Hühner und Kaninchen im Garten ?

Begonnen von kainfx, 13. August 2017, 11:47:49

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kainfx

Moin moin,
ich stehe kurz davor mir einen Kleingarten mit 605m² zu pachten den ich wie einen altertümlichen Bauernhof füren möchte.

Dazu gehört für mich bis zu 4 Hennen (Weibliche Hühne) und bis zu 4 Kaninchen dort zu halten.

In der Gartenordnung des Vereins auf KGV-E.de steht das die Tierhaltung genehmigungspflichtig ist.

Auf Anfrage in der Verwaltung des Vereins wurde mir dann gesagt, dass dasbei der Stadt Kiel beantragt werden muss und die jede Anfrage sofort mit einer Absage beantworten, weil wohl zuviele Pächter sich nicht um ihr Vieh gekümmert hätten und die armen Tierchen verhungert sind.

Nun habe ich gegoogelt wie verrückt aber nichts im Netz gefunden, dass die Stadt Kiel soetwas macht bzw. ein Verbot besteht.

Nun stellt sich mir die Frage wie ich die Tierhaltung der besagten Tierchen genehmigt bekommen kann ?

Hardy

Hallo Kainfx,
nun das fand ich in Sachsen zur Entwicklungskonzeption in Kiel.
Nur wegen der Tiere ein Auszug. Aber schau Dir erst mal die Gartenordnung an.
Das Kleingartenentwicklungskonzept wurde am 17. November 2016 von der Ratsversammlung als gesamtstädtisches Konzept beschlossen.

Die Beschlussvorlage zum Kleingartenentwicklungskonzept (Drucksache Nr. 0846/2016) kann hier eingesehen werden.

Gartenordnung (Anlage 5 zum Generalpachtvertrag)

Die Gartenordnung ist dem Generalpachtvertrag als Anlage 5 beigefügt. Hier werden in acht Punkten Einzelheiten der kleingärtnerischen Nutzung geregelt. Vorgaben zu Grenzabständen, zum Schutz von heimischer Fauna und Flora, zum Verzicht auf den Einsatz chemischer Pflanzenbehandlungsmittel, zur Bebauung der Parzellen, zum Verbot von Tierhaltung, zu Einfriedungen sowie zu Kompostierung und Entsorgung getroffen.

S. 75
Tierhaltung Gemäß der Gartenordnung Kiel
zählt die Kleintierhaltung nicht zur kleingärtnerischen Nutzung. Mit Ausnahme von Bienenhaltung sind daher keine Kleintiere in der Kleingartenanlage gestattet. Auf ins-gesamt 108 Parzellen wurde die Haltung von Tieren bei der Erfassung festgestellt. Am häufigsten wird dabei Geflügel (z.B. Hühner, Enten) auf den Parzellen (rund 60) gehalten, während Bienen nur auf 10 Parzellen festgestellt werden konnten. Vereinzelt wurde auch die Haltung von Tauben und Kaninchen erfasst.

Hardy


kainfx

Danke für die Antwort, da bleibt nur noch eine frage:
Wenn ich das richtig verstee darf mann aber Fische in einem Teich im Garten halten oder ?

Hardy

Such nach Fischteiche in der Gartenordnung, frage aber bitte bei Deinem Vorstand vorher nach. Fische sind auch Tiere!

Hardy

kainfx

Ok, Danke.

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