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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Sandy am 06. Juli 2005, 00:11:00

Titel: Darf eine Garage in den Garten?
Beitrag von: Sandy am 06. Juli 2005, 00:11:00
Wir haben einen Eigentumsgarten ca. 512 m² in einer Gartenanlage und wollten wissen, ob man eine Garage in diesen Garten setzen könnte.
Wie groß darf ein Gartenhaus (Laube) sein?
Titel: Re : Darf eine Garage in den Garten?
Beitrag von: Arno am 06. Juli 2005, 21:24:00
Hi Sandy,
ich gehe einfach mal davon aus, dass Deine Frage nicht ernst gemeint ist - Eurer Garte liegt in einer Gartenanlage (wenn ich richtig gelesen habe). Daraus schließe ich zunächst einmal, dass es sich um eine Gartenanlage im "klassischen" Sinne handelt. Gesetzliche Grundlage wäre dann das Bundeskleingartengesetz. Dort gibt es Regelungen zur zulässigen Größe einer Gartenlaube - von anderen "Baulichkeiten" mit Ausnahme von Gewächshäusern und/oder Geräteschuppen ist dort nicht die Rede. Ich stelle mir vor, dass die von Euch gewünschte Garage zusätzlich zu einer vorhandenen Gartenlaube errichtet werden soll - ob da allerdings noch von einer kleingätnerichen Nutzung des Pachtlandes gesprochen werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Der eigentliche Schutzzweck des Bundeskleingartengesetzes geht m.E. verloren, wenn eine solche Baumaßnahme genehmigt werden würde.
Titel: Re : Darf eine Garage in den Garten?
Beitrag von: B.Bley am 07. Juli 2005, 08:01:00
Hallo!

lt. BkeingG dürftes Du das eigentlich nicht. Aber bei uns sind auch drei Garargen in den Gärten. Da der Stadtverband davon weis nehme ich an, daß es wohl zumindest gedultet wird.
Titel: Re : Darf eine Garage in den Garten?
Beitrag von: Uwe am 07. Juli 2005, 13:31:00
Hallo Sandy
Laut Bkleing. darf eine Laube nur 20 qm + 6qm überdachter Freisitz haben. Ansonsten dürfte  auf die Gärten kein Parkplatz sein geschweige dann eine Garage
Gruß Uwe
Titel: Re : Darf eine Garage in den Garten?
Beitrag von: Paul am 14. Juli 2005, 07:52:00
zum Bkleing.
20qm+6qm??
§ 3 Kleingarten und Gartenlaube

(1) Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden.

(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
somit ist die Frage beantwortet
Titel: Re : Darf eine Garage in den Garten?
Beitrag von: Markus am 14. Juli 2005, 12:58:00
In unserer gartenanlage ist das Fahren nur zum be- und Entladen erlaubt. Das Parken (auch auf eigenem Grundstück) ist aus Sicherheitsgründen (Rettungswege,...) komplett verboten.

Gruß Markus