Vereinsauflösung

Begonnen von DORA, 12. Juli 2004, 13:17:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

DORA

Nach drei außerordentlichen Mitgliederversammlungen auf denen kein neuer Vorstand gewählt werden konnte, soll der Verein demnächst aufgelöst werden.<br />
Meine Frage:<br />
was passiert wenn die 3/4 Mehrheit lt. Satzung nicht zu Stande kommt ??<br />
Klar der Verein kann dann nicht aufgelöst werden.Aber wie geht es dann weiter.<br />
Uns wurde gesagt, wer dagegen stimmt muss sich für die Vorstandschaftswahlen zur Verfügung stellen.<br />
Stimmt das ??<br />
Bitte um Antwort.<br />
<br />
Danke<br />
DORA

Reinhard

Dann wird das Amtsgericht (z.B auf Antrag irgendeines Mitgliedes oder wenn es auf andere Weise von der "Vorstandslosigkeit" erfährt) einen Notvorstand bestellen, der entweder dafür sorgen muss, dass sich ein neuer Vorstand findet oder der den Verein abwickelt, sprich auflöst. Das ist natürlich nicht kostenlos!<br />
<br />
Was die zweite Frage betrifft: Ich habe noch nie gehört, dass es eine gesetzliche Bestimmung gibt, wo nach man sich wählen lassen _muß_.<br />
<br />
Gruß Reinhard<br />

Re(e)Bell

Eine "clevere" Satzung<br />
enthält zum Thema Vereinsauflösung die Regelung, dass nach der ersten Versammlung, in welcher der Auflösungsbeschluss wegen zu geringer Stimmen scheidert, eine zweite Versammlung möglich ist, welche dann ohne 3/4 Mehrheit entscheiden kann.<br />
Re(e)Bell

DORA

Lt. Amtsgericht kann kein Notvorstand gestellt werden da dieser ehrenamtlich arbeiten sollte, und das niemand mehr machen will. In unserer Satzung steht dass der Verein nur aufgelöst werden kann mit 3/4 Mehrheit, und ich denke das kommt nicht zu Stand.was dann ??

Burchard

Hallo Dora!<br />
<br />
Euer Verein hat doch jetzt noch einen Vorstand? Muß ja sonst könnten ja auch keine Versammlungen einberufen werden. <br />
<br />
Wenn dieser Vorstand nun seine Ämter niederlegt und das auch dem Amtsgericht anzeigt muß eigentlich von amtswegen ein Notvorstand bestellt werden - oder der Verein aufgelöst werden. Da dürfte sich die Abstimmung erledigt haben.<br />
<br />
Vorstandsämter sind ehrenamtlich niemand kann gezwungen werden ein Amt anzunehmen oder gegen seine Willen zu behalten.<br />
<br />
Gruß<br />
Burchard

DORA

Unser 1. Vors. ist im März aus gesundheitlichen Gründen zurückgetrten.<br />
Die 2. Vors. hat sich im März bei der MGV nicht wieder wählen lassen. Das Registergericht wurde darüber nicht informiert. Versammlungen werden vom zurückgetretenen 1. Vors. einberufen.<br />
Nachfrage beim Amtsgericht ergab, dass kein Notvorstand gestellt werden kann.<br />
<br />
Gruß<br />
DORA

DORA

Unser 1. Vors. ist im März aus gesundheitlichen Gründen zurückgetrten.<br />
Die 2. Vors. hat sich im März bei der MGV nicht wieder wählen lassen. Das Registergericht wurde darüber nicht informiert. Versammlungen werden vom zurückgetretenen 1. Vors. einberufen.<br />
Nachfrage beim Amtsgericht ergab, dass kein Notvorstand gestellt werden kann.<br />
<br />
Gruß<br />
DORA

markus

Hallo Dora,<br />
<br />
Was ist das denn für ein Verein?<br />
Normalerweise bleibt der alte Vorstand so lange im Amt (zumindest komissarisch) bis der neue gewählt wurde.<br />
Kann kein neuer gefunden werden, muß das Amtsgericht (nach meinem Wissen) einen kostenpflichtigen Notvorstand stellen. Ist dann so etwas wie ein Konkursverwalter ;-).<br />
<br />
Wissen denn die anderen Mitglieder, was mit den Parzellen passiert, wenn der Verein aufgelöst wird?<br />
Damit wird Jahrelange Arbeit zunichte gemacht :-((<br />
<br />
Gruß Markus

Gartenkalender 2026

Der Gartenkalender 2026

Dein Ratgeber für das Gartenjahr:

Praxiswissen für eine reiche Ernte und üppige Blütenpracht

Saisonkalender für Saat, Pflanzung und Ernte

 Umfangreiche Info zu Obst, Gemüse und Zierpflanzen 

 Kreative DIY-Projekte rund um den Garten 

 Leckere Rezepte und Tipps zum Haltbarmachen 

 ...und noch viel mehr!


Zum Sonderpreis von 12,90 Euro (zzgl. Versandkosten) erhältlich.

Jetzt bestellen!

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten Dezember

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Dezember.

mehr…

Wintergemüse – Saisonkalender

Wintergemüse – Saisonkalender Auch im tiefsten Winter können Sie frisches Grün in Ihrem Garten ernten. Hier sehen Sie, welche Gemüsearten sich für den Anbau im Winter eignen und wann Sie welches Gemüse wie lange ernten, säen, pflanzen oder lagern können.

mehr…

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. 

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten Dezember

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Dezember.

mehr…

Online-Seminar am 21.01.2026

Das Gemüsebeet richtig planen

► Passende Gemüsearten für den Kleingarten
► Wie Sie die Fruchtfolge richtig planen
► Gemüse vor Krankheiten schützen
► Anbau- und Erntetermine
► Was die Pflanzen an Nährstoffen brauchen
+ Im Anschluss beantwortet Gottfried Röll Ihre individuellen Fragen zum Gemüseanbau.
Jetzt anmelden und erfolgreich in die neue Gemüse-Saison starten!

Jetzt anmelden!

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten Dezember

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Dezember.

mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...

Hurra! Ich habe einen Kleingarten.

Hurra! Ich habe einen Kleingarten.Ideal für Neupächter!
2. Auflage ab jetzt erhältlich.

Auf über 100 Seiten bleiben keine Fragen zum Gärtnern im Verein, zum Anbau von Obst und Gemüse, Ziergehölzen oder Wasser im Garten offen.

         mehr…