Garten erben

Begonnen von Daniel12, 28. Februar 2017, 20:48:17

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Daniel12

Ich war heute bei meiner Oma zu besuch und wir kamen auf das Thema schrebergarten und Sie meinte das ich den bald übernehmen soll wenn meine Großeltern es Körperlich nicht mehr schaffen.
Ich würde das ja sofort machen aber ich glaub nicht das ich so viel Zeit habe und mich dort um alles Kümmern kann.
Vorallem die haben alles eingepflanzt, sei es Kartoffeln, Zwiebeln, Tomaten und vieles mehr.
Glaubt ihr ich krieg das mit einer wöchentlichen Investionszeit von 5-10 stunden hin? Was mich noch stört ist wenn ich im Winter dort mal bin, haben die in ihrem Häuschen keine funktionierenden Heizungen... 
...Damit ich mich im Warmen ausruhen kann :D 

Black_Knight

Kommt auf die Größe des Gartens an. Bei `nem 300m² Garten musst du schon mit einer Stunde pro Tag rechnen. Also jeden Tag! Wenns mal eine Woche nix wird musst du die 7h halt nachholen. Aber ich denke mit 5-10h die Woche kommst du gut hin.

Hardy

Das mit dem Erben ist nicht so ohne Weiteres machbar.
Ist das ein Garten in einer Kleingartenanlage, dann ist nach dem Bundeskleingartengesetz § 12 zu verfahren. Dann kläre das mit der Oma zu Lebzeiten, denn das Gartenland gehört dem Verpächter bzw. dem jeweiligen Eigentümer.
Hier mal ein längerer Text dazu:

Was wird mit der Parzelle, wenn der Gartenpächter verstirbt?


Nach § 12 Abs. 1 BKleingG endet der Unterpachtvertrag mit Ablauf des Kalendermonats, der auf den Tod des Pächters folgt. Diese Regelung ist unabdingbar.

Nur ein Unterpachtvertrag, den Eheleute*) gemeinschaftlich geschlossen haben, wird laut § 12 Abs. 2 BKleingG mit dem überlebenden Partner fortgesetzt, sofern dieser nicht binnen eines Monats schriftlich davon Abstand nimmt.

Nach dem Tod des Alleinpächters und nach Verzicht des Zweitpartners auf Fortsetzung endet das Vertragsverhältnis. Damit endet das Vertragsverhältnis, denn ein Kleingartenunterpachtvertrag ist, wie auch eine Vereinsmitgliedschaft, nicht vererbbar.

Die Beendigung des Unterpachtvertrages hat zur Folge:

•Das vom Kleingärtner in die Parzelle eingebrachte Eigentum (Laube, bauliche Anlagen, Bäume usw.) fällt in die gesamte Erbmasse des Verstorbenen; das Erbe muss in der Gesamtheit angenommen oder ausgeschlagen werden;

•Eine separate Kündigung des Unterpachtvertrages ist nicht erforderlich, weil seine Beendigung durch § 12 BKleingG (mit Ablauf des auf den Tod folgenden Kalendermonats) festgelegt ist;

•Der Erbe ist verpflichtet, den Garten an den Verein zurückzugeben;

•Es besteht kein Entschädigungsanspruch, auch nicht gegenüber dem Verein;

•Kann oder soll der Garten nicht weitervergeben werden, ist er durch den Erben zu beräumen, oder es ist in Übereinstimmung mit dem Verein ein anderer Rückgabezustand schriftlich zu vereinbaren.

Da der Eintritt des überlebenden Ehepartners in den Unterpachtvertrag nicht möglich ist, sollten sich verheiratete Kleingärtner gemeinsam darum bemühen, dass beide Vertragspartei werden. Dem darf sich der Verein (aus Gründen der Gemeinnützigkeit) nicht verschließen.

Da aber ein Unterpachtvertrag nur mit Vereinsmitgliedern abgeschlossen werden darf, müssen beide Partner auch Vereinsmitglied sein. Ist das nicht der Fall, kann es sein, dass nach dem Tod des Vertragsinhabers der Überlebende als Nichtmitglied keinen gültigen Unterpachtvertrag besitzt. Um das mit allen negativen Folgen zu vermeiden, sollte die Vereinsmitgliedschaft bei allen Pachtvertragspartnern umgehend nachgeholt werden.

Dr. Rudolf Trepte Quelle: LV Sachsen Kleingärtner



Gartgarten

Ich glaube ja. Das hängt von deinem Fleiß und Wunsch zu arbeiten ab.

Daniel12

Ja der Garten ist in einer Kleingartenanlage... Gut zu wissen, dann klär ich das schnellsmöglich ab! Danke für den Beitrag.  :P
Wenn es alles funktioniert dann muss ich wohl bisschen Zeit investieren!

thinksoMuch

Schönen guten Tag!

Ich bin mir jetzt gerade nicht zu 100% sicher, aber kann man "erben" nicht erst dann, wenn diejenigen Personen verstorben sind?

Vielleicht schaut ihr mal hier vorbei. Die sind auf Erbrecht spezialisiert und können euch sicher gute Tipps geben, wie ihr das am besten regelt und umsetzt.

Wenn du selbst nicht die Zeit hast dich darum zu kümmern, kannst du den Garten dann immer noch vermieten.

DennisAbt

Ich würde mir eher leichter pflegbare Planzen zulegen damit nicht so viel Arbeit zusammenkommt!

Hardy

Ich bin mir jetzt gerade nicht zu 100% sicher, aber kann man "erben" nicht erst dann, wenn diejenigen Personen verstorben sind?, schreibt thiksoMuch vorgestern. Das ist richtig, aber wenn eben die Oma oder der Opa das vorher ansprechen, braucht man kein Geld für einen RA ansparen. Da reicht es eben nach dem o.g. BKLG § 12 zu verfahren. Solide Eltern machen auch vorher ein Testament, sprechen mit ihren Kindern z.B. wegen Pflichtteilansprüche und überlassen das nicht dem "Zahn der Zeit"!

Hardy

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