Gartenrecht Trampolin

Begonnen von SandraS77, 13. April 2019, 17:37:12

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

SandraS77

Hallo,

seit 5 Jahren haben wir im Garten ein Trampolin stehen.
Gestern bekam ich eine Abmahnung vom Vorstand, dass wir das Trampolin abbauen müssen, da wir das Aufstellen nicht beantragt haben (es steht im Winter nur das Grundgerüst).
Der Beschluss, dass beantragt werden muss, wurde im Oktober letztes Jahr gefasst, nachdem sich 2-3 ältere Damen beschwert haben, dass die Gärten in ihren Augen zu Spielplätzen werden. Das gleiche gilt für Badebecken. Heute erfuhr ich, dass man beides beantragen kann, sich aber für eine Sache entscheiden muss und dazu muss man kleinlichst die 1/3-Bebauung nachweisen. Danach wird entschieden, was man darf.

Ich frag mich nun, wieviel Freiheit so ein Vorstand hat?
Versteht ihr, was ich meine? Mir erscheint das sehr nach Willkür.

Spatenpauli