Wertes Forum!
1982 wurde unsere Kleingartenanlage auf einem Land der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft(LPG) gegründet. Zaun, Strom-und Wasserleitungen gebaut. 2000 kam der private Besitzer des Landes(der das Land früher an die LPG verpachtet hatte) und wollte gleich mehr Pacht und möglichst das Land zurück.Eine Fachkraft vom übergeordneten Bezirksverband(BV)
konnte ihm die Sinnlosigkeit seines Vorhabens klar machen,weil wir eine Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes sind.Die Erneuerung des Pachtvertrages unterschrieb er nicht,weil sie ihm zu niedrig war,trotzdem kassierte er die ihm überwiesene gesetzliche Pacht vom BV.
Im Jahr 2009 sind von 15 Pächtern nur noch 4 Pächter vorhanden, so daß wir uns auflösen wollen. Der nicht gerade kooperative eher zu Streit neigende Landbesitzer fordert nun, daß die Anlage total beräumt wird, also Bäume, Begrenzungsplatten,Lauben, Wasser- und Stromleitungen, stabiler Außenzaun müssen entfernt werden.Die letzten beißen die Hunde. Wir, alle um die 70 Jahre, sind dadurch finanziell und körperlich total überfordert.
Noch vor 4 Monaten hat er unter Zeugen zugesichert, daß nur bestimmte Einrichtungen entfernt werden müssen.Damit konnten wir leben.
Kann man diese Aussage des Landbesitzers einfordern? Wecher Bestandschutz gilt bei der Übergabe? Ich hoffe ,daß wir vom übergeordneten BV Unterstützung bekommen, den wir zahlen ja Mitgliedsbeiträge.
Welche Erfahrungen gibt es bei Euch bezüglich der Rückgabe von Kleingartenland an private Landbesitzer?
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit
Hallo Opa Alfred,
kündigen die Pächter, dann verzichten sie nicht nur auf Entschädigung. Der Verpächter kann die Rückgabe der Fläche im beräumten Zustand verlangen.
Der bessere Wege wäre: Ihr haltet als (Rest)Verein zusammen und gebt dem Verpächter keinen Anlass zu kündigen, indem Ihr die noch bewirtschafteten Flächen in Ordnung haltet. Irgendwann will der Verpächter dann sein Land verwerten und kündigt. Dann steht Ihr wahrscheinlich besser da.
Ich denke es wird gut sein, das mit dem Stadt-Territorial- oder Kreisverband abzusprechen.
viel Erfolg
Hans
Hallo Opa Alfred
Über euer Gelände gibt es doch bestimmt ein Generalpachtvertrag und der ist bindent.
Gruß Uwe