der uneinsichtige Gartenfreund

Begonnen von orchidee37w, 29. März 2009, 16:25:00

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orchidee37w

ich hab jetzt den Verwaltungsauftrag nochmal gelesen. Kündigung des Pachtverhältnisses nur durch den Kreisvorstand!
Aber,
in der Vereinssatzung steht, dass der Verein die Mitgliedschaft durch Ausschluss kündigen kann. Mit Kündigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Pachtvertrag.
Ist damit der Pachtvertrag erloschen, sprich gekündigt ???

Gruss Nikola

Uwe

Hallo Nikola

Nein. Pachtvertrag und Mitgliedschaft sind zwei verschiedene paar Schuhe. Wer hat den Pachtvertrag den unterschrieben, Der Vorstand des Vereins oder der Kreisverband? Denn nur die Vertragspartner können kündigen.

Gruß Uwe  

orchidee37w