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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Quittenbaum am 04. Januar 2026, 17:21:56

Titel: Untätiger Vorstand
Beitrag von: Quittenbaum am 04. Januar 2026, 17:21:56
Hallo an Alle,
im März sind in unsren Verein Neuwahlen fallig. Unser Vorstand, der mittlerweile nur noch aus dem 1.Vorsitzenden besteht,hat in den letzten beiden Jahren keine Jahreshauptversammlung durchgeführt, es gab weder Kassenbericht noch Kassenprüfung. Die Sorge ist groß, das das so weiter läuft, bis der Verein pleite ist. Deshalb möchten ein paar Mitglieder das ändern. In unserer Satzung steht, das der Vorstand innerhalb von 6 Wochen eine Versammlung einberufen muß, wenn man von 25% der Mitglieder Unterschriften dafür erbringt. Aber was, wenn der Vorstand nicht reagiert. Muß er dann die Adressen rausrücken, damit man selber einladen kann oder muß man dann einen Anwalt einschalten? Oder was kann man sonst machen?
Titel: Aw: Untätiger Vorstand
Beitrag von: Linger am 07. Januar 2026, 15:54:04
Ein Verein lebt von seinen Mitgliedern, nicht vom Vorstand allein.
Wenn der Vorstand seine Pflichten dauerhaft ignoriert, darf man das nicht aussitzen. Lieber jetzt unbequem sein, als später vor einem Scherbenhaufen stehen.