Hallo,
in unserem Verein wurde durch den Stadtverband eine Zwangsräumung durchgesetzt.
Die bisherige Pächterin, lebt von der Grundsicherung - ist also nicht in der Lage die Kosten zu tragen.
Wenn man jetzt vom schlimmsten Fall ausgehen würde, daß der Garten vollständig geräumt werden muß (also Laube ca. 40m², ein Gerätehaus und diverse Bäume und Sträucher entfernen) fallen nicht unerhebliche Kosten an.
Wer muß jetzt für diese Kosten aufkommen?
Der Stadtverband oder der Verein?
Hallo Burchard
Wenn die arme alte Dame nicht zahlen kann dann zahlt der Antragssteller für die Zwangsräumung oder bleibt auf den Kosten sitzen. Ein nackten Menschen kann man ja nicht in die Tasche greifen. Weswegen soll der Garten den geräumt werden und wer hat dies veranlaßt? Ein Verein sollte immer wissen was er in ein solchen Fall macht und Kompromisse finden um, wie du schon gesagt hast, hohe Kosten zu umgehen.
Gruß Uwe
Hallo,
die Räumungsklage wurde vom Stadtverband betrieben. Der Auslöser war aber unser Vereinsvorstand - die Räumungsklage stützte sich auf fehlende Pachtzahlung sowie mangelnde Kleingärtnerische Nutzung.
Als Antragsteller gilt wohl der Stadtverband, kann der jetzt diese Kosten auf den Verein abwälzen?
Wir haben ein ähnliches Problem. Kosten nicht gezahlt, seit August 2008 Garten nicht genutzt. Ignoriert alle Möglichkeiten zur Aussprache bzw. von Ratenvereinbarungen. Kündigung zum 13. Mai, mit Aufforderung zum Entfernen des privaten Eigentums. Wir hätten sogar neue Pächter, die einen Garten suchen. Was machen wir, wenn der junge Mann auch dieser Aufforderung nicht nachkommt? Können wir als Vorstand mit unabhängigen Zeugen die Sachen entfernen und einlagern? Solche Probleme hatten wir bisher nicht und sind nun doch unsicher in der Verfahrensweise. gino
Hallo
Wenn der Vorstand mit Hilfe des Verbandes eine Zwangsräumung durchsetzt kann es passieren des der Verein dafür gerade steht muß. D.h. er wird wohl die Kosten, bzw die Räumung des Gartens, übernehmen müssen.
Gruß Uwe
Hallo,
dann kommt direkt die nächste Frage:
lt. Satzung muß der Vorstand bei allen Ausgaben (außer zwingenden Reparaturen) die Euro 153,-- überschreiten durch die Mitglieder genehmigen lassen.
Bisher ist das noch nicht erfolgt - wie sieht es rechtlich aus wenn die Mitglieder diese Ausgaben ablehnen?
Hallo,
@Burchard:
Dieser Passus in der Satzung erschwert die Handlungsfähigkeit des Vorstandes und sollte dem Rotstift zum Opfer fallen.
Hans
Hallo Gino,
hier bleibt nach schriftlicher Mahnung mit Terminstellung nur der Gang zum Gericht.
Hans
Hallo Hans,
warum?
Es ist immehin das Geld der Mitglieder - und die haben eich recht darauf über die Ausgaben zu bestimmen oder etwa nicht?
richtig, Burchard - aber jedesmal eine MV wegen eines (wie ich meine) Kleckerbetrages ?
Hans
darum gehts doch gar nicht...
Der Vorstand vertritt nur die Mitgliederversammlung nach Aussen. Haften (und ggf zahlen) muss der Verein - da kann auch ein Beschluss nichts ändern.
Zum Thema Pächterwechsel.
Wieso haben Vereine (Vorstände) so überaus wenig Fantasie bei der Suche nach Nachfolgern.
Die sollten sich mal am Einfallreichtum von Wohnungsvermiertern ein Beispiel nehmen.
Hallo,
denke ich auch, Eckhard.
Wir fangen mit der Suche bereits an, nachdem uns ein Mitglied mitteilt, demnächst kündigen zu wollen.
Unsere Mittel:
1. ein transportabler Werbeaufsteller, der am Tor
platziert wird:
"Garten Nr. xx zu verkaufen"
200 m²,Wasserleitung, Strom, Brunnen
Laube 15 m²
Telefon: .... .......
2. das Internet
So ergeben sich schon vor der Kündigung mannigfaltige Kontaktmöglichkeiten zwischen potentiellen Bewerbern, Vorstand und dem Pächter.
Alle erfahren, was von wem zu tun ist, damit der Garten übergeben werden kann.
Wenn alles klar und erledigt ist, dann erfolgen Kündigung und Schätzung.
Auf diese Weise haben wir zwar mit jedem zu vergebenden Garten gut ein halbes Jahr zu tun. Dieser Aufwand zur Unterstützung des Pächters lohnt sich aber.
Wir haben keinen Leerstand.
Hans