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Marmelade darf jetzt Marmelade heißen

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  • Marmelade
  • Fruchtaufstrich
  • Zitrusfrüchte
  • Frühstücks­richtlinie
  • EU
  • Konfitüre

MarmeladeFoto: beats_/Adobe Stock

Jahrzehntelang sorgte die Tatsache, dass nur Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten Marmelade genannt werden durften, für allgemeines Kopfschütteln. Erdbeermarmelade gab es demzufolge nie, sondern lediglich Erdbeer­kon­fi­türe. Mit der Änderung der „Frühstücks­richtlinie“ der EU dürfen ab diesem Sommer jetzt aber auch Zubereitungen aus Erdbeeren, Himbeeren oder Aprikosen Marmelade genannt werden.

Wer sich jetzt fragt, ob die Politik denn nicht Besseres zu tun habe, der sei be­ruhigt: Denn die Namensänderungen in der Konfitüren-Verordnung wa­ren nur Nebensache. Im Kern wurden Kenn­zeichnungspflichten geändert, vor allem bei Honig, oder Qualitätsanforderungen erhöht. Marmelade muss etwa statt 350 g künftig mindestens 450 g/kg Früchte enthalten. Konfitüre mit der Qualitätsbezeichnung „Extra“ mindestens 500 g.

sök