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Hecken und Einfassungen, die wenig Arbeit machen

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Einfassungsbuchsbaum (Buxus sempervirens ,Suffruticosa')Foto: Scheu-Helgert Im Gemüsegarten steht der niedrige Einfassungsbuchsbaum (Buxus sempervirens ,Suffruticosa') zumeist in geschnittener Form. Frei wachsend wird er 80 cm hoch. Streng geschnittene Formhecken müssen regelmäßig nachgeschnitten werden. Weniger Arbeit hingegen machen bunt gemischte Blütenhecken, die jedoch aufgrund ihres ausladenden Wuchses nur in große Gärten passen.

Ein guter Kompromiss können einfache Pflanzreihen aus dicht wachsenden Stauden oder Sträuchern sein, denn sie benötigen weniger Platz als frei wachsende Hecken. Je nach Gattung oder Art bieten sie nach ei­nem herrlichen Blütenflor im Sommer im Herbst einen bunten Frucht- und Blattschmuck. Ein sorgfältiger Formschnitt ist nicht erforderlich.

Gut geeignet sind bis 1 m hoch wachsende Sträucher wie z.B.

  • einige Spierstrauch-Arten (Spiraea),
  • einige Sorten des Fünffingerstrauchs (Potentilla fruticosa),
  • die Apfelrose (Rosa rugosa),
  • einige Johanniskrautarten (Hypericum),
  • die Bartblume (Caryopteris clandonensis),
  • einige Sauerdornarten (Berberis),
  • der Einfassungs-Buchsbaum (Buxus sempervirens ‚Suffruticosa')
  • der Halbstrauch Lavandula angustifolia ‚Hidcote'

Halbstrauch Lavandula angustifoliaFoto: Scheu-Helgert Eine duftende Einfassung ist der Halbstrauch Lavandula angustifolia ,Hidcote' mit 60 bis 80 cm Höhe. Zurückgeschnitten wird er nach der Blüte bis zu den letzten im Strauchinneren erkennbaren grünen Blättern. Bis 1,50 m hoch werden z.B.

  • bestimmte Arten der Deutzie (Deutzia),
  • die Japanische Zierquitte (Chaenomeles) und
  • verschiedene Sauerdornarten (Berberis).

Durch einige höher ragende Äste bieten diese Pflanzen ausreichend Sichtschutz für Sitzplätze.

Die oben verwendeten Formulierungen wie „einige Arten ..." oder „einige Sorten ..." machen deutlich, dass viele Pflanzengattungen viele verschiedene Arten und diese wiederum viele verschiedene Sorten haben können. Sie sollten sich daher vor der Pflanzung in einer guten Baumschule über die Wuchsformen und -höhen der verschiedenen Gattungen, Arten und Sorten informieren. Hier bekommen Sie auch Informationen über Schnittmaßnahmen, die für einige Pflanzen im mehrjährigen Abstand erforderlich sein können.

Von höher wachsenden Arten können Sie alle paar Jahre die ältesten Triebe am Boden entfernen. Das erhält die Sträucher jung.


Dekorative Stauden

Kissenaster und TagetesFoto: Scheu-Helgert Von Mai bis August bildet die Kissenaster (Aster dumosus) eine bis zu 40 cm hohe, grüne Hecke. Dann überzieht sie sich je nach Sorte bis September mit einem weißen, rosafarbenen, blauen oder violetten Blütenflor. (Im Vordergrund: Tagetes) Sehr dekorativ als Einfassungen sind auch Stau­den­rei­hen aus spät blühenden Arten. Sie bilden den ganzen Sommer lang eine üppige grüne Zeile, bevor sie im Herbst blühen. Die Samenstände werden nicht entfernt, denn mit Raureif benetzt kommen sie filigran zur Geltung.

Im Folgenden sind einige Pflanzen genannt, die für solche Staudenreihen in Frage kommen:

  • 40 bis 50 cm hoch wird die Fetthenne (Sedum te­le­phi­um),
  • 20 bis 50 cm hoch werden die verschiedenen Sorten der Kissenaster (Aster dumosus),
  • 20 cm hoch wird Bleiwurz (Ceratostigma plum­ba­gi­no­i­des),
  • 50 cm hoch wird die Sonnenhutsorte ‚Goldsturm' (Rudbeckia fulgida var. sullivantii).

SonnenhutFoto: Scheu-Helgert Der Sonnenhut (Rudbeckia nitida ,Herbstsonne') treibt von Mai bis August eine dichte Blätterwand. Bis September blühen seine zahlreichen Sonnen. Als Beispiele für hohe und oft auch ausladendere Stauden sollen die folgenden genannt werden:

  • 180 cm hoch wird die Staudensonnenblume (Helianthus atrorubens),
  • bis 80 cm hoch wird die Goldrute (Solidago),
  • bis 120 cm hoch wird die Myrtenaster, die auch Sep­tem­ber­kraut genannt wird (Aster ericoides),
  • bis 200 cm hoch wird die Sonnenhutsorte ‚Herbstsonne' (Rudbeckia nitida).

Sobald sich bei diesen Pflanzen im Frühjahr die neuen Knospen zeigen, entfernen Sie die mittlerweile dürren Vorjahrestriebe – das bleibt dann bis zum nächsten Jahr die einzige Pfle­ge­maß­nah­me.

Marianne Scheu-Helgert