Satzung und Arbeitsdienst

Begonnen von Bernd1, 25. Januar 2020, 20:48:15

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Bernd1

Ich habe da mal eine Frage.Unser Verein verlangt seit Jahrzehnten das Arbeitsdienst geleistet wird und wer nicht kann oder will muss Strafzahlung (100€) leisten.Meine Frage ist ,es steht nichts vom Arbeitsdienst und Strafzahlungen  im Statut ,auch eine Abstimmung darüber in einer Mitgliederversammlung  gab es nicht.Es ist einfach vom Vorstand ohne Abstimmung und Eintrag ins Statut so bestimmt worden.Auf mein anfragen hin wurde mir gesagt das es schon immer so war und fertig.Nicht falsch verstehen ,ich bin auch für Vereinsarbeit ,aber es sollte schon alles rechtens sein.

Tine987

Hallo,

diese Ausrede vom Vorstand würde ich auch nicht akzeptieren.

Die Gemeinschaftsarbeit sollte zu den Pflichten der Mitglieder gehören und daher auch in der Satzung festgehalten sein.
Des weiteren sollte dann auch in der Satzung drinstehen, dass die Mitgliederversammlung die Höhe des Ersatzbeitrages bei Nichteinhaltung bestimmt.
Also ist auch ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig.

Wenn beides nicht besteht, kannst du dich darauf berufen und der Vorstand muss dringend tätig werden.

Also eine Mitgliederversammlung einberufen um über die Satzungsänderung abzustimmen bzw. einen Beschluss über die Ersatzbeitrag zu bestimmen.

Ich gebe meinen neuen Mitgliedern immer die aktuelle Satzung und eine Infoblatt über die derzeitig gültigen Beschlüsse der letzten 50 Jahre mit.

Viele Grüße

Tine