Vereinsverwaltung: Gesunde Finanzen, gesunder Verein
Foto: Bolder
Gartenfreunde können sich in ihrem Garten verwirklichen, ihn nach eigenen Wünschen gestalten. Was ist ihnen dieses Hobby wert?
Viele von uns wissen aus eigener Erfahrung, dass auf einer Mitgliederversammlung der Tagesordnungspunkt „Haushaltsplan“ und eine darin etwa enthaltene Anpassung der Beitragshöhe oder die Festlegung einer Umlage zu den heftigsten Diskussionen führt.
Ohne Geld geht‘s nicht
Viele Vorstände fürchten diese Diskussionen und schieben notwendige Erhöhungen und Anpassungen vor sich her. Sie warten so lange, bis der Verein sich der Zahlungsunfähigkeit nähert und notwendige Ausgaben nicht getätigt werden können.
Wir wissen aber auch, dass sich ein starker Verein durch gesunde finanzielle Ressourcen auszeichnet und zur Abwicklung der Vereinsgeschäfte Geld benötigt. Dabei sind die Mitgliedsbeiträge neben den Zuschüssen, Spenden und Umlagen die wichtigste Geldquelle.
Hierbei ist der Beitrag so zu bemessen, dass er z.B. Strom und Wasser oder unvorhersehbare Ausgaben wie Prozesskosten bezahlen kann, ohne jeweils die Mitgliederversammlung einzuberufen. Aus eigener Erfahrung als Vereinsvorsitzender möchte ich Ihnen nachfolgend Tipps zum Thema „Beiträge“ geben.
Den richtigen Zeitpunkt wählen
Der Landesverband Westfalen und Lippe der Kleingärtner hatte nach zweijähriger, intensiver Diskussion seinen Jahresbeitrag pro Parzellenpächter um 5,– Euro mit Wirkung zum 1.1.2009 erhöht. Sofort hat sich der Vorstand unseres Vereins beraten und festgestellt:
Wir identifizieren uns mit dem Verband, halten seine Aufgaben und Politik für wichtig, wir diskutieren mit unseren Mitgliedern die Notwendigkeit von übergeordneten Verbänden und deren Aufgaben, und wir überprüfen gleich noch unseren Beitrag auf seine Zukunftsfähigkeit. Und dann haben wir entschieden: Das geben wir an unsere Mitglieder so weiter.
Diese Frage soll am Beispiel des Landesverbandes Westfalen und Lippe der Kleingärtner beantwortet werden.
- Die Parzellen- und Anlagenverwaltung erfolgt ehrenamtlich durch die Vereinsvorstände und die Bezirks- und Stadtverbände, z.B. der Abschluss von Einzelpachtverträgen, die Wertermittlung, Rechnungsstellung und vieles andere mehr. Der Wert für diese Verwaltungsgeschäfte kann pro Parzelle jährlich mit mindestens 150,– Euro veranschlagt werden.
- Hinzu kommen die Kosten für Vereinsfachberatung, Rechtsberatung usw.
- Maßgeschneiderte Versicherungsangebote für die Lauben, Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung bietet der Landesverband in Kooperation mit einem Versicherungsunternehmen. Bei individueller Versicherung entstünden erhebliche Mehrkosten pro Mitglied.
- Jedes Mitglied kann an Schulungsveranstaltungen des Vereins, des Verbandes und des Landesverbandes teilnehmen.
- Die Schulungsveranstaltungen des Landesverbandes halten Angebote zu unterschiedlichen Themen bereit (gärtnerische Fachthemen, Vereins- und Pachtrecht, Finanzmanagement, Organisation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit). Dabei wird keine Teilnehmergebühr erhoben, Übernachtung und Vollverpflegung sind frei und die Fahrtkosten werden erstattet. Der Wert eines 2-Tages-Lehrganges ist auf rund 90,– Euro pro Teilnehmer zu veranschlagen.
- Im Mitgliedsbeitrag enthalten ist ferner der Bezugspreis für den „Gartenfreund“. Der Wert des Jahresabos beträgt einschließlich Postzustellung 15,– Euro.
- Darüber hinaus werden vom BDG und von den Landesverbänden Publikationen, Broschüren und Faltblätter zu verschiedenen Themen rund um das Kleingartenwesen herausgegeben. Und auch die Internet-Seiten vom Bundesverband und von den Landesverbänden bieten maßgeschneiderte Informationen zum naturgemäßen Gärtnern sowie zum Vereins- und Pachtrecht.
Stand:01.10.2009



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