Begehbarmachung eines anderen Gartens in den Pflichtstunden

Begonnen von Ulli50, 26. September 2019, 20:05:15

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Ulli50

Einen schönen guten Abend,
ich habe mal eine Frage zu leerstehenden Gärten in einer Gartenanlage. Kann der Gartenvorstand ein Mitglied dazu zwingen, dass es einen anderen leerstehenden, komplett verwilderten und zugewachsenen Garten wieder begehbar macht? Dies soll in den zu leistenden Pflichtstunden erledigt werden. Der Garten ist extrem mit Büschen, Brombeeren, Unkraut und anderen Gehölzen fast flächendeckend zwischen 2,50 m und 3,00 m zugewachsenen. Nachdem ich dies gesehen hatte kam ich zu dem Schluss, dass hier eigentlich nur noch schweres Gerät hilft. Man kommt noch nicht einmal mehr in den Garten hinein, so verwachsen ist alles. Vorstand besteht außerdem darauf, dass eigenes Werkzeug zu benutzen sei.
Dies ist der Kleingartenverein unserer Nichte und ihrem Freund.
Was habt ihr für Meinungen dazu? Kann man so etwas ablehnen zu machen?
Der Vorstand hat die Gärten jahrelang verwildern lassen ohne etwas zu machen und ist jetzt anscheinend auf die Idee gekommen, man könnte ja mal versuchen neue Pächter zu finden.
MfG Ulli50