anwalt. Vielleicht könnt Ihr Euch bei Eurem Kreisverband erkundigen, wen Sie bei Rechtstreitigkeiten beauftragen. <br />
<br />
b)Ob Ihr einen neuen Verein gründet oder im alten Verein bleibt, auf jeden Fall solltet Ihr Euch ein wenig Literatur besorgen. Falls Ihr in einer größeren Stadt wohnt, kann die Universitätsbibliothek hier hilfreich sein. Zum Bundeskleingartengesetz selbst ist der Praktikerkommentar von Mainczyk, 8. Auflage 2002 zu empfehlen. Angesichts Eurer Probleme zu formalen Fragen solltet Ihr aber auch noch einen Blick in ein Buch zum Vereinsrecht werfen. Da ich noch keines gebraucht habe, kann ich keines empfehlen. Oft genannt wird aber : “Sauter, E, Der eingetragene Vereinâ€?, aber wie gesagt, vorher mal reinlesen. Persönlich hat mir bei meiner Arbeit im Vorstand das “Handbuch für den Sächsischen Kleingartenvereinâ€? vom Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V. sehr geholfen, obwohl ich nicht in Sachsen beheimatet bin.<br />
<br />
c)Falls Ihr einen neuen Verein gründet, ist die Tatsache, dass Ihr einen privaten Eigentümer habt und dieser natürlich an höheren Pachteinnahmen interessiert ist, natürlich nicht gerade förderlich. Besondere Sorgfalt ist geboten. Wichtig für Euch ist es, unbedingt Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes zu bleiben. Eine Beratung mit Eurem Kreisverband kann hier nicht schaden. Zusätzlich solltet Ihr Euch folgende Informationen besorgen:<br />
<br />
Wie ist die Fläche, auf der Eure Parzellen liegen, planungsrechtlich eingeordnet. Also, gibt es einen Flächennutzungsplan oder einen Bebauungsplan und falls ja, wie ist Eure Fläche dort eingeordnet. Weiterhin solltet Ihr Euch ehrlich fragen, erfüllen Eure Parzellen und die dann entstehende Anlage  die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes (Bewirtschaftung, Erschließung usw. siehe hierzu Mainczyk § 1 BKleinG). Falls Ihr die Vorgaben nicht erfüllt, solltet Ihr dies schnellstens ändern (nicht vergessen, bauliche Anlagen, welche vor 1990 rechtmäßig errichtet worden sind, genießen Bestandschutz-falls Ihr in den neuen Bundesländern liegt). Wenn sowieso Ärger mit dem Eigentümer zu erwarten ist, solltet Ihr auch mal abklären, ob 8 Parzellen überhaupt genügen um eine eigen Anlage zu bilden.<br />
<br />
d)Bevor Ihr aber richtig loslegt - Anwalt usw.- würde ich aber auf jeden Fall versuchen, kurzfristig einen Termin mit dem Vorsitzenden Eurer Anlage zu machen und die Sache so zu regeln oder zumindestens in Erfahrung zu bringen, weshalb man sich von Euch trennen will.<br />
<br />
Das ist ja jetzt doch eine ganze Menge geworden und sieht bestimmt abschreckend aus. Aber Sorgfalt ist geboten oder Ihr findet Euch mit ein bisschen Pech und einem verschlagenden Eigentümer ganz schnell, in einem Wochenendhausgebiet wieder und dann ist es natürlich nichts mehr mit der Pachtpreisbindung (siehe § 5 BKleinG) des BKleinG.  Schreib auf jeden Fall wie es weiter geht.<br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<br />
Tom

Horst

Hallo Freunde,<br />
wir sind auch "privat" am Rande des Polders der Donau zwischen Regensburg und Passau. Die Donau war kurz <br />
vor dem Überlaufen. Unser Verpächter scheint noch zu "schlafen" und als Arzt nicht raffgierig zu sein.<br />
<br />
Nun zum Thema:<br />
Euer Verein strebt an, die Gesamtanlage von der Kommune als Dauerkleingartenlage im Bebauungsplan ausweisen zu lassen?<br />
Gibt es für die Gegend einen Flächennutzungsplan<br />
oder schon einen Bebauungsplan?<br />
Will man euch deshalb ausgliedern? <br />
Wer will das?<br />
Die Kommune? Der Verein? <br />
Der private Verpächter ganz bestimmt!<br />
Als Dauerkleingartenanlage im Bebaungsplan ist man gut geschützt gegen die Willkür der Verpächter.<br />
<br />
Vorsichtig beim Verein und bei der Kommune nachfragen.<br />
<br />
Aufgrund des privaten Verpächters rate ich euch ab <br />
einen eigenen Verein zu gründen bis nicht alles geklärt ist.<br />
<br />
Ich schließe mich den professionellen Ratschlägen von Tom an.<br />
<br />
Horst

Stefan S.

Hallo Gartenfreunde,<br />
besten Dank für Eure Anregungen und Informationen.<br />
Ich möchte euch jetzt über den aktuellen Stand informieren.<br />
Am 22.08.02 bekam ich ein „Kurzerläuterung zum Beschluß der Ausgliederung der Teilanlage Forstgarten.“<br />
Es gibt im wesentlichen drei Punkte wovor unser Vorstand und wohl auch der großteil der Mitglieder angst hat und warum man uns loshaben will.<br />
1. Das versagen des Status Dauerkleingartenanlage durch die Kommune und Umwidmung als Siedleranlage (dann Pacht 0,90 Euro, derzeit 0,03Euro).<br />
2. Auftretende Sachschäden, event. Personenschäden durch umstürzende Bäume. (Durch unsere Versicherung werden derartige Schäden nicht reguliert.)                  Wer übernimmt die Verantwortung bei einem Schaden? Der Vorstand lehnt das ab.<br />
3. Die ca. 250 „Waldbäume“ müssen mittelfristig entfernt werden. Wer soll das realisieren, wer soll das bezahlen?<br />
<br />
Wir als „Forstgärten“ werden nun versuchen ein Versicherungsangebot einzuholen, wo solche Schäden bezahlt werden. Wer die Verantwortung übernimmt weiß ich auch noch nicht genau. Und im bezug auf das entfernen versuche ich den Mitgliedern darzulegen, das ein Großteil der Bäume problemlos und ohne Kosten gefällt werden können.<br />
<br />
Eine Frage noch zum Schluß.: Kann der Status Dauerkleingartenanlage nach einer gewissen Zeit auch wieder aberkannt werden?<br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen Stefan S.   <br />

Horst

Der Status Dauerkleingartenanlage (BKleingG § 1 (3)) <br />
kann im Rahmen der Änderung von Bebauungsplänen anderen Nutzungen zugeführt werden (§ 9).<br />
Die Kommune wird aber alles vor Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes regeln (§ 9 5.). <br />
Später müßte sie Ersatzland bereitstellen (§ 14).<br />
<br />
Text BKleingG<br />
hier bei gartenfreunde.de unter Kleingartenwesen.<br />
<br />
Viel Glück<br />
<br />
Horst

Tom

Hallo Stefan,<br />
<br />
tut mir leid, dass ich mich erst jetzt wieder melde, aber Beruf geht vor. Horst hat ja schon einiges geschrieben, dem schließe ich mich an. Zentral bleibt also die Frage, welchen Stand hat die gemeindliche Planung. Du musst klären:<br />
<br />
&#8210;   Gibt es eine Bebauungsplan ? Was regelt er für Euer Vereinsgebiet ? Falls nicht:<br />
<br />
      &#8210;   Gibt es einen Flächennutzungsplan ? Was regelt er für Euer Vereinsgebiet ? Will die Gemeinde einen B-Plan (Bebauungsplan) erlassen ? Wie will sie Eure Vereinsfläche ausweisen ? Falls nicht :<br />
<br />
               &#8210;   Will die Gemeinde einen FNP erlassen ? Wie will sie Eure Fläche ausweisen?<br />
<br />
Erst wenn Du dies geklärt hast, kann man über weitere Maßnahmen nachdenken. Die Informationen erhältst Du im Bauamt Deiner Gemeinde. Du solltest auch immer Fragen, in welchem Stadium die Planung ist. Ansonsten heißt es aufpassen, wann die Gemeindeplanung ausgelegt wird und ggf. Einwände erheben. Hinsichtlich möglicher Folgen im Verhältnis zu Eurem Verpächter bzw. Eigentümer solltest Du Dir mal eine Kommentierung zu § 9 BKleinG durchlesen.<br />
<br />
So viel erst einmal dazu. Wenn ich mich recht erinnere, ist Sonnabend die Versammlung. Es läuft wohl darauf hinaus, dass Du dort das Wort ergreifen musst. Meiner Meinung nach solltest Du dann versuchen, Zeit zu gewinnen. Mindestens ein halbes Jahr. Das wird Dir nur gelingen, wenn den “scheinbar so klaren Beschlussantragâ€? des Vorstandes erschütterst. Also:<br />
<br />
&#8210;   zuerst, wenn möglich feststellen, dass die Versammlung formal falsch einberufen wurde und deshalb eine Beschlussfassung überhaupt nicht möglich ist (Horst hat ja da schon einiges ausgeführt), dazu genau in Eurer Satzung nachlesen, wie eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen wird, wann die Beschlussfähigkeit gegeben ist,<br />
<br />
&#8210;   danach zu den einzelnen Begründungen Stellung nehmen und aufzeigen, dass die aufgeführten Sachverhalte durchaus noch nicht endgültig geklärt sind,<br />
<br />
&#8210;   neue Aspekte einbringen, insbesondere Fragen, die sich aus der Spaltung ergeben, sollte der Vorstand hierauf keine Antwort geben können, ist offensichtlich, dass eine Abspaltung erst nach Klärung der Fragen möglich ist,<br />
<br />
&#8210;   zum Schluss Gegenanträge stellen, erstens die Aufteilung abzulehnen oder aber den Beschluss hierüber solange zu vertagen, bis alle aufgeworfenen Fragen geklärt sind.<br />
<br />
Je mehr Du den Vorstand in Erklärungsnöte bringst, um so besser für Deinen Antrag.  So sehr ich die freie Rede schätze, ich würde mir Stichpunkte machen.<br />
<br />
Zu den einzelnen Punkten:<br />
<br />
a)   ... ... Status Dauerkleingartenanlage - siehe oben<br />
<br />
b)   ... ... auftretende Sachschäden - Also normalerweise übernimmt so etwas die Haftpflichtversicherung. Die müssten den Fall in ihren Versicherungsbedingungen sonst ausdrücklich ausgeschlossen haben. Der Verein muss lediglich in geeigneten Abständen Baumschauen durchführen. Grds. reicht eine äußere Zustands- und Gesundheitskontrolle - erst bei Verdachtsmomenten ist eine fachmännische Untersuchung nötig (Mainczyk in “Verkehrssicherungspflicht für Wege und Gemeinschaftsflächen incl. Teiche in Kleingartenanlagen - Rechtliche Bedingungen und Lösungsmöglichkeiten- Grüne Schriftenreihe 156). Falls die Vereinsversicherung das wirklich ausgeschlossen hat, holt andere Angebote. Wir haben gute Erfahrungen mit der Feuersozietät gemacht. Die bietet eine Gruppenversicherung über den Landesverband an, vielleicht gibt es bei Euch ja ähnliches.<br />
<br />
c)   ... ... ca. 250 Waldbäume - Das scheint mir doch das schwierigste Problem zu sein. Soweit Eure Gemeinde keine eigne Baumschutzsatzung erlassen hat, könnt Ihr die Nadelbäume auf den Parzellen fällen. Auf den Gemeinschaftsflächen ist hierfür die Genehmigung der UNB (Untere Naturschutzbehörde) notwendig. Die werden Euch die Genehmigung nicht ohne weiteres erteilen. Soweit zur rechtlichen Seite, noch schwieriger scheint die praktische Umsetzung der Fällung. Auf den Parzellen sind hierfür die Nutzer zuständig, auf den Gemeinschaftsanlagen der Verein. Ich weiß ja nicht, wie groß die Bäume sind, aber wenn Ihr die nicht mehr selbst fällen könnt, wird sowohl Fällung als auch Pflege (Baumschnitt-kranke Äste) teuer. Ihr könntet ja mal bei Eurer Feuerwehr nachfragen, ob die es machen, manchmal nutzen sie solche Sachen als Übung. <br />
<br />
d)   ... ... neue Aspekte - Wie ist es denn mit Euren Pachtverträgen, wer hat verpachtet (Verein als Zwischenpächter ?) Müssen die dann gekündigt werden ? Was ist überhaupt eine Ausgliederung ? Ein Ausschluss kommt wohl nicht in Betracht (siehe auch Sauter, Der eingetragene Verein). Ist es eine Spaltung ? Dann gilt aber das Umwandlungsgesetz (musst Du mal nachlesen §§ 123 ff. UmwG). Die hier enthaltenen Regelungen wurden sicher nicht eingehalten. Eine gute Frage ist dann, was ist mit dem Vereinsvermögen, wird es aufgeteilt und was gehört überhaupt zum Vermögen ? <br />
<br />
   Die genannten Fragen solltet Ihr mit Eurem Rechtsbeistand erörtern. Ich denke aber, sie eignen sich gut um aufzuzeigen, dass der Vorstand die Sache bis zum Ende durchdacht hat. <br />
<br />
<br />
Zum Schluss bleibt wohl erstmal nur -  viel Glück -  für Sonnabend zu wünschen. Schreib doch mal, was Ihr inzwischen gemacht habt und melde Dich auf jeden Fall nach Eurer Veranstaltung.<br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<br />
Tom

Stefan S.

Hallo Gartenfreunde,<br />
<br />
am Freitag war unsere Mitgliederversammlung, und um es vorweg zu nehmen, Sie ist nicht gut für uns 8 Pächter ausgegangen.<br />
Trotzdem besten Dank für Eure Hilfe, denn den Kampf geben wir noch nicht auf.<br />
Jetzt weiß ich nicht wo ich anfangen soll, aber ich versuche es kurz zu machen. <br />
Nun zu den Details.<br />
Vor der Versammlung haben wir noch einiges unternommen.<br />
1.   Wir haben eine erweiterte Vorstandssitzung einberufen, um die Probleme im Vorfeld zu klären, aber ohne Erfolg.<br />
2.   Wir waren beim Bauamt, um zu klären wie es mit dem Bebauungsplan aussieht. Es gibt seit 1995 einen Flächennutzungsplan, in dem unser Pachtland als Grünfläche ausgezeichnet wurde. Ein Bebauungsplan ist soweit fertig, und soll zum Jahresende beschlossen werden. In diesem ist unsere Fläche als Dauerkleingartenanlage ausgewiesen.<br />
3.   Wir waren bei einigen Förstern, welche nicht verstehen können, dass überall Bäume neu angepflanzt und geschützt werden, und bei uns in der Gartenanlage sollen ca. 250 Bäume (manche über 20m Höhe) entfernt werden. Sie sprachen sich gegen eine Fällung aus.<br />
4.   Wir haben uns die Baumschutzverordnung von Meiningen/Thüringen, hier ist unser Gartenverein, besorgt, um zu sehen welche Bäume unter Schutz stehen, aber es ist so, dass die Kleingartenregeln Vorrang haben.<br />
5.   Wir haben beim Landesverband Thüringen um Rechtsauskunft und Beistand gebeten. Als Antwort bekamen wir sinngemäß geschrieben, “Nach Auskunft unseres Rechtsanwalts ist nicht damit zu rechnen, dass es zu einen Beschluss in der Mitgliederversammlung kommt“.<br />
Wir waren also nicht ganz untätig, und gingen frohen Mutes in die Mitgliederversammlung.<br />
<br />
Nach der Eröffnung stellten wir fest, dass nicht alle Mitglieder schriftlich eingeladen wurden, wie es in unserer Satzung gefordert ist. Mindestens ein Mitglied wurde vergessen. Darauf machten wir aufmerksam, und teilten mit, das die Mitgliederversammlung somit nicht beschlussfähig ist. Darauf wurde Abgestimmt, ob wir trotzdem mit der Tagesordnung fortfahren wollen und die Mehrheit war dafür.<br />
Wir stellten den Antrag die Tagesordnung zu ändern und ohne Beschlussfassung die Probleme zu erörtern. Dies wurde abgelehnt. Jetzt ging es richtig zur Sache und es wurde von beiden Parteien „Schmutzige Wäsche gewaschen“. <br />
Der Vorsitzende machte nun Seine Ausführungen, und verbreitete eine Unsicherheit bei den Mitgliedern. Er machte den Leuten Angst, nicht mehr 0,03 Euro sondern 0,90 Euro Pacht zu zahlen, wenn Sie uns „Forstgärtner“ nicht los werden. Er begründete dies in etwa so. <br />
1.   Eure Gärten sind alle viel zu groß.<br />
2.   Eure Gärten entsprechen nicht dem Bundeskleingartengesetzes.<br />
3.   Er will selbst bei einer Entfernung der Bäume nicht die Verantwortung übernehmen, und eine Unterstützung durch den Verein komme auch nicht in Frage.<br />
4.   Ihr seid auch künftig nicht in der Lage, eure Gärten ordnungsgemäß (1/3 Teilung) zu bewirtschaften.<br />
Er gab jeden 5min Zeit Stellung zu nehmen. Irgendwann war ich an der Reihe.<br />
Ich teilte der Versammlung mit, <br />
1.   Mein Garten ist 850 qm groß, aber wurde mir bei der Übernahme von unserem Vorsitzenden (der auch der Kreisvorsitzende ist) mitgeteilt, das dies jedoch kein Problem ist, denn für den Baumgürtel und die Riesige Rotbuche in meiner Parzelle würden mir ca.300 qm abgezogen, wonach es dann nur noch etwa 500 qm sind. Er sagte darauf, „Das ist ein Fehler von mir gewesen und ich mache eine Selbstanzeige.<br />
2.   Ich verwies auf §5 Abs.4 unserer Gartenordnung, in der es heißt:<br />
„...Bäume die nicht in das Bild der Anlage gehören sind bei Pächterwechsel vom abgebenden Pächter zu roden.“  Dies wurde durch unseren Vorstand eindeutig versäumt und jetzt wird mir der „schwarze Peter“ zugeschoben und ich soll ausgegliedert werden, für Fehler, die vor meiner Zeit gemacht wurden.<br />
Darauf sagte Er. „Ich mache eine Selbstanzeige.“<br />
3.   Ich teilte mit, dass auf meiner Parzelle 70 Bäume standen, 14 Stück habe ich schon entfernt, ca.45 werde ich selbstständig entfernen, und für den Rest bitte ich um Hilfe.<br />
4.   Es hat sich in meinem Garten schon einiges getan, wie z.B. habe ich die Beetfläche vergrößert, Wildwuchs entfernt, ....<br />
5.   Ich werde weiter daran arbeiten, dass mein Garten den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes, unserer Satzung und Gartenordnung entspricht.<br />
<br />
Was uns aber nicht gelungen ist, den Mitgliedern die Angst zu nehmen, nicht doch 0,90 Euro Pacht zu zahlen. Dies sagten die meisten Mitglieder und stimmten demzufolge für einen Ausschluss.<br />
Ich werde jetzt erst einmal Wiederspruch gegen diesen Beschluss einlegen und mich erkundigen ob man eine Aussetzung beim Amtsgericht beantragen kann.<br />
<br />
Jetzt ist es doch eine ganze Menge geworden, aber ich hoffe mir kann jetzt jemand einige gute Tipps geben.  <br />
Mit freundlichen Grüßen Stefan S.  <br />

Horst

Liebe Freunde,<br />
nach den Darstellungen von Stefan ist die Handlungsweise seiner Vereinsführung für mich unverstaändlich:<br />
Die Gesamtanlage besteht aus Grundstücken verschiedener Besitzer. Der Besitzer des Teilstücks "Forstgarten" ist eine Privatperson. Für die Ausweisung als Dauerkleingartenanlage hat doch nur "Forstgarten" die Auflagen nach einer Begehung am 16.5.02 Bäume bis zum 1.1.03 zu entfernen.<br />
Anstatt sich solidarisch zu erklären und den 1. Januar abzuwarten, startet man flugs ein fragwürdiges "Ausschlußverfahren" von "Forstgarten".<br />
Ausgliederung wegen Versagen als Dauerkleingartenanlage wäre doch dann sowieso Sache der Kommune?<br />
Eine eventuelle Pachterhöhung von 3 Ct auf 90 Ct würde doch auch nur "Forstgarten" trefen?<br />
<br />
Kämpft um den Status Dauerkleingartenasnlage.<br />
<br />
Terminverlängerung bis 1.4.03 möglich, um den Winter nuten zu können?<br />
<br />
Können THW, Feuerwehr, Sägewerk "Übungen" abhalten?<br />
<br />
Inserieren, z.B. Selbstabholung Brennholz?<br />
<br />
Ist es eurerseits möglich, Streifen euerer Gärten mit Wald an den Besitzer zurückzugeben?<br />
<br />
Wie lautet der Text über die Drittelung?<br />
Die Ausführungen des Vorsitzenden sind unsachlich, ja teilweise unsinnig. Darauf müßte man Seiten schreiben.<br />
<br />
Viele Grüße aus der Ferne<br />
Horst

Tom

Hallo Stefan !<br />
<br />
Der Verlauf Eurer Mitgliederversammlung war zwar vorherzusehen, trotzdem hatte ich irgendwie die Hoffnung, dass die Sache für Euch gut ausgehen würde. Ein schönes Beispiel was "Panikmache und gefährliches Halbwissen" von Vorständen anrichten kann. Ich denke, hier ist es an der Zeit wieder auf meinen ersten Beitrag zu verweisen. Die Sachlage ist nun so kompliziert, dass Ihr einen Anwalt aufsuchen solltet. Ein fähiger Anwalt soll der Jurist des Landesverbandes sein. Leider wird der Euch wohl nicht vertreten können, da er vertraglich an den Landesverband gebunden ist. Fragen würde ich ihn aber schon. Sachlich kann ich auf die bereits zu diesem Thema verfassten Beiträge verweisen, da ist schon fast alles gesagt worden. Ich würde jetzt zunächst versuchen gegen den Beschluss vorzugehen. Einmal per Anwalt, paralell würde ich mich um einen Termin beim Kreisverband (kommt darauf an, wie fit die sind) oder beim Landesverband bemühen und dort den Sachverhalt darstellen. Vielleicht mischen die sich ein und klären die Sache. Falls sich abzeichnet, dass ein weiteres Verbleiben im Verein nicht möglich ist, solltet Ihr Versuchen (so traurig ich dies auch finde)so viel Geld als möglich herauszuholen (Schadensersatzansprüche, Teilung des Vereinsvermögens usw.). In diesem Zusammenhang ist mir übrigens nicht ganz klar, was Euer Vorsitzender mit "Selbstanzeige" meint ? <br />
<br />
Letztendlich bleibt mir nur, Euch viel Glück zu wünschen. Zu einzelnen Fragen werde ich bei Bedarf selbstverständlich auch weiter meine Meinung kundtun. Schön wäre es, wenn Du ab und an berichten könntest, wie die Sache weitergeht.<br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<br />
Tom

stefan S.

Hallo zusammen,<br />
ich habe lange nichts von mir hören lassen, aber ich war ganz schön Beschäftigt mit unserem "Ausschluß".<br />
Die neusten Informationen sind folgende.<br />
Jedes ausgeschlossene Mitglied hat Einspruch erhoben.<br />
Wir haben uns beim Amtsgericht erkundigt und uns wurde mitgeteilt, daß ein Ausschluß einer Teilanlage aus einem Verein nur dann möglich ist, wenn diese Teilanlage auch in der Satzung und in anderen Vereinsdokumenten erwähnt wird.<br />
Als müßte es heißen:"Gartenverein Habichtsburg mit Teilanlage Forstgarten". Dies ist aber nicht der Fall.<br />
Des weiteren müßte der Verein bei einem Ausschluß, das heißt Veringerung der Gesamtgartenanzahl, dieses beim Amtsgericht melden, und das muß seine Zustimmung geben.<br />
Diese Informationen haben wir von der Rechtsaufseherin beim Amtsgericht.<br />
Jetzt habe ich noch mal eine Frage.<br />
In unserer Satzung steht: "Bei Pächterwechsel legt der Verein fest, welche Bäume zu erhalten sind, und welche entfernt werden müssen. Die Rodung hat vom abzugebenden Pächter zu erfolgen." Dies wurde bei meiner Gartenübernahme versäumt, und deshalb stehe ich heute mit den großen Bäumen da und deshalb will man mich rausschmeißen. Da ein versäumnis vom Vorstand vorliegt frage ich mich, ob dieser nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden kann?<br />
Dies ist meine Frage.<br />
<br />
Ich würde mich freuen wenn was von euch hören lasst, und ich melde mich auch wieder wenn es etwas Neues gibt.<br />
<br />
MfG Stefan

Horst

Ja, Stefan, die Ungereimtheiten mehren sich.<br />
<br />
Satzungstext über Entfernen von Bäumen: <br />
Alle Bäume, also Obstbäume und Waldbäume? <br />
Normalerweise würde sich das nur auf Waldbäume beziehen.<br />
Und Entfernen nur bei Pächterwechsel?<br />
Nicht auch zwischendurch, z. B. bei Windbruchgefahr oder zu großem Schattenwurf?<br />
Es fehlt der Passus, daß der abgebende Pächter die Bäume "auf seine Kosten" zu entfernen hat. <br />
So müßte der Verein zumindest bei der Entsorgung mithelfen.<br />
<br />
Bei dem Satzungstext ist der Vorstand voll im Schneider:<br />
Er hat bei deiner Gartenübernahme die Bäume so in Ordnung befunden. Sonst hätte er sie von deinem Vorgänger entfernen lassen. <br />
Ich glaube, ihr könnt ihn voll zur Verantwortung ziehen.<br />
<br />
Horst<br />
<br />
Bitte melde dich bald wieder.<br />
<br />
<br />

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