Sollte der Vorsitzende gemeldet werden?

Begonnen von Peggy, 16. Mai 2008, 07:48:00

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Peggy

Unser Vorsitzender hat gegen den Daenschutz verstoßen. Sollte er deswegen beim Kreisverband gemeldet werden?

Hans

Hallo Peggy,

was hat er denn für einen "Verstoss" begangen?
Ich bin der Meinung, dass Ihr das vereinsintern klären könnt. Den KV dürfte sowas nicht interessieren.

mfG Hans

Eckhard

Hallo Peggy, wer ist denn geschädigt?

biggi

Hallo Peggy!
Hast du immer noch das gleiche Problem wie im Forum unten? Du äußerst dich nie richtig? Schau dir mal den Link von Lutz im Forum Silberstreif an http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video317160.html
Ihr macht euch das Leben viel zu schwer. Als Gartengemeinschaft sollte man auch miteinander reden. Wir sind doch nicht im Kindergarten, hallo ich weiß was. Geh hin zu deinem Vorsitzenden, rede mit ihm, sachlich von Frau zu Mann. Sag ihm was dich stört. Ich bin auch Vorsitzende, mache auch Fehler, aber Kritik sollten mir die Gartenfreunde schon selber sagen. Nur so kann ich uppps was besser machen und ändern. Wir sind nur Menschen und Menschen sind nie vollkommen ohne Fehler. Tu es einfach und es geht dir besser. Gib dir nen Ruck. Toi! Toi!

d.beltz

Grundsätzlich denke ich, daß der Vorsitzende
sich für sein Handeln vor der Mitgliederversammlung des Vereins zu verantworten hat.
Der Kreisverband könnte dabei bestenfalls zur klärung beitragen, dies muß aber nicht unbedingt sein.

Weiterhin gilt aber auch das allgemeine Recht entsprechend BGB und demzufolge kann jemand, der wegen eines Verstoßes gegen irgendein Recht, z.B. auch Datenschutz, Wiedergutmachung verlangen umd u.U. auch gerichtlich durchsetzen.
Dann stände aber das mitglied dem eigenen Verein gegenüber.

Vielleicht wäre es für die Zukunft von Vorteil, wenn
in den Satzungen der Vereine auch zum Datenschutz
eindeutige Aussagen getroffen werden.
Dies würde vielleicht auch den Vorständen einiges erleichtern, die Position des Vereins gegenüber allerlei
Datensammlern zu vertreten.

D.Beltz

Uwe

Hallo d.beltz

Man brauch keine Satzungsänderung für den Datenschutz. Man muß nur den Vorstand verbieten das das seine Daten wie z.B. Adresse, Telefonnummer und die Bankverbindung an dritte weiterzugeben

Gruß Uwe

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