Kleingartengesetz

Begonnen von Westerhausen,Klaus, 25. Oktober 2000, 21:44:21

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Wolfgang Bomke

Lieber Gartenfreund Klaus,
im Kleingarten darf ein Baukörper in der Größe bis 24m² stehen, wie dieser Baukörper aufgeteilt ist spielt keine Rolle. Ein 2. Baukörper egal wie er heißt, darf nicht aufgestellt oder gebaut werden. Dein Geräteschuppen darf also an einem Baukörper angebaut werden, wenn die Gesamtgröße von 24m² eingehalten wird.
Viel Spaß
Wolfgang

Horst

Liebe Gartenfreunde,
das Jahr geht zur Neige, aber nicht dieses Thema.

Wolfgang B. spricht nun von Baukörpern. Wie ich ihn verstehe, spricht er davon, daß als Gartenlaube nur ein Baukörper gestattet ist. Wie die Einteilung der Laube in Aufenthaltsbereich, überdachtem Freisitz (F