• Gut zu wissen

Reisepass für Pflanzen

Schlagworte zu diesem Artikel:
  • Pflanzenpass
  • Plant Passport

Reisepass für PflanzenFoto: JKI

Pflanzen müssen bei Reisen innerhalb der EU nun einen Pass vorweisen: Seit Dezember 2019 gilt diese Pflicht für Zimmer-, Garten- und Balkon­pflanzen sowie für Pflanzenteile und Saatgut bestimmter Arten. Nur Pflanzen, die unter pflanzengesundheitlichen As­pekten untersucht und an denen keine Schädlinge festgestellt worden sind, erhalten den Pflanzenpass. Zu erkennen sind diese Pässe an der aufgedruckten EU-Flagge und der Aufschrift „Pflanzenpass/Plant Passport“. Aufmerksamen Ver­brauchern dürften beim Kauf von Pflanzen in jüngster Zeit die kleinen Etiketten aufgefallen sein.

Die Informationen auf dem Pass richten sich an Behörden. Über sie kann der Weg des Produktes durch die EU nachver­folgt werden. Beim Pflanzenkauf über Internet- oder Versand­handel muss der Pass die Ware bis zum privaten Käufer be­gleiten. Ansonsten ist er lediglich für Transporte innerhalb der grünen Branche relevant.

Quelle: Julius Kühn-Institut