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Cannabis-Anbau in Kleingärten wohl weiter nicht möglich

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Cannabis-Anbau in KleingärtenFoto: Summit Art Creations/Adobe Stock

Ende Februar hat der Bundestag der Teillegalisierung von Cannabis zugestimmt und der Bundesrates hat am 22. März zugestimmt.

Der Anbau von Cannabis wird in Kleingärten weiterhin nicht möglich sein. Dieser soll nämlich nur im Bereich des Wohnsitzes erlaubt sein. Nach Angaben des Bundesverbandes der Kleingartenvereine Deutschlands (BKD), der den Gesetzesprozess kritisch begleitet hat, sowie nach Einschätzung dessen „AG Recht“ ist Wohnen und damit der Anbau im Kleingarten nicht zulässig, außer bei einer bestandsgeschützten Wohnnutzung nach dem Bundeskleingartengesetz. Diese Einschätzung teilt auch das federführende Gesundheitsministerium in einem Schreiben an den BKD.

Aber „selbst dort, wo die Voraussetzung der bestandsgeschützten Wohnnutzung vorliegt, dürfte der Anbau lediglich innerhalb der Laube zulässig sein“, so der Bundesverband. Da der vom Gesetzgeber geforderte Schutz vor dem Zugriff Dritter „auf der Parzelle einer typischen Kleingartenanlage im Regelfall nicht zu gewährleisten sein dürfte“.

Vereinzelt sehen Experten hier noch Klärungsbedarf, besonders bei den Fragen, was der „Wohnsitz“ mit Blick auf den Kleingarten umfasst. 

Weitere Informationen finden Sie auf: 
https://kleingarten-bund.de/cannabis-in-kleingaerten

sök