Kündigung Pachtvertrag

Begonnen von tdutom, 13. September 2018, 05:51:32

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tdutom

Hallo zusammen. Es geht um folgendes... Wir haben einen großen pachtgarten, welcher aus zwei einzelnen Parzellen besteht. Beide Parzellen stehen in einem Pachtvertrag. Wir würden gern einen davon kündigen. Ist das möglich?
Mfg

verbandsfrei

Hallo tdutom,

wie du schon selbst beschreibst, ist es EIN Garten, welcher aus zwei Parzellen besteht. Der Vertrag wurde entsprechend ausgefertigt, also wurden/werden die beiden Parzellen als einheitlicher Vertragsgegenstand behandelt. Grundsätzlich lautet die Antwort auf deine Frage daher nein, das einseitige Herauslösen einer Parzelle als Teil der gepachteten Gesamtfläche ist nicht möglich. Die Teilkündigung von Dauerschuldverhältnissen (z. B. Pachtvertrag) ist umstritten. Der einfachste Weg läuft über eine einvernehmliche Vertragsänderung, d. h. sowohl der Verpächter als auch ihr stimmt darin überein, eine der beiden Parzellen aus dem Vertrag herauslösen zu wollen. Die entsprechende Vertragsanpassung sollte möglichst schriftlich erfolgen. Häufig wird auch der alte Vertrag ganz aufgelöst und nahtlos ein neuer Vertrag über die kleinere Fläche abgeschlossen. In diesem Fall solltest du ggf. darauf achten, welche neuen Vertragsbedingungen seitens Verein aufgestellt werden (neuere Formulare...).

VG
verbandsfrei