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Kategorien => Pflanze => Thema gestartet von: Ingo A. am 12. März 2006, 12:28:00

Titel: Trotz Kündigung 2005 vollen Beitrag für 2006
Beitrag von: Ingo A. am 12. März 2006, 12:28:00
Hallo liebe Gartenfreunde!

Ich habe meinen Schrebergarten letztes Jahr vorschriftsmäßig gekündigt. Leider hat sich bisher niemand als Nachfolger gemeldet.
Jetzt bekam ich vom Verein die Rechnung für Pacht, Strom und Wasser. Die Strom und Wasserrechnung sehe ich ein zu zahlen, aber bei der Pacht bin ich mir nicht sicher, zumal auch Verbandsbeiträge und andere Beiträge zu zahlen sind.
Meine Frage: Was muss der Pächter nach Kündigung zahlen (in der Satzung hab ich darüber nichts gefunden).

Komisch finde ich das mein ehemaliger Gartennachbar mir erzählte das er nach der Kündigung gar keine Pacht mehr zahlt, und das über vier Jahre, weil sich auch niemand als Nachfolger fand.

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen

Gruß

Ingo A.



Titel: Re : Trotz Kündigung 2005 vollen Beitrag für 2006
Beitrag von: Andreas Mendel am 04. April 2006, 08:06:00
Im Verein muß es eine Satzung und eine Finanzregelung geben. Wenn in diesen nichts steht und deine Kündigung des Pachtvertrages ordnungsgemäß eingegangen ist brauchst Du keine Pacht mehr zahlen.
Titel: Re : Trotz Kündigung 2005 vollen Beitrag für 2006
Beitrag von: Re(e)Bell am 30. Mai 2006, 16:30:00
HAllo,
ich sehe das so.
Beitrag: Die Mitgliedschaft endet
unabhängig von der Aufgabe des Gartens durch Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist. Damit endet auch die Pflicht zur Beitragszahlung.
Die Pflicht zur Zahlung der Pacht endet eigentlich auch mit dem ende des Pachtvertrages. Allerdings muß dann ja auch eine Übergabe in vertragsgerechten Zustand erfolgen. Da aber die Lauber und Bäume, Pflanzen einem Nachfolger verkauft werden sollen, ist es meist so und auch billiger, dass der Garten bis zum Verkauf noch nicht übergeben wird, so dass auch noch Pacht heißt dann (Nutzungsentschädigung)  als Schadensersatz bezahlt werden muß.

Re(e)Bell