Frage zur Überdachung

Begonnen von Piepser82, 20. Mai 2009, 19:17:00

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Piepser82

Schönen guten Abend,
Ich möchte gern wissen, ob ich meine Terasse überdachen darf.
Eigentlich darf man nicht mehr größer als 24 qm überdachen, doch in einzelnen Fällen soll es ja doch möglich sein.
Auf meiner Schätzurkunde, welche ich bekommen habe als ich den garten gekauft habe steht drin:
Überdachter Freisitz 2,10m mal 6m.
Darf ich diese Fläche zusätzlich überdachen oder nicht.
Danke

Horst

Hallo Piepser;
im Kleingarten ist eine Laube mit
,,höchstens 24 Quadratmeter Grundfläche
einschliesslich überdachtem Freisitz zulässig".
So steht es im Bundeskleingartengesetz (BKleingG).
Es muss ein Irtumm sein, dass du einen überdachten Freisitz
von 2,1 m x 6 m = 12,6 qm noch einmal
überdachen kannst.
Also:
Wenn im Protokoll doch steht
nicht überdachter Freisitz,
dann darfst du nur überdachen,
wenn die Grundfläche der Laube
höchstens 11,4 qm hat.
Oder anders ausgelegt:
Du darfst einen Rest bis 24 qm überdachen.

Horst


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