Pächterwechsel im KGV

Begonnen von Kati, 28. Februar 2018, 13:19:51

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Kati

Hallo an alle,

ich habe eine Frage bezüglich Pächterwechsel/Aufgabe des Gartens aus Alters- und Zeitgründen.

Ich habe einen Schrebergarten gemeinsam mit meinem Vater im Jahr 1999 gepachtet. Nun ist mein Vater aus gesundheitlichen Gründen leider nicht mehr in der Lage, den Garten zu bewirtschaften und ich bin Vollzeit berufstätig und daher zeitmäßig eingeschränkt. Daher haben wir uns entschlossen, den Garten schweren Herzens abzugeben. Als wir den Garten übernommen haben, standen dort ca. 30 Koniferen plus 20 m Koniferenhecke. Es gab keinerlei Gemüsebeete und lediglich 2 Obstbäume.

Wir haben die Nadelgehölze Schritt für Schritt beseitigt. Nun steht noch ein Teil der Hecke und eine einzelne japanische Kiefer. Es ist mir klar, dass diese alle weg müssen, jedoch wollen wir natürlich jetzt nicht groß mehr Geld in den Garten stecken. Wenn ich jedoch einen Interessenten finde, der den Garten so wie er ist übernimmt und sich verpflichtet, die Nadelgehölze selbst zu entfernen, kann man das so vereinbaren?

Sofern das nicht erlaubt ist, kann ich diese auch zwischen 01.03. und 30.09. entfernen? Sonst muss ich ja noch fast ein Jahr warten, bis ich den Garten abgeben kann  :o

Muss der Garten, sofern ein Nachpächter parat ist, trotzdem geschätzt werden? Was ist, wenn ich den Garten bzw. das Zubehör verschenke?

Ich würde den Garten gern kurzfristig in gute Hände abgeben, aber unser Vorstand ist ein Paragrafenreiter, der nur sehr schlecht mit sich reden lässt.

Ich denke, für den Verein ist es besser, schnell einen guten Nachpächter zu finden, damit der Garten wieder schön aussieht.

Als wir den Garten 1999 übernommen haben, galt das Kleingartengesetz ja auch schon oder irre ich mich? Hätten da die Koniferen nicht damals schon entfernt werden müssen?

Ich hoffe, dass hier jemand kompetent Licht in mein Dunkel bringen könnte.

Vielen lieben Dank  :)



PIT

Das sind ja sehr viel Fragen.
Diese Problematik gibt es häufig im Kleingartenverein.
Jedes Land, Stadt und Verein handhabt diese Dinge anders !
Entscheidend ist das vorhandene Schriftliche und die Satzung, Gartenordnung, Pachtvertrag usw.
Mehr kann und will ich hier nicht sagen.

Hardy

Kati, so ist es ok, wie es Pit anspricht.

In die Gartenordnung und den Pachtvertrag schauen.

Bäume+Hecke: sh. Gartenordnung inkl. Pachtvertrag wegen der Nadelbäume+Hecke. Letzteres geht jetzt nicht, sh.Bundesnaturschutzgesetz § 39.

Pachtvertrag wegen eigener Kündigung nachschauen.
Besser ist es einen Nachfolger selbst zu finden.
Den Vorstand muss vorab kontaktiert werden.

Lies mal mehr hier im Forum wegen dem Pächterwechsel!

Hardy 

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