Beitragszahlung nach Gartenkündigung

Begonnen von Rita, 27. Januar 2002, 21:34:00

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Rita

Hallo,
ein Gartenmitgied hat sowohl seine Mitglied-
schaft als auch den Pachtvertrag für den Garten
fristgerecht gekündigt. Der Garten konnte bisher
nicht weiterverpachtet werden.
Von der Jahresrechnung 2002 hat das Gartenmit-
glied den Mitgliedsbeitrag und die Pacht abgezogen.
Meine Frage ist, hat der Kleingärtner das Recht, diese Beitrage in Abzug zu bringen.
Aus unserem Mitgliedsbuch/Satzung geht dies meine Meinung nach nicht eindeutig hervor. Hier heißt es:
"Das ausscheidende Mitglied ist jedoch nicht von der
restlosen Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus der Satzung oder anderen rechtsgültigen Verträgen ergeben,
entbunden"
Wo ist eindeutig festgeschrieben, dass dss ausscheidende Mitglied diese Beträge zu zahlen hat?

Vielen Dank für eure Hilfe.


Rita

Habe soeben den Beitrag von Bernd Golemo gelesen,
daher diesen Nachtrag:  Nordrhein-Westfalen

Danke

elvira

Hallo, bei uns ist es so, das das ausscheidende Mitglied, nach erfolgter Kündigung, in diesem Fall zum Jahresende, für das neue Jahr 2002 keine Mitgliedsbeiträge zu zahlen hat. Jedoch hat es auch keinen Anspruch auf Geld für seinen Garten, solange dieser nicht vergeben ist. Garten in NRW.Tschüss Elvira

Rita

Vielen Dank für deine Nachricht.
Aber wie ist es mit der Pacht? Das ist ja ein erheblicher
Betrag, den wir ja als Verein an die Stadt bezahlen müssen.

Gruss Rita

elvira

Hallo Rita, Pacht braucht der Kleingärtner der fristgemäss für 2001 gekündigt hat, 2002 nicht zahlen. Die zahlt der neue Pächter dann anteilig, ansonsten muss der Verein zahlen. Hoffe, Dir geholfen zu haben.Muss aber dazu sagen, dass wir in den letzten Jahren solch einen Fall nicht hatten, da wir alle Gärten los geworden sind. Tschüß Elvira

Joachim

Hallo Elvira,<br />
Nach einer Kündigung hat der Altpächter zwar keine Pacht mehr zu zahlen, denn er ist nicht mehr Pächter, dennoch hat er eine Nutzungsentschädigung an den Verein zu zahlen, denn z.B. die Gartenlaube ist Eigentum des Altpächters und er nutzt die ehemalige Pachtfläche. Weiterhin zahlt er keinen Mitgliedsbeitrag sondern einen Verwaltungsbetrag, denn solange er noch Eigentum auf dem Grundstück hat und dieses vom Verein verwaltet wird hat er dies zu zahhlen. <br />
Hoffentlich hilft dies weiter<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Joachim

manfred

wie lange muss ich die verwaltungsgebühren zahlen und in welcher höhe?

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