Überprüfung Elektro KGV vom Hauptzähler (Enso) zu Unterzähler (Pächter) nötig ?

Begonnen von denis76, 04. September 2019, 11:46:39

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denis76

Hallo Gartenfreunde
In unserer Kleingartenanlage in Sachsen ist momentan mächtig Unruhe, da ein neuer Vorstand gewählt werden muss und nun auch über Stromabschaltung bzw. Erneuerung der Elektroleitungen vom Hauptzähler zu den Parzellen diskutiert wird.

Hintergrund ist, das unser Stromnetz (Vom Hauptzähler (Enso-Netz)zu den Parzellen (Zähler in den Lauben/Gartenhäuser) in den 50er Jahren verlegt wurden und dann auch noch ältere gebrauchte Kabel verwendet sein sollen.
Wie in sehr vielen KGV ist auch bei uns der Stromverlust sehr hoch und wird auf die ca 30 Parzellen verteilt. Eine Überprüfung des Stromnetzes soll noch nie seit statt gefunden haben.

Der neue Vorstand welcher noch gewählt werden möchte, will jetzt, das die Anlage überprüft wird und gegeben falls neue Erdkabel verlegt werden müssen und sagt einfach "Da müsste sich jeder Gartenfreund an den Kosten beteiligen" ! ! !

Laut Bundeskleingartengesetz steht nur unter Punkt 3.4
Elektro und Wasseranschlüsse müssen den Richtlinien des zuständigen Versorgungsunternehmen sowie dem BKleingG entsprechen.

Im Bundeskleingartengesetz steht leider nichts genaueres darüber und beim Energieversorger (Enso Netz) steht leider auch nichts genaueres

Da unserer Kleingartenverein zu 80 % aus über 60 bis über 80 jährige besteht, ist auch verständlich das diese Ihren Pachtvertrag lieber kündigen würden, als die Kosten der Verkabelung zu bezahlen.

1. Gibt es gesetzliche Vorschriften / Auflagen wo eine Überprüfung vom Hauptzähler zu den ca. 30 Unterzähler der Stromversorgung Seitens des KGV vorgeschrieben ist ?
2. Wird der KGV bzw. auch der neue Vorstand zur Rechenschaft/ Verantwortung gezogen wenn im Schadensfall keine Überprüfung vorgelegt werden kann ?

Grüße
Gartenfreund Denis

Tine987

Grüß dich,

ja es gibt eine Verordnung wonach die elektrischen Anlagen im Verein überprüft werden müssen.
Wir haben auch mal diese Information erhalten und unser Elektriker hat sich mal schlau gemacht.

Unsere Anlage besteht seit den 70er. Er hat uns dann gesagt, solange uns der Stadtverband nicht dazu zwingt, sollen wir bitte nichts unternehmen. Wir würden durchfallen und eine neue Anlage geht ab 10.000 Euro dann los.

Er Vorstand kann das nicht alleine entscheiden. Weil hier mit sehr hohen Kosten kalkuliert werden muss, ist dies in eurem Haushaltsplan aufzunehmen. Wenn die Mitgliederversammlung den Haushaltsplan dann ablehnt, kann er nichts beauftragen.

Bei einem Schadenfall kann ggf. euer Verein/Vorstand haftbar gemacht werden, wenn festgestellt wird das der Schaden von der Vereinsleitung verursacht worden ist. Ab euren Verteilern / Zwischenzählern ist der Pächter verantwortlich.

LG Tine

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