Kleingarten-Verband - wozu?

Begonnen von Eckhard, 13. April 2006, 11:38:00

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Eckhard

An alle Kleingärtner!

Warum ist ein Verein in einem Verband. Dort kann er durch Beschluss austreten. Er spart dadurch ne Menge Geld.
                              Damit Ehrennadeln verteilt werden oder Grußworte und schöne Reden gehalten werde?
                              Damit ein Fachberater geschult wird?

All das kann man billiger und z T besser haben.

Oder, wie seht ihr das?

Mit freundlichen Grüßen
 Eckhard

Uwe

Hallo Eckhard

Bei uns sind "fast" alle Kleingärtner und vereine davon überzeugt, das man in ein Verband, eine starke Rückendeckung gegenüber der Politik von Bund und Länder hat. Den kann ich nur zustimmen, weil, es sollten schon einige Gärten, bei uns, ersatzlos verschwinden, wegen Industriegelände und Autobahnbau. Der Landesverband konnte die Anzahl drastisch reduzieren. Es stand auch eine Pachtzinserhöhung von 120% an, auch diese hat er verhindert. Also alleine hätte ein Verein, diesbezüglich, keine Chance. Natürlich hat ein Verband auch negative Seite, besonders wenns um Geld geht, Da sollte man Widerstand zeigen. Auf unsere letzten Delegiertenversammlung haben die den Verband gezeigt das man mit uns nicht alles machen kann.

MfG Uwe

Eckhard

Lieber Uwe!
Sei mir bitte nicht böse -  ich halte das nicht für stichhaltig.
Wenn nicht zufällig ein Jurist im Verband ist, ist der Verband auch  genauso schlau, wie jeder Verein.
Die Pachtpreisregeln und  Entschädigungsregeln sind im BKleinGG verankert. Diese  vor Gericht durchzusetzen braucht es keinen Verband, der 5-stellige Beträge jedes Jahr von den Mitgliedern einnimmt.
Ich kann Dir konkret ein Beispiele nennen, wo ein Kreisverband in SH kläglich versagt hat, als es um Verhandlungen mit einer Kommune wegen Umsiedlung einer Kleingartenanlage ging .
Im Zweifel braucht ein Verein eben doch rechtzeitig einen Anwalt. Wozu dann noch Geld für juristische Laien im Kreis- und Landesverband ausgeben?
Das gleiche Geld (z Z bei uns 8 €/Mitglied/Jahr) als Rücklage angelegt, wäre nutzbringender aufgehoben.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard

Joachim

Lieber Eckhard, zunächst Dir und allen Forumlesern ein fröhliches Osterfest. Zum Thema: ich kann mich dem Beitrag von Uwe nur und mit Nachdruck anschließen. Habe auch ein Beispiel aus Bremen. Unser vor kurzem zurückgetretener Umweltsenator wollte den Pachtzins erhöhen um die Finanzkasse Bremens aufzubessern. Nur durch unseren Landesverband, der übrigens aus den Delegierten von 111Bremer und Bremerhavener Vereinen besteht, konnte verhindert werden, dass das BKlg. "ausgehebelt" wird und somit die Städte und Kommunen den Pachtzins nach belieben bestimmen können. Also, ein Verband auf Landes-und Bundesebene ist wichtig für alle Kleingärtner. Mein Tipp: mach euren Verband stark unterstütze ihn (auch wenn es um Rechtsfragen geht...) LG, Joachim

Uwe

Frohe Ostern Joachim und Eckhard

Joachim du nimmst mir das wort aus den Mund, an Eckhard kann ich nur noch hinzufügen, du hast recht das es gut ist wenn ein Jurist im Verband ist. Der Geschäftsführer, ist meines Wissens nach, Rechtsanwalt und der machtseine Sache sehr gut, selbst für negative Meinungen oder Probleme hat er ein offennes Ohr. Ich bin zwar (noch) kein sehr guter Freund von unseren Verband, aber die erwähnten Tatsachen lassen sich nicht von Tisch wischen.

schöne Ostertage noch an euch wünscht Uwe

Eckhard

Lieber Joachim, lieber Uwe!

 Richtig ist:
Der Vorschlag Bremens, aus Finanznot heraus, anzuregen, das BKleiGG  i.S. Pachtpreis zu lockern, müsste in den Bundestag eingebracht werden. Das ist bisher nicht geschehen.
Deshalb gab es auch keine Verbandsarbeit in der Sache .
Nicht jeder Aufsatz in der Gartenzeitung  rechtfertigt die Notwendigkeit eines Verbandes.
Diese Art von Legenden müssen immer wieder her halten, um dem Verband eine Daseinsberechtigung zu geben.

Ich hätte da ein Beispiel für sinnvolle Verbandsarbeit:

Diese treten in den Ländern und Kommunen oft als Zwischenpächter auf.
Wenn man den Verlautbarungen von Verbandsvertreter Glauben soll, so sind diese demokratisch gewählt worden. Also, von der Mehrheit der Kleingärtner.
 Dann müssten sie aber auch den Willen dieser Gärtner durchsetzen. Z. B.:
Wenn eine Laube (35 Jahre alt 30 m² groß , hat gegenüber dem Besitzer des Landes bis zu seinem Ende Bestandschutz, auch bei Pächterwechsel ,BKleinGG) aber auf Forderung des Vereinsvorstandes mit Berufung auf den Verband bei Pächterwechsel auf 24 m² zurückgebaut werden soll, so ist das ein Wiederspruch.
(diese Forderung wird auch erhoben, wenn dieses gar nicht in dem Generalpachvertrag behandelt wird)
Im vorliegenden Fall würde der Verband die Interessen  des Verpächters vertreten und nicht die des Gärtners! Auch vor Gericht wäre diese Position  schwierig für den Verband.
Oder glaubt ihr ernsthaft, bei einer Abstimmung unter allen Kleingärtnern würden diese mehrheitlich einer Rückbauregelung bei Pächterwechsel zustimmen? Wenn wenigstens mal der Versuch einer Meinungserhebung gemacht werden würde.

Nach meinen Erfahrungen gibt es in der Praxis eben keine echte demokratische Erneuerung in den Verbänden. Das liegt auch, aber nicht nur  an dem Desinteresse der meisten Kleingärtner daran.
 Der einfache Kleingärtner spürt den Verband nur, wenn er ne Nadel kriegt oder wenn GEGEN ihn  als Einzelnen argumentiert wird. Die Sonntagsreden hören sich deshalb oft recht zynisch an.
Das kanns ja wohl nicht gewesen sein.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard

Uwe

Hallo Eckhard

Unser damaliger Senator hat einen Antrag, wegen der Lockerung des Pachtzinsparagraphen, in Berlin gestellt, in der Hoffnung das er zugestimmt wird, dieser wurde aber abgelehnt, aber auch nu8r weil es wahrscheinlich vor der Bundestagswahl war. Deine Meinung über dein Verband mag ja berechtigt sein, das kann ich nicht beurteilen aber die Tatsache ist das ich im moment nichts negatives über unseren Verband sagen kann. Deshalb  wird sich meine Meinung auch nicht ändern. Und die letzte DV hat gezeigt das immernoch die Delegierten bestimmen wo es langgeht.

Lieben Gruß
Uwe

Eckhard

Lieber Uwe!
Erzähl doch mal, wo es denn jetzt lang geht.
Der Bundesverband erzählt uns das ja nicht.

Grüße Eckhard

Uwe

Tja Eckhard
Also auf der letzten DV sollte eine Sache,für den Verband, beschlossen werden die er einfach schon begonnen hat. Das war für den meisten Mitgliedern zuviel und sie haben dagegen gestimmt. Nun muß der Verband zusehen wie er die Sache zuende bringt. Mit anderen Worten, wenn der Verbandsvorstand gleich den Delegierten die Karten auf den Tisch legt, kann man darüber reden und den Weg gemeinsam gehen. Hätte unser Verbandvorstand das auch so gemacht hätte, wäre Ihr Vorhaben auch positiv ausgegangen.

Gruß Uwe

Eckhard

Lieber Uwe!

Solange nicht alle LV und der BDG seine Haushaltspläne genau veröffentlicht (Machen sogar schon einige Kirchen), die Delegierten  in allen Fällen von den Mitgliedern jährlich oder alle 2 Jahre gewählt werden (wie bei Parteien), die Themen über die ihr beschließt ebenfalls alle in den Gartenzeitungen erscheinen, solange habe ich keine Kontrollmöglichkeit zu erfahren, was tatsächlich passiert.
Und so lange kann ich behaupten: ,,Außer Spesen nichts gewesen"
Auch Du erzählst nicht, worum es eigentlich bei Euch ging.
Nur durch Transparenz ist eine Klärung und Erneuerung möglich. In allen gesellschaftlichen Bereichen tut sich da was.
Einer der mitgliedstärksten Vereinigungen bildet da das Schlusslicht.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard

Uwe

Lieber Eckhard

Worum es bei uns genau ging, darüber will ich jetzt nicht ins kleinste Detail gehen. Das ist auch unwichtig, die Hauptsache ist, der LV hat was begonnen, wollte es beschlossen haben und wir waren dagegen. Nun ist nachdenken angesagt. Übrigens, die Sache ist noch nicht von Tisch, die Geschicht geht weiter, daher möchte ich keine Einzelheiten bekannt geben.

MfG Uwe

Werner

Eckhard,
das mit dem Rückbau ist wirklich ein Problem. Allerdings nur für den, der zum Rückbau verpflichtet ist.
Das BKlGG bestimmt ganz klar, das nur ein Bauwerk, nicht größer als mit einer insgesamt 24 qm überdachten Fläche erlaubt ist. Das ist Gesetz, da braucht es keine Beschlüsse oder Regelungen im Pachtvertrag.
Du redest von Bestandsschutz? Nun, mag sein, dass es da entsprechende Entscheidungen gibt.   Von welchem Bestandschutz redest Du? Die Laube als schutzwürdiges Bauwerk? Ich glaube kaum und der Altpächter gibt seinen Bestand doch auf, oder?
Ist es nicht so, dass der Vorstand nur Gärten verpachten darf, die dem BKlGG entsprechen. Mit anderen Worten, der Vorstand darf genau genommen, einen Garten mit einer zu großen Laube nicht neu verpachten. Der scheidende Pächter hat den Garten so zurückzugeben, dass dieser ohne weiteres neu verpachtet werden kann. Oder soll die Gesamtmitgliedschaft die Kosten für die Herstellung der Gesetzmäßigkeit tragen, damit der Garten neu verpachtet werden kann.

Grüße, Werner

Werner

Eckhard, du schreibst, dass Du aus S-H kommst und da müßte es doch bei euch so sein, wie bei uns, dass der Verein die Delegierten zum Kreisverband wählt, der Kreisverband wählt dann die Delegierten für die Versammlung des Landesbundes (dieses Jahr in Schönberg). Dort wählen die Delegierten dann die Mitglieder des Vorstandes die nach 3jähriger Amtszeit dran sind. (Wie bei den politischen Parteien, nur eben unpolitisch) Dort wird auch der Kassenbericht und der Haushaltsvoranschlag vorgetragen und abgestimmt.
Ja, und es wird dort frei und offen, manchmal sogar heftig dikutiert.
Also alles so, wie es in manchen Kirchen auch schon gemacht wird, ganz demokratisch.
Noch Fragen?  

Uwe

Hallo Werner

Bei uns ist es mit den Delegierten so, der 1.Vorsitzende und der 1. Kassierer sind Dlegierte hinzu kommen ein gewählter Delegierter aus den Mitgliederkreis und ein Ersatzdelegieter. Diese wählen,wie bei euch, den Verbandvorstand und auch, wie bei euch, wird jedes Jahr der Kassenbericht und der Haushaltsplan vorgelegt und beschlossen. Mit den Bestandschutz meint Eckhard bestimmt den §18 des BkleingG, da läuft es bei uns wie folgt ab. Die Behörden gehen systematisch jeden Kleingartenverein durch und machen es zum Sanierungsgebiet indem der §18 dann ausgehebelt wird. Diese Vorgehensweise wurde an einen sogenannten runden Tisch, mit vertretern von Kleingärtnern, Behörde, Politik und Landesverband, ausgehandelt. In den Fall hast du dann recht, ein Garten mit zugroße Laube ist kein Kleingarten und kann sich so nicht verpachten lassen.

Schöne Grüße
Uwe

ilex

Hallo Eckhard, hallo Uwe,hallo andere Teilnehmer an diesem Forum,

ich bin Mitglied eines Vorstandes einer sehr großen Gartengemeinschaft in S.-H.(370 Parzellen). Zzt.bestehen bei uns ernsthafte Gedanken, uns aus unserem Kreisverband zu verabschieden. Wir fühlen uns schlechthin "verasrscht". Wir als der größte Beitragszahler im Verband finden einfach keine Unterstützung, so wie wir sie vom "Dachverband" erwarten können. Über die Leistungen unseres Landesverbandes (wir tagen ja demnächst in Schönberg) will ich an dieser Stelle lieber nichts schreiben.
Ich suche eigentlich ein Urteil aus (wenn ich das nur wüßte) einem LV -neue Länder-
indem es eine Gartengemeinschaft geschafft hat, sich zu verselbständigen.
Könnt ihr uns weiterhelfen?

Gruß
Ilex

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