Gartenlaube

Begonnen von meier, 20. Dezember 2005, 12:33:00

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meier

Wie groß darf eine Gartenlaube sein.?
Gehört das Dach mit zur grundfläche dazu ?
Wie ist es mit einer Terrasse,gehört sie mit zur Laube auch wenn die Terrasse etwas von der Laube weg steht.?
Wie ist es mit einen Schuppen der neben einer Laube steht?

Eckhard

Liebe/r Gartenfreund/in Meier!

Das Gesetz dazu
B KleinGartengesetz

§ 3 Kleingarten und Gartenlaube
(1) Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden.
(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.

Frage:
Zur genauen Bewertung ist es wichtig, wie lange Laube, Vordach und Schuppen im Garten stehen.

Die sehr verbreitete  Forderung

,,Rückbau bei Pächterwechsel"

Ist grundsätzlich  unzulässig, der Einzelfall ist für die Beurteilung sehr wichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard


Horst

Lieber Gartenfreund,
um antworten zu können benötige ich einige Angaben:
1. Ost oder West?
2. Größe des Gartens.
3. Größe der Laube
(Grundfläche plus überdachter Freisitz).
Dachüberstand bis 50 cm gehört nicht dazu.
4. Ist die Terrasse an der Laube angebaut und ist sie überdacht und wie groß? Sie zählt zu den maximal 24 qm wenn sie überdacht ist.
5. Ist der Schuppen angebaut und wie groß?
Extra Schuppen ist normalerweise garnicht erlaubt.
6. Was steht darüber in Deinen Papieren, z. B. Kleingartenpachtvertrag, Gartenordnung?
und
7. Worum geht es eigentlich?

Schöne Feiertage
Horst

meier

wohne im Osten,
Gartengröße 200qm,
Laubengröße 25qm,
die Terrasse steht von der Laube etwas weg und ist nicht überdacht,
Schuppen 2qm

Reinhard

Hallo meier,

>wohne im Osten,

dann hast Du, wenn die Laube zu DDR-Zeiten gebaut wurde i.d.R. Bestandsschutz.


> Gartengröße 200qm,

kein Problem.

> Laubengröße 25qm,

dann würde ich noch mal genau nachmessen. Kommst Du wirklich nicht auf 24m²? :-)
Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass Du wegen 1m² zu viel die Laube abreisen mußt. Oder warum fragst Du das eigentlich?

> die Terrasse steht von der Laube etwas weg und ist nicht überdacht,

Dann ist das kein Problem. Allerdings solltest Du die 1/3 Regel beachten, d.h. Laube+Terasse+Wege sollen 1/3 der Gartenfläche nicht überschreiten.

> Schuppen 2qm

Dürfte kein Problem sein, wenn Du kein Betonfundament gemacht hast. Ich habe so ein Teil, das läuft unter "Geräteschrank", ist also kein Problem.

Gruß Reinhard

Horst

Lieber Gartenfreund Meier,
generell gilt § 3 BKleingG. Aus dem Einigungsvertrag wurde § 20a eingefügt und gilt nur für den Osten. Stichtag ist der 3.10.1990.
§ 20a gilt im wesentlichen für den Bestandschutz. Gemäß § 20a 7. dürfen im Osten von § 3 abweichende bauliche Anlagen und andere Dinge weiter beutzt werden, falls sie vor dem 3.10.12990 schon so vorhanden waren.
Das DDR-Team von Krause hat gut verhandelt.
In diesem Fall darf die Laube von 25qm in dem kleinen Garten von 200 qm und der abseits stehende Schuppen von 2 qm weiter benutzt werden,
ebenso die nicht überdachte Terrasse.
Nach dem 3.10.1990 errichtete Anlagen müssen jedoch § 3 entsprechen!

Ich frage nochmals: Kannst Du bitte sagen warum Du fragst?

Horst


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