hallo
im letzten Jahr habe ich von einem Pächter die Kündigung für sein Pachtgarten erhalten für den 31,12,2018 erhalten und gleichzeitig die Kündigung der Mitgliedschaft im Verein zum 31.12.2017.
ich habe den Erhalt der Kündigungen bestätigt aber nicht anerkannt, auf anraten des Kreisverbandes. Da das Geschäftsjahr beendet war haben ich die Jahresendabrechnungen geschrieben und übergeben. der besagte Pächter hat unangekündigt die Umlage (30,00€ ) und die Gebühren für den Kreisverband (32,00€) aus der Rechnung gekürzt. Begründung nach Anfrage - er sei kein Mitglied mehr. da ich mir kein Rat wusste habe ich mit dem Kreisverband gesprochen. die haben eine Mahnung verfasst mit Zahl ziel zum 31.12.2017. keine Reaktion. Jetzt hat der Kreisverband vorgeschlagen für das Jahr 2018 dem Pächter Strom und Wasser zu entziehen, gleichzeitig die Nutzung des Vereinsplatz zu untersagen.
Parkplatz ok. aber Strom und Wasseranschluss liegen in der Parzelle. kann ich die Versorgung so einfach trennen?
Was steht in Eurem Pachtvertrag zur Kündigung des Pachtvertrages, wenn das Mitglied zugleich seine Kündigung als Mitglied abgibt?
Für solche Fälle schau Dir z.B. den Pachtvertrag aus Wernigerode an, der dann eine Verwaltungsgebühr erhebt. Die ist und kann auch höher als der bisherige Mitgliedsbeitrag sein. Das müsste auch Dein KV wissen? In welchem LV seit Ihr?
Wenn dieser GF seine Strom- und Wasserkosten für 2017 bezahlt hat, kann man ihm das für 2018 nicht so einfach verweigern.
Hardy
Tyson, du solltest hier ganz vorsichtig agieren. Abschalten von Strom und Wasser ist nicht so ohne Weiteres gestattet.
Auch ist eine Kündigung grundsätzlich eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie bedarf keiner "Anerkennung", schließlich ist es das einseitige Beenden eines Vertragsverhältnisses (Pachtvertrag bzw. Mitgliedschaft).
Erfolgte die Kündigung für die Mitgliedschaft rechtzeitig, also unter Einhaltung der satzungsgemäßen Kündigungsfrist?
Unter der Annahme, dass die Mitgliedschaft rechtzeitig gekündigt wurde und somit tatsächlich zum 31.12.2017 auslief, hat dein Verein keine Rechtsgrundlage mehr für das Erheben von durch den Verein von seinen Mitgliedern erhobenen Umlagen (darunter offenbar bei euch der Verbandsbeitrag).
Wie Hardy bereits ganz korrekt schrieb, könnt ihr von dem Pächter nur noch solche Zahlungen verlangen, die im Pachtvertrag vereinbart wurden. Das sind natürlich in erster Linie Pacht sowie öffentlich-rechtliche Lasten (das auch gemäß BKleingG). Alles, was darüber hinaus geht, muss aber ausdrücklich im Pachtvertrag vereinbart sein. Neuere Pachtvertragsformulare fangen die Situation der Fortsetzung von Pachtverträgen ohne Mitgliedschaft im Verein ab, indem die Zahlung einer Verwaltungspauschale bei Nichtmitgliedschaft vereinbart wird. Ist das beim betroffenen Pächter der Fall?
VG
verbandsfrei
P.S.: Schon bedenklich, was dein Verband dir da so rät...