Kleingarten wegnehmen?!?

Begonnen von Lisa, 31. August 2003, 10:00:00

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Lisa

Hallo,<br />
wir haben seit bald 15 Jahren einen Kleingarten. Leider sind wir beide berufstätig und können daher nur am Wochenende &#39;gärteln&#39; - und daher ist unser Garten leider etwas verunkrautet.<br />
Bisher war dies kein Problem, aber im Frühjahr haben wir (sofort nach dem Vorstandswechsel im Verein *grummel*) eine erste Abmahnung bekommen, unseren Garten wieder der ordnungsgemäßen Nutzung zu überführen - und wir haben uns wirklich ins Zeug gelegt und den Garten wieder einigermaßen auf Vordermann gebracht. Leider haben wir nun vor einigen Tagen die zweite Mahnung erhalten - obwohl wir den Garten wirklich verbessert haben.<br />
Jetzt meine Frage - kann uns der Garten einfach so weggenommen werden? Oder was können wir sonst noch tun, um den Garten zu behalten (wenn wir nicht gerade unseren Beruf ausgeben, um unter der Woche auch noch dort arbeiten, wie das der Großteil unserer Nachbarn tut)?<br />
Liebe Grüße,<br />
Lisa

Norman

Hallo Lisa,<br />
grundsätzlich ist es schon möglich einem Mitglied im Verein seinen Garten zu kündigen. Aber nur wenn der Vorstand vorweg mit dem betroffenen Mitglied geredet hat, im mindestens zwei Mahnungen schriftlich zugestellt hat und trotzdem keinerlei Einsicht oder Änderung der Mängel durch das Mitglied ersichtlich sind. So haben wir dass leider auch schon machen müssen, da sich ein Mitglied überhaupt nicht mehr um seinen Garten gekümmert hat b.z.w. auch keine Pacht bezahlte.<br />
In den Mahnungen müssen aber auch die genauen Gründe der Abmahnung aufgeführt sein! Diese Mängel müssen dann auch bis zum genannten Thermin beseitigt werden.<br />
mfg Norman

Eckhard

Hallo Lisa,<br />
wegen Pflegemängel kann ein Vorstand nicht so ohne weiteres einen Garten kündigen. Im Fall, den Norman anführt, geht es ja auch um nicht gezahlte Pacht. Dies ist ein wichtiger Grund zur Kündigung. Ich würde mich gegen die Kündigung wehren, möglichst über den Stadt bzw. Bezirksverband.<br />
Viel Erfolg<br />
Eckhard

susanne

so weit ich weiss,und ich weiss es von meinem anwalt,<br />
kann einem der garten gekündigt werden,wenn dieser <br />
verwahlost ist.verwahlost wiederum ist,wenn die hütte zerfällt,das dach runter hängt,in jeder ecke müll liegt<br />
und man sehen kann,das sich monatelang auf einem garten nichts tut.unkraut,mal hier und mal da,kann kein kündigungs<br />
grund sein.<br />

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